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29. Oktober 2023 22:29 Uhr: Von Yury Zaytsev an Tobias Schnell

Ja. PIC-Stunden sind PIC-Stunden - und die sind in AMC1 zu FCL.050 klar definiert (hier: (b)(1)(ii)).

Das ist interessant. Schade, dass ich den Prüfer nicht anders überzeugen kann. Bei uns gibt es sogar einen Appendix für Verlängerungen nach FCL.740.A direkt im Skill Test Report.

Alleinflüge mit Flugauftrag dürfen nur im Rahmen von bestimmten Ausbildungen stattfinden. Mit dem Skill Test ist die Ausbildung aber abgeschlossen - damit entfällt die Basis für einen Flugauftrag.

Die Landesbehörde argumentiert aber nicht damit, sondern damit, dass sich nach dem Skill Test und vor der Eintragung des Ratings noch herausstellen könnte, dass der Kandidat fliegerisch ungeeignet ist.

Wie auch immer, wenn man deine Argumentation akzeptiert, warum kann man sich nicht irgendein anderes Ausbildungsprogramm ausdenken? Wenn es ein gehemigter ATO-Kurs sein muss, wie ergibt sich das aus dem Wortlaut der Part FCL?

Nur um konkret zu werden, hier eine Erläuterung der UK CAA:

https://caa.co.uk/general-aviation/pilot-training-organisations/flights-after-completing-a-skill-test/

Das war noch vor dem Brexit.

29. Oktober 2023 23:08 Uhr: Von Tobias Schnell an Yury Zaytsev Bewertung: +2.00 [2]

warum kann man sich nicht irgendein anderes Ausbildungsprogramm ausdenken?

Man muss sich keine "Ausbildungsprogramme ausdenken", sondern die deutschen Behörden könnten einfach von der seitens EASA in ARA.FCL.215 für genau diesen Fall vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, dass der Examiner ein Dokument zur temporären Ausübung der Rechte ausstellen dürfte. Gibt es in Deutschland leider nur vom LBA und nur für Class- und Typeratings.

In der Schweiz zum Beispeil auch für initial-Lizenzen.

30. Oktober 2023 09:25 Uhr: Von Yury Zaytsev an Tobias Schnell

Hallo Tobias, vielen Dank für die Erklärung! Das hilft wirklich sehr. Im Anhang das Formular von LBA. Ich glaube wir haben genau einen Punkt jetzt endlich identifiziert, wo die die Nase vorn haben. Ich werde mal meine CAA fragen, ob die ein Verfahren nach ARA.FCL.215 haben.


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