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29. Oktober 2023: Von Tobias Schnell an Yury Zaytsev Bewertung: +2.00 [2]

warum kann man sich nicht irgendein anderes Ausbildungsprogramm ausdenken?

Man muss sich keine "Ausbildungsprogramme ausdenken", sondern die deutschen Behörden könnten einfach von der seitens EASA in ARA.FCL.215 für genau diesen Fall vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, dass der Examiner ein Dokument zur temporären Ausübung der Rechte ausstellen dürfte. Gibt es in Deutschland leider nur vom LBA und nur für Class- und Typeratings.

In der Schweiz zum Beispeil auch für initial-Lizenzen.

30. Oktober 2023: Von Yury Zaytsev an Tobias Schnell

Hallo Tobias, vielen Dank für die Erklärung! Das hilft wirklich sehr. Im Anhang das Formular von LBA. Ich glaube wir haben genau einen Punkt jetzt endlich identifiziert, wo die die Nase vorn haben. Ich werde mal meine CAA fragen, ob die ein Verfahren nach ARA.FCL.215 haben.


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