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29. Oktober 2023: Von Holgi _______ an Tobias Schnell
Es ist Gang und gäbe, dass Flugschüler mit Flugauftrag zu einer Prüfung an einem anderen Flugplatz fliegen.
Nach bestanden Prüfung fliegen sie dann mit Flugauftrag wieder nach Hause.

Wenn Deine Auslegung stimmen würde, dürftigen sie das nach Bestehen der Prüfung nicht.
Haben sie die Prüfung dagegen nicht bestanden, weil der Prüfende bedenken bezüglich der Fähigkeiten hatte, ist die Ausbildung nicht abgeschlossen und der ungeeignet Flugschüler dürfte mit Flugauftrag wieder nach Hause fliegen.
29. Oktober 2023: Von Yury Zaytsev an Holgi _______

Übrigens wurde mir genau diese Situation als "zulässige Ausnahme" laut Landesbehörde dargestellt, mit der Behauptung, dass die mit Rückflügen im Auftrag einverstanden sind, ob man bestanden hat oder nicht. Klingt für mich aber noch weniger sinnhaftig...


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