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Gestern 10:33 Uhr: Von Holgi _______ an Wolff E. Es gibt sehr viele ULs, die sind mit 2 Personen und halb vollen Tanks schon überladen. Gestern 10:40 Uhr: Von Wolff E. an Holgi _______ Bewertung: +1.00 [1] @Holger, bitte richtig lesen (Hilft manchmal), es war eine A210 und kein UL und nur halbvolle Tanks, wobei das bei der Flugvorbereitung keinen Untertschied macht.
Die Aquila ist doch mit leeren Tanks schon überladen.
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Ziemlich "doofer" Kommentar. A210 leer ca 500 kg, MTOW 750 kg. 100 kg Pilot, 45 kg Sprit ist in Summe ca 645 kg.
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Zugegebenermaßen kein besonders geistreicher Kommentar, aber mit einem ernsten Hintergrund: die Aquila hat ein Leergewicht von ungefähr 505 kg, vollbeladen 750 kg. Dafür sind 100 PS nicht allzuviel, ähnliches gilt für die Katana und die Morane.
Ein Aquila-Start ist aber der einzige Start, den ich in kanpp 30 Jahren jemals gesehen habe, bei dem ich dachte, "jetzt ... jetzt, ... jetzt gibt es Bruch". In Jesenwang (1850ft) bei 35° OAT, Dichtehöhe 4500ft, ist eine vollbeladene Aquila nur deswegen abgehoben, weil das Gelände nach Osten hin abfällt. Kein schöner Anblick. Dabei kann man in Jesenwang durchaus sicher starten und landen, seit sie vor Jahrzehnten im Westen Freifläche geschaffen haben, dort werden/wurden sogar zwei MCR01VLA mit Flächenbelastungen im Mooney-Bereich betrieben. Aber halt nicht die Kombination schwach motorisiert plus kurze Piste plus vollbeladen plus Hochsommer. Seitdem ist die Aquila unfairerweise für mich Markenname für "schwerer Brocken" -
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Unsere 100-PS-Vereins-Katana hat bei den von dir beschriebenen Bedingungen (EDMJ, 35 °C, MTOW 725 kg) eine Startrollstrecke von knapp über 500 Metern. Eine vergleichbar gebaute Aquila wird auf ähnliche Werte kommen. Wenn dann ein Start in Jesenwang schief gehen sollte, ist das nicht dem Flieger anzulasten.
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Sorry Alexander, das war noch doofer. Einen Start unter nicht POH-konformen Bedingungen dem Flugzeig anzulasten ist alles, nur nicht sachlich. Sehr traurig.......
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In der ursprünglichen Fragestellung ging es ja um einen VFR Flug. Ich bin der Meinung, das man für einen VFR Flug gar keine Karte dabei haben muss, unter der Voraussetzung, das man sich vor dem Flug ausreichend vertraut gemacht hat und notwendige Infos entweder im Kopf, oder z.b. auf einem Flightlog notiert hat. Sicher gibt es Lufträume, die man nicht all umfassend im Kopf haben kann. Aber von Norderney nach Juist, z.b., braucht man kein EFB, keine ICAO Karte und schon gar kein Backup. Die einmal vorhandene Karte auf einem IPad ist also Rechtlich gesehen schon Overkill, aber sicher für viele Flüge Navigationsgerät. Ich würde über eine doppelte Stromversorgung per Akku und Ladekabel nachdenken, wenn es kein Navigationsgerät mit Luftraumstruktur, in einer Datenbank gibt.
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Moin,
was die Vorschriften angeht, siehe oben......ansonsten dann viel Spass / Erfolg beim diskutieren.
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Danke für den immer freundlicheren Ton. Ich verstehe ihn nicht ganz, da ich sehr deutlich den Grund für meine subjektive Kategorisierung nannte. Der Start in Jesenwang war natürlich ein Versagen der Besatzung, aber: diese genannte Gruppe von Flugzeugen hat Eigenschaften, die im Fliegeralltag Einschränkungen bedeuten können, die andere Gruppen von Flugzeugen nicht haben, gleiches gilt für schwach motorisierte Viersitzer. Die Piloten gehen nicht (immer) adäquat damit um/passen ihr Einsatzspektrum nicht an. Damit finde ich ein solches Konzept per se, d.h. den Flieger, schon nicht unproblematisch.
Die Erörterung menschlicher Faktoren ist nicht unsachlich, aber halt komplexer als die Diskussion der Maschine fisoliert.
Ein Golf GTI war auch nicht unsicherer als ein Golf Diesel, dennoch sind weitaus mehr Unfälle damit passiert. Natürlich nicht dem Auto anzulasten, aber ...
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Bei den Vorschriften oben geht es um die Nutzung von EFBs. EFBs sind viel mehr als nur Karten. EFBs enthalten mittlerweile Flightlogs, MELs, sowie alle Sorten von Checklisten und Handbüchern, sowie im gewerblichen Bereich noch die Handbücher und Genehmigungsurkundrn der Firma. Die Nutzung von solchen EFBs regelt der Text weiter oben. Nichts anderes. Es ist aber die Nutzung von EFBs überhaupt nicht Vorgeschrieben. Schon gar nicht VFR. Flightlog, ——- VFR nicht vorgeschrieben, Flugzeug Handbuch, —— bei allen SEP in Papierform im Flugzeug vorhanden, Checklisten, ARC und alle anderen Dokumente sind auch alle in Papierform vorhanden. Eine ICAO Karte ist für einen VFR Flug nicht vorgeschrieben. Wofür fordert jemand ein Backup, für etwas, was man gar nicht dabei haben muss? Als ich vor 35 Jahren meinen PPL gemacht habe, hatte ich Luftrecht bei einem Juristen. Dieser war der Meinung, das in der Luftfahrt viel zu wenig geklagt wird, denn es gibt so gut wie keine höchstrichterlichen Urteile zu vielen Themen. Dieser Meinung stimme ich seit vielen Jahren absolut zu. Diese Diskussion ist dafür doch ein gutes Beispiel. Der Kollege in der kontrolle hätte dem Unsinn widersprechen sollen und wenn er dann einen Bußgeldbescheid bekommt, dagegen Einspruch einlegen. So lange, bis ein etwas höherer Richter darüber entschieden hat. Erst danach kann man sagen was wirklich richtig ist. Eine Aussage von Anwälten, Staatsanwälten und einfachen Amtsrichtern besagt da nämlich überhaupt nichts. Sonst könnte man sich sämtliche Höheren Gerichte sparen. Für Richteramt braucht es in Deutschland einen guten Studienabschluss. Ich habe vergessen wo genau die Grenze liegt. Anwalt können dagegen auch die Schlechten werden. Und normale Amtsrichter haben einfach weniger Erfahrung als die Hochkarätigen Kollegen.
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Ist Recht.. Da weiß ich jetzt ziemlich genau, wo ich dich einordnen muss...
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Herzlichen Glückwunsch
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Gilt für dich schon länger. Aber du wolltest ja auf meine Kommentare nicht mehr reagieren...
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Ursprünglich wurde nach den rechtlichen Anforderungen gefragt.
wie bereits weiter oben erwähnt wurde:
NCO.GEN.135 regelt, was ich auf einem Flug an Unterlagen mitführen muss.Dabei wird nicht zwischen IFR oder VFR unterschieden.
neben AFM/POH, ARC, CofA, Registration, Versicherung, etc. eben auch:
...(10) current and suitable aeronautical charts for the route area of the proposed flight and all routes along which it is reasonable to expect that the flight may be diverted;
hier das AMC dazu:
CURRENT AND SUITABLE AERONAUTICAL CHARTS (a) The aeronautical charts carried should contain data appropriate to the applicable air traffic regulations, rules of the air, flight altitudes, area/route and nature of the operation. Due consideration should be given to carriage of textual and graphic representations of: (1) aeronautical data, including, as appropriate for the nature of the operation: (i) airspace structure; (ii) significant points, navigation aids (navaids) and air traffic services (ATS) routes; (iii) navigation and communication frequencies; (iv) prohibited, restricted and danger areas; and (v) sites of other relevant activities that may hazard the flight; and
(2) topographical data, including terrain and obstacle data. (b) A combination of different charts and textual data may be used to provide adequate and current data. (c) The aeronautical data should be appropriate for the current aeronautical information regulation and control (AIRAC) cycle. (d) The topographical data should be reasonably recent, having regard to the nature of the planned operation.
Wenn ich das Ganze dann nicht als Papier dabei habe, dann nutze ich dementsprechend ein PED/EFB mit den entsprechenden Vorgaben dazu. (NCO.GEN.125)
Man kann natürlich gegen ein evtl. Finding / Bescheid juristisch vorgehen und dem Anwalt das entsprechende Spielgeld überweisen (so 3-500EUR/Std.). Oder man verfliegt die Kohle lieber....
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"Anwalt können dagegen auch die Schlechten werden." Wenn du meine Erlebnisse vor diversen Gerichten (regelmäßig LG oder OLG) gehabt hättest, würde dir nicht mehr einfallen, Richter als irgendwie "kompetent" oder gar von guten Motiven beseelt wahrzunehmen. Die wollen die Akte vom Tisch haben, und es ist den meisten dabei vollkommen wurst, welchen Eindruck der Laie von ihrer Arbeitsweise hat. Details auf Nachfrage. Zweitens haben Anwälte den entscheidenden Vorteil, dass sie spezialisiert sind bzw. sein können. Ein typischer Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt hat in seinem Bereich deutlich mehr Ahnung als der Richter, der in direkter Folge vollkommen unterschiedliche Rechtsgebiete vor der Flinte hat.
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dann nutze ich dementsprechend ein PED/EFB mit den entsprechenden Vorgaben dazu.
Was ist, wenn mein GPS (IFD 540) die aktuellen VFR/IFR Karten sowie Anflugkarten aktuell im Speicher hat? Das AMC gilt nur für PED/EFB, nicht für IFR zugelassene Geräte, die fest eingebaut sind. Ich weiß, Haarspalterei, aber darum geht es nun mal.
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Dann geht das Ganze wieder von vorne los unter NCO.GEN.135.
The documents, manuals and information may be available in a form other than on printed paper. An electronic storage medium is acceptable if accessibility, usability and reliability can be assured.
und technik geht halt manchmal auch kaputt....
Würde auch mal davon ausgehen, dass im entsprechenden manual von Garmin was dazu steht...die lassen sich da für den fall der fälle nichts vorwerfen.
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