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29. Oktober 2023: Von Yury Zaytsev an Yury Zaytsev

Es haben sich zwei weitere Fragen ergeben:

  1. Sind die TMG PIC-Stunden, die während der Ausbildung gesammelt wurden, für die Zwecke der SEP-Revalidierung gemäß FCL.740.A(b)(1)(ii) anrechenbar? Der Prüfer war der Auffassung, dass dies nicht der Fall ist und verwies auf die Meinung der Landesbehörde. Die Begründung war, dass (b)(2) nur dann gilt, wenn man bereits über das Rating verfügt. Es ist nicht dramatisch, aber ich finde das etwas sinnwidrig. Ergibt sich das wirklich aus dem Wortlaut?
  2. Darf man nach der Skill Test Prüfung mit einem Flugauftrag weiterfliegen, bis das Rating in die Lizenz eingetragen ist? Hier meinte die ATO, dass dies in Deutschland auf keinen Fall geht und explizit verboten ist. Bei meiner CAA ist es erlaubt (allerdings konnte ich in den Unterlagen nichts dazu finden, aber auch nichts zum Verbot in Deutschland) und ich bin nach dem PPL(A) Skill Test auch tatsächlich mit einem anderen ATO weitergeflogen. Auf der Website der UK CAA steht explizit, dass dies erlaubt ist, obwohl die UK CAA nichts mehr mit der EASA zu tun hat. Wie ist die Situation hier? Ich dachte es gelten eigentlich die Regeln des Lizenzführenden Staates, konkret habe ich das in der Vergangenheit bei der Definition des "Sunset" erlebt...
29. Oktober 2023: Von Tobias Schnell an Yury Zaytsev Bewertung: +2.00 [2]

Sind die TMG PIC-Stunden, die während der Ausbildung gesammelt wurden, für die Zwecke der SEP-Revalidierung gemäß FCL.740.A(b)(1)(ii) anrechenbar?

Ja. PIC-Stunden sind PIC-Stunden - und die sind in AMC1 zu FCL.050 klar definiert (hier: (b)(1)(ii)). Wenn Stunden nach dem Erwerb einer Lizenz bzw. eines Ratings gefordert sind, steht das explizit da (z.B. der Fall bei der LAPL-Passagierberechtigung in FCL.105.A oder bei der Schleppberechtigung nach FCL.805)

Darf man nach der Skill Test Prüfung mit einem Flugauftrag weiterfliegen, bis das Rating in die Lizenz eingetragen ist?

Alleinflüge mit Flugauftrag dürfen nur im Rahmen von bestimmten Ausbildungen stattfinden. Mit dem Skill Test ist die Ausbildung aber abgeschlossen - damit entfällt die Basis für einen Flugauftrag.

29. Oktober 2023: Von Holgi _______ an Tobias Schnell
Es ist Gang und gäbe, dass Flugschüler mit Flugauftrag zu einer Prüfung an einem anderen Flugplatz fliegen.
Nach bestanden Prüfung fliegen sie dann mit Flugauftrag wieder nach Hause.

Wenn Deine Auslegung stimmen würde, dürftigen sie das nach Bestehen der Prüfung nicht.
Haben sie die Prüfung dagegen nicht bestanden, weil der Prüfende bedenken bezüglich der Fähigkeiten hatte, ist die Ausbildung nicht abgeschlossen und der ungeeignet Flugschüler dürfte mit Flugauftrag wieder nach Hause fliegen.
29. Oktober 2023: Von Yury Zaytsev an Tobias Schnell

Ja. PIC-Stunden sind PIC-Stunden - und die sind in AMC1 zu FCL.050 klar definiert (hier: (b)(1)(ii)).

Das ist interessant. Schade, dass ich den Prüfer nicht anders überzeugen kann. Bei uns gibt es sogar einen Appendix für Verlängerungen nach FCL.740.A direkt im Skill Test Report.

Alleinflüge mit Flugauftrag dürfen nur im Rahmen von bestimmten Ausbildungen stattfinden. Mit dem Skill Test ist die Ausbildung aber abgeschlossen - damit entfällt die Basis für einen Flugauftrag.

Die Landesbehörde argumentiert aber nicht damit, sondern damit, dass sich nach dem Skill Test und vor der Eintragung des Ratings noch herausstellen könnte, dass der Kandidat fliegerisch ungeeignet ist.

Wie auch immer, wenn man deine Argumentation akzeptiert, warum kann man sich nicht irgendein anderes Ausbildungsprogramm ausdenken? Wenn es ein gehemigter ATO-Kurs sein muss, wie ergibt sich das aus dem Wortlaut der Part FCL?

Nur um konkret zu werden, hier eine Erläuterung der UK CAA:

https://caa.co.uk/general-aviation/pilot-training-organisations/flights-after-completing-a-skill-test/

Das war noch vor dem Brexit.

29. Oktober 2023: Von Yury Zaytsev an Holgi _______

Übrigens wurde mir genau diese Situation als "zulässige Ausnahme" laut Landesbehörde dargestellt, mit der Behauptung, dass die mit Rückflügen im Auftrag einverstanden sind, ob man bestanden hat oder nicht. Klingt für mich aber noch weniger sinnhaftig...

29. Oktober 2023: Von Tobias Schnell an Yury Zaytsev Bewertung: +2.00 [2]

warum kann man sich nicht irgendein anderes Ausbildungsprogramm ausdenken?

Man muss sich keine "Ausbildungsprogramme ausdenken", sondern die deutschen Behörden könnten einfach von der seitens EASA in ARA.FCL.215 für genau diesen Fall vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, dass der Examiner ein Dokument zur temporären Ausübung der Rechte ausstellen dürfte. Gibt es in Deutschland leider nur vom LBA und nur für Class- und Typeratings.

In der Schweiz zum Beispeil auch für initial-Lizenzen.

30. Oktober 2023: Von Yury Zaytsev an Tobias Schnell

Hallo Tobias, vielen Dank für die Erklärung! Das hilft wirklich sehr. Im Anhang das Formular von LBA. Ich glaube wir haben genau einen Punkt jetzt endlich identifiziert, wo die die Nase vorn haben. Ich werde mal meine CAA fragen, ob die ein Verfahren nach ARA.FCL.215 haben.


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