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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. Februar 2024 17:46 Uhr: Von Peter Meier an Horst Metzig

"Daher macht es keinen Sinn, sich in Tschechien, oder einen anderen Staat, fliegerärztlich untersuchen zu lassen, wenn die lizenzausstellende Behörde in Deutschland ist."

Man kann das Medical bei jeden Fliegerarzt im In- und Ausland (EASA-Land) verlängern, auch wenn die lizenzausstellende Behörde das LBA ist und bleiben soll.

Bei einen beabsichtigtem Transfer ist zu beachten, dass ein Transfer in ein anderes EASA-Land nur mit gültigem Tauglichkeitszeugnis möglich ist. Leider wabern in der "Szene" überall halbseidene Aussagen wie auch im Artikel herum, die suggerieren, man könne bei Problemen mit dem LBA einfach auslagern. Stimmt aber leider so nicht.

Wenn, dann müsste das in der Tat die EASA ermöglichen durch eine Änderung bzw. Ergänzung der EU VO 1178/2011. Dann empfiehlt sich aber generell jede Begrenzung aufzuheben, so wie das bisher im "gesunden" Falle möglich ist (also dass man sein Medical jederzeit auch im Ausland erneuern kann). D.h. in dem Moment, wo eine Verweisung angebracht ist, kann der Bewerber bereits ein anderes Land wählen. Schwierig wird es außerhalb des deutschsprachigen Raumes, denn dann müssten alle Befunde, Arztbriefe etc., die bis dahin erstellt wurden, erst einmal beglaubigt übersetzt werden. Aber immerhin hätte man Österreich, Schweiz und Luxembourg zur Auswahl, und von allen Dreien habe ich noch nie von Probleme wie beim LBA gehört.

25. Februar 2024 20:04 Uhr: Von Horst Metzig an Peter Meier

Danke für die Information. Ich lerne halt immer wieder etwas dazu, was ich so nicht gewusst hatte. Ein Grossteil meines Wissens bekomme ich aus Foren, und wenn dort nicht richtig berichtet wird, wird ein Halbwissen übermittelt.

Zu meiner Situation, ich hätte 2005 in Deutschland nach den JAR-FCL Regularien kein Medical bekommen. Es waren die Aktivisten des JAR-CONTRA Forum, wo mir gleich am Anfang geraten wurde, nach Tschechien auszuflaggen. Zuvor hatte ich eine deutsche Segelfluglizenz, welche ich aber seit 1982 verfallen liess.

2005 bewarb ich bei einen tschechischen Fliegerarzt für ein tschechisches ICAO Medical, welches ich auch ausgestellt bekam. Mit Hilfe der JAR-CONTRA organisierte Ausflagg Aktion nahm ich 2006 an eine komplette Segelflugausbildung in Tschechien Teil, und bestand auch die Prüfungen. Somit war ich Inhaber einer tschechischen Segelfluglizenz mit tschechischen ICAO Medical. Diese alte ICAO Pilotenlizenz liess ich später in Prag in die neue europäische Flight Crew Lizenz austauschen. Übrigens, ich kam unangemeldet in die tschechische Behörde, innerhalb von 20 Minuten hatte ich den Umtausch kostenlos Eureopean Flight Crew Lizenz.

Schlussendlich muss jeder Einzelne seine eigene Entscheidungen treffen wollen, und auch durchführen können. ( Aktivierung des Sympathikus Nerv )

Es gibt bei mir im Verein einige Mitglieder, welche mich kritisieren, weil ich keine deutsche "Papiere" haben möchte.

Es hält niemanden davon ab, in Tschechien beispielsweise bei einer Flugschule gleich die PPL A zu machen, zuvor gibt er seine deutsche " Papiere " bei seiner Behörde ab. Das wäre in dem Fall, wenn in Deutschland eine Konsultation oder Verweis durchgeführt wurde, und der Kandidat muss auf das Medical in Deutschland lange warten.

Entweder man ist fliegertauglich, oder nicht. Die Regelungen EU 1178/2011 gelten in allen Mitgliedstaaten. Man sollte seinen Sympaticus Nerv schon etwas aktivieren, um in solcher Sache schnell Handlungsfähig zu werden, um nicht sehr lange zu waren.

25. Februar 2024 20:36 Uhr: Von Horst Metzig an Peter Meier

Bezüglich einer Änderung der EU Regeln habe ich vor etwa 2 Stunden den Präsidenten des Deutschen Aeroclub angeschrieben, und auch bereits eine positive Antwort bekommen. Also, meine Interessenvertreter, für die bezahle ich nicht zu geringe Mitgliedsgebühren, habe ich gebeten, bei der EU vorstellig zu werden.

26. Februar 2024 13:02 Uhr: Von Adrian Weiler an Horst Metzig

Ganz konkret: Berechtigt ein z.B. österreichisches Medical (meinetwegen nach einer fliegerärztlichen Erstuntersuchung in Salzburg) zum Fliegen mit deutschem, bei einem Länder-RP geführten PPL(A) oder LAPL? Wo findet sich die entsprechende Rechtsnorm?

26. Februar 2024 13:35 Uhr: Von Markus Engelbrecht an Adrian Weiler
Beitrag vom Autor gelöscht
26. Februar 2024 13:46 Uhr: Von Tobias Schnell an Adrian Weiler

Ganz konkret: Berechtigt ein z.B. österreichisches Medical (meinetwegen nach einer fliegerärztlichen Erstuntersuchung in Salzburg) zum Fliegen mit deutschem, bei einem Länder-RP geführten PPL(A) oder LAPL?

Ja. Lizenz und Medical müssen nicht vom selben Ausstellerstaat stammen. Nur referrals (Verweisungen) gehen dann an die competent authority des lizenzführenden Staates (MED.A.050).

26. Februar 2024 17:54 Uhr: Von Peter Meier an Tobias Schnell

"Ja. Lizenz und Medical müssen nicht vom selben Ausstellerstaat stammen. Nur referrals (Verweisungen) gehen dann an die competent authority des lizenzführenden Staates (MED.A.050)."

Deshalb ist es wichtig, nicht nur das Medical zu transferieren (oder gar zu glauben es genügt, das fortan bei einem anderen EASA-Land Fliegerarzt zu verlängern), sonder auch die Lizenz.

Außerdem kann das LBA bei einem "Medical-only" Transfer jederzeit die Ausübung der LBA-Lizenzrechte mit zusätzlichen medizinischen Auflagen eigenen Ursprungs verknüpfen.

Zu beachten ist nochmals, dass ein Transfer nur mit gültigem Medical möglich ist. Ist man erst einmal in der Verweisung, ist

a) der Fall geöffnet, ein Transfer schon deshalb nicht möglich
b) müsste man die Verweisung mit der Ausstellung eines negativen Tauglichkeitsbescheides schließen (wäre der überraschend positiv, könnte man wieder fliegen und in Ruhe transferieren), dann aber wird der Transfer i.d.R. von der EASA-CAA abgelehnt.

Österreich mag hier und da Ausnahmen gestatten, bedingt dadurch, dass die mit diesen Transfers richtig Geld verdienen. Die Gebühren lt. AustroControl für einen kompletten Transfer wurden im Zuge des Brexit massiv erhöht und sind mittlerweise bei fast 800€, das LBA nur bei einem Bruchteil.

26. Februar 2024 18:19 Uhr: Von Horst Metzig an Peter Meier Bewertung: +0.00 [2]

Ich habe heute Nachmittag aus Neugierde mit Austrocontrol telefoniert. Unter anderen wurde mir von dort mitgeteilt, dass die Mitarbeiter des Luftfahrtbundesamt, Abteilung Flugmedizin, sich in Wien beraten liessen, wie man die flugmedizinische Abwicklungen besser gestalten kann. Somit haben die Mitarbeiter im LBA den Willen und die Bereitschaft, Besserung zu bringen.

So wurde mir telefonisch auch mitgeteilt, dass ein laufendes Verfahren bei dem LBA, also Verweise oder Konsultationen, kein Transfer einer Lizenz zulassen. Auch wenn der Bewerber den Verweis/Konsultation zurück ziehen würde, bleibt dieser vorerst untauglich. In diesen Zustand ist kein Lizenztransfer möglich. Das wurde mir von Austrocontrol telefonisch so mitgeteilt. Aus dieser Lebenssituation habe ich einen neuen Fall konstruiert. Der Pilot gibt in dieser Sachlage seine Pilotenlizenz freiwillig bei der deutschen lizenzausstellenden Behörde ab, und lässt sich das schriftlich bestätigen. Dann geht dieser nach Österreich zu einen Fliegerarzt, und stellt sich als Fussgänger vor, und bewirbt sich für eine Fliegertauglichkeit der Klasse seiner Wahl. Im Bewerbungsbogen kreuzt er an, bei seiner letzten Untersuchung in Deutschland untauglich gewesen zu sein. Da dieser Pilot keine Lizenz hat, gilt dieser nun als Neuling und Fussgänger, auch wenn er aus sein Flugbuch 8000 Flugstunden als verantwortlichen Flugzeugführer nachweisen kann. Der östereichische Fliegerarzt wird, wie sein deutscher Kollege, nicht weiter selbständig entscheiden dürfen, sondern die Sache an Austrocontrol als Verweis oder Konsultation weiter geben. Mit dieser Sachlage habe ich die Mitarbeiter von Austrocontrol heute Nachmittag am Telefon konfroniert. Zunächst konnten die mir nicht dazu etwas sagen, im Hintergrund wurde darüber gesprochen, irgend wann hatte ich einen anderen Mitarbeiter am Telefon, welcher besser Bescheid wusste. Seine Antwort, sowas hatten wir noch nie, ich spürte die Gehirnaktivitäten dieses Mitarbeiters. Dann sagte er mir, ja, in solcher Fallkonstruktion geht das, wir können konsultieren und neu entscheiden. Aber die alten ärztliche Unterlagen müssen überbraucht werden. Ich antwortete, auch das funktioniert nicht bei dem LBA. Das würde zu lange dauern, auch diese Tatsache wurde mir am Telefon bestätigt. Ich sagte, wir machen einen deutlichen Schlussstrich gegenüber Deutschland, und beginnen vom Neuen.

Ich habe meine Fragen und Fallkonstruktionen schriftlich bei Austrocontrol eingereicht. Die arbeiten daran, mir eine Antwort zu geben.

Sowas hatten wir noch nie, auch der Pilot eines zweimotorigen Verkehrsflugzeug, welcher nach Vogelschlag eine Landung im Hudson machte, hatte sowas auch noch nie. Nur im Unterschied zu Austrocontrol, die Österreicher können sich Zeit lassen mit einer Antwort, der Pilot über dem Hudson hatte keine Zeit.

11. März 2024 16:20 Uhr: Von Ingo Schmittner an Horst Metzig

Was wäre denn, wenn man vor der Medicaluntersuchung mit dem Doc eine "normale" Vorsorgeuntersuchung als Kassen-/Privatpatient vereinbart?

Dann könnte er ja immer noch sagen: "An ihrer Stelle würde ich erstmal nicht ein Medical verlängern..." - was man dann als Wink mit dem Zaunpfahl verstehen würde...

Wäre dies eine Vorgehensvariante? Für den Doc finanziell sicherlich sogar attraktiver, aber machbar bzw. mindestens toleriert?

11. März 2024 19:10 Uhr: Von Peter Meier an Ingo Schmittner Bewertung: +2.00 [2]

"Was wäre denn, wenn man vor der Medicaluntersuchung mit dem Doc eine "normale" Vorsorgeuntersuchung als Kassen-/Privatpatient vereinbart?"

Das sollte ein "guter" Fliegerarzt quasi in die Untersuchung integrieren, d.h. er spult nicht numerisch/digital das Programm ab und dann festzustellen "untauglich" mit entsprechendem Eintrag in EMPIC, sondern kommuniziert das vorher. Man kann ja bis 45 Tage vor Ablauf das Medical erneuern, da wäre dann ggf genügend Zeit, Maßnahmen zu ergreifen um in einem Nachsorgetermin die Tauglichkeit wieder zu bestätigen.

Problematisch sind die Fliegerärzte, die das Programm digital abspulen, eine negative Tauglichkeit gleich eintragen und/oder gleich an das LBA verweisen. Wenn das einmal geschehen ist, befindet man sich in der Tretmühle, wie auch im Spiegel genannt.

Diese Fliegerärzte sollten im Flieger-Freundes- bzw. Kollegenkreis offen erwähnt werden, um diesen die Kunden zu entziehen und potentiell Betroffenen das Ungemach des LBA zu ersparen.

Was das LBA betrifft, so halte ich L6 für nicht mehr reformierbar. Es ist nicht nur der Personalmangel, es ist ein grundsätzlich assoziale Einstellung, die an übelste Zeiten erinnet. Offenbar ist dort einigen die Macht, Menschen zu drangsalieren zu Kopf gestiegen.
Aber: Das so etwas über die Jahre kultiviert wurde, liegt an der typisch deutschen Gehorsams-Mentalität. Anstatt sich, so wie das jetzt endlich mal geschieht, gegen diese willkürbehafteten Zustände zu wehren, akzeptiert der "Deutsche Michel" klaglos den wihernden Amtschimmel, und das zeugt von einem ungenügenden staatsbürgerlichen Verständnis. Wenn der Staat, wie das hier geschieht, seine Bürger so behandelt, so haben diese sich nach französischem Vorbild zu wehren! In Frankreich wäre das LBA längst eine Ruine und einige der Beschäftigten Kloreiniger.
Die oberste Prämisse sollte eigentlich sein, den Bürger vor dem Staat zu schützen. Aktuell kann ich das in vielen Bereichen nicht erkennen.


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