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21. September 2023 13:03 Uhr: Von Holgi _______ an Markus Engelbrecht
Bei den Vorschriften oben geht es um die Nutzung von EFBs.
EFBs sind viel mehr als nur Karten.
EFBs enthalten mittlerweile Flightlogs, MELs, sowie alle Sorten von Checklisten und Handbüchern, sowie im gewerblichen Bereich noch die Handbücher und Genehmigungsurkundrn der Firma.
Die Nutzung von solchen EFBs regelt der Text weiter oben. Nichts anderes.

Es ist aber die Nutzung von EFBs überhaupt nicht Vorgeschrieben.
Schon gar nicht VFR.

Flightlog, ——- VFR nicht vorgeschrieben,
Flugzeug Handbuch, —— bei allen SEP in Papierform im Flugzeug vorhanden,
Checklisten, ARC und alle anderen Dokumente sind auch alle in Papierform vorhanden.
Eine ICAO Karte ist für einen VFR Flug nicht vorgeschrieben.

Wofür fordert jemand ein Backup, für etwas, was man gar nicht dabei haben muss?
Als ich vor 35 Jahren meinen PPL gemacht habe, hatte ich Luftrecht bei einem Juristen.
Dieser war der Meinung, das in der Luftfahrt viel zu wenig geklagt wird, denn es gibt so gut wie keine höchstrichterlichen Urteile zu vielen Themen.

Dieser Meinung stimme ich seit vielen Jahren absolut zu.
Diese Diskussion ist dafür doch ein gutes Beispiel.
Der Kollege in der kontrolle hätte dem Unsinn widersprechen sollen und wenn er dann einen Bußgeldbescheid bekommt, dagegen Einspruch einlegen.
So lange, bis ein etwas höherer Richter darüber entschieden hat.
Erst danach kann man sagen was wirklich richtig ist.

Eine Aussage von Anwälten, Staatsanwälten und einfachen Amtsrichtern besagt da nämlich überhaupt nichts.
Sonst könnte man sich sämtliche Höheren Gerichte sparen.

Für Richteramt braucht es in Deutschland einen guten Studienabschluss.
Ich habe vergessen wo genau die Grenze liegt.
Anwalt können dagegen auch die Schlechten werden.
Und normale Amtsrichter haben einfach weniger Erfahrung als die Hochkarätigen Kollegen.
21. September 2023 15:47 Uhr: Von Markus Engelbrecht an Holgi _______ Bewertung: +3.00 [3]

Ursprünglich wurde nach den rechtlichen Anforderungen gefragt.

wie bereits weiter oben erwähnt wurde:

NCO.GEN.135 regelt, was ich auf einem Flug an Unterlagen mitführen muss.Dabei wird nicht zwischen IFR oder VFR unterschieden.

neben AFM/POH, ARC, CofA, Registration, Versicherung, etc. eben auch:

...(10) current and suitable aeronautical charts for the route area of the proposed flight and all routes along which it is reasonable to expect that the flight may be diverted;

hier das AMC dazu:

CURRENT AND SUITABLE AERONAUTICAL CHARTS
(a) The aeronautical charts carried should contain data appropriate to the applicable air traffic regulations, rules of the air, flight altitudes, area/route and nature of the operation. Due consideration should be given to carriage of textual and graphic representations of:
(1) aeronautical data, including, as appropriate for the nature of the operation:
(i) airspace structure;
(ii) significant points, navigation aids (navaids) and air traffic services (ATS) routes;
(iii) navigation and communication frequencies;
(iv) prohibited, restricted and danger areas; and
(v) sites of other relevant activities that may hazard the flight; and


(2) topographical data, including terrain and obstacle data.
(b) A combination of different charts and textual data may be used to provide adequate and current data.
(c) The aeronautical data should be appropriate for the current aeronautical information regulation and control (AIRAC) cycle.
(d) The topographical data should be reasonably recent, having regard to the nature of the planned operation.

Wenn ich das Ganze dann nicht als Papier dabei habe, dann nutze ich dementsprechend ein PED/EFB mit den entsprechenden Vorgaben dazu. (NCO.GEN.125)

Man kann natürlich gegen ein evtl. Finding / Bescheid juristisch vorgehen und dem Anwalt das entsprechende Spielgeld überweisen (so 3-500EUR/Std.). Oder man verfliegt die Kohle lieber....

21. September 2023 17:05 Uhr: Von Chris _____ an Holgi _______ Bewertung: +1.00 [1]
"Anwalt können dagegen auch die Schlechten werden."

Wenn du meine Erlebnisse vor diversen Gerichten (regelmäßig LG oder OLG) gehabt hättest, würde dir nicht mehr einfallen, Richter als irgendwie "kompetent" oder gar von guten Motiven beseelt wahrzunehmen. Die wollen die Akte vom Tisch haben, und es ist den meisten dabei vollkommen wurst, welchen Eindruck der Laie von ihrer Arbeitsweise hat. Details auf Nachfrage.

Zweitens haben Anwälte den entscheidenden Vorteil, dass sie spezialisiert sind bzw. sein können. Ein typischer Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt hat in seinem Bereich deutlich mehr Ahnung als der Richter, der in direkter Folge vollkommen unterschiedliche Rechtsgebiete vor der Flinte hat.
21. September 2023 17:15 Uhr: Von Wolff E. an Markus Engelbrecht Bewertung: +1.00 [1]

dann nutze ich dementsprechend ein PED/EFB mit den entsprechenden Vorgaben dazu.

Was ist, wenn mein GPS (IFD 540) die aktuellen VFR/IFR Karten sowie Anflugkarten aktuell im Speicher hat? Das AMC gilt nur für PED/EFB, nicht für IFR zugelassene Geräte, die fest eingebaut sind. Ich weiß, Haarspalterei, aber darum geht es nun mal.

21. September 2023 17:36 Uhr: Von Markus Engelbrecht an Wolff E. Bewertung: +2.00 [2]

Dann geht das Ganze wieder von vorne los unter NCO.GEN.135.

The documents, manuals and information may be available in a form other than on printed paper. An electronic storage medium is acceptable if accessibility, usability and reliability can be assured.

und technik geht halt manchmal auch kaputt....

Würde auch mal davon ausgehen, dass im entsprechenden manual von Garmin was dazu steht...die lassen sich da für den fall der fälle nichts vorwerfen.




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