Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

7. August 2023 06:56 Uhr: Von Stefan Jaudas an Robert Hofmann

Unfälle wegen reiner Überladung dürften extrem selten sein. Aber irgendwann kann es dann doch eine Situation geben, in der das wenigstens beiträgt zum Unfallgeschehen.

Viel kritischer ist die Schwerpunktlage. Aber da die Beladung nur sehr selten genau im Schwerpunkt selber sitzt ...

Das mit den 472,5kg war vor allem ein "Problem", weil die Leute ein Überraschungsei wollten. Schnell, preisgünstig und (Ultra-) leicht. Man kann aber nur maximal zwei davon gleichzeitig haben. Ich kann mich noch daran erinnern, wie "die Industrie" herumgebitcht hatte, als es ein Anbieter gewagt hatte, auf der AERO sein Modell auf einer Waage zu präsentieren, als Beweis, dass es durchaus mit einer brauchbaren Zuladung gehen kann. Aber das fragliche Modell war halt nicht das billigste am Markt.

Wie hat ein geschätzter Exkollege von mir mal gesagt? Ich meine sogar auf eben jener AERO? Angesichts eines 150-size ULs? "Ein kleines Flugzeug ist ein leichtes Flugzeug".

Ich fürchte, dass wir die "XXX,X kg reichen nicht" auf absehbare Zeit wieder haben werden. Angesichts der Begehlichkeiten nach 915ern, 916ern, "wir brauchen mehr Schüb", Einziehfahrwerk, Autopilot, XLR, >> 150 kts, langer Liste von Optionen, ...

Bei vielen Mustern benöigt die Auflastung eben tatsächlich auch eine bauliche Änderung. Oft überschaubar. Kommentar eines Bekannten "Da musste ich ein etwas größeres Höhenruder anbauen. Hat 7000 EUR gekostet. Und 3 Knoten. Aber sie landet jetzt viel schöner".

7. August 2023 08:55 Uhr: Von Len Schumann an Stefan Jaudas Bewertung: +3.00 [3]

472,5 kg haben grundsätzlich schon funktioniert, nur nicht für jede Mission und jede Person.

Ich hatte eine Zeit Zugriff auf einen Eurostar mit 289kg Leermasse, was damit 183,5kg Zuladung bedeuteten. Wenn man dann selber nicht den größten Kessel vor sich her schiebt und die Mitfliegerin nicht nur Schokotörtchen als Hobby hat dann konnte man voll tanken. Das war preiswertes, spaßiges Fliegen mit 100 kt.

Was ich damit sagen will: Es ging schon immer mit der Masse, nur man musste sich auch bewusst machen, dass es Limitierungen gibt und dann manche Wünsche nach Ausstattung oder Mission einfach nicht gehen. Ich verstehe bis heute nicht wie Hersteller Flugzeuge mit 330kg Leermasse verkaufen konnten und Kunden so bescheuert waren das auch noch abzunehmen.

Besagtes Flugzeug auf der Aero hatte (soweit mich die Erinnerung nicht täuscht) um die 24x kg, bei 450 kg MTOM. Soviel Zuladung haben viele Uls jetzt auch mit 600 kg nicht.

https://all-aero.com/index.php/contactus/45-planes-d-e-f/3158-dynaero-mcr-01-ulc-ban-bi

7. August 2023 10:24 Uhr: Von Michael Söchtig an Len Schumann Bewertung: +1.00 [1]

Im guten wie im schlechten heißt der Richter bei Dummheiten in der Luftfahrt meistens nicht "Richter am Amts/Landgericht" sondern Charles Darwin.

7. August 2023 10:51 Uhr: Von Michael Söchtig an Michael Söchtig Bewertung: +5.00 [5]

@Jochen: Ich finde es gehört wirklich Größe dazu, eigene Fehler öffentlich zu beschreiben und dazu zu stehen. Großen Respekt dafür und gut dass am Ende nichts schlimmes passiert ist.

7. August 2023 11:57 Uhr: Von Len Schumann an Michael Söchtig Bewertung: +2.00 [2]

Ja, das stimmt wohl. Aber auch beim Amtsgericht kann es unangenehm werden. Die Problematik trifft aber auf alle Flugzeuge zu, es gibt Limits die zu beachten sind. Und wenn ich mir ein Flugzeug kaufe, dass nicht für meine Masse geeignet ist, dann mache ich den ersten Fehler. Und viele wollten das einfach nicht wahr haben.


5 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang