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4. September 2023 11:40 Uhr: Von Thomas R. an Flieger Max L.oitfelder

Ja, aber ich bekomme Post von der zuständigen Stelle aus Österreich. D.h. dort wird das Bussgeld festgelegt, und wenn ich dagegen rechtlich vorgehen will, dann auch in Österreich. Damit haben deutsche Behörden zunächst mal nichts zu tun, ausser, dass sie eine Halterauskunft leisten. Es gibt übrigens auch keine Punkte in Flensburg für im Ausland begangen Ordnungswidrigkeiten o.ä.

Österreich kann ggf. Rechshilfe in Anspruch nehmen, um das Bussgeld dann hier durchzusetzen. Im Artikel von Jan Brill ist es aber so dargestellt, als ob die BAF bzw. das Amtsgericht Langen in dem Fall die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit oder Straftat übernehmen würde, was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann. Eine deutsche Behörde oder ein deutsches Gericht kann ja kein italienisches Recht in Deutschland anwenden. Das ist ein absurder Gedanke.


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