Meine Versicherungspolicen schliessen Kriegsfolgen aus.
In der Tat ist diese Frage juristisch nicht ganz einfach zu beantworten.
Ein Ansatz könnte der sein, wenn ein Flugzeugeigner sein Flugzeug innerhalb des Sicherheitsbereich eines Verkehrsflughafen abstellt, so gilt im Sicherheitsbereich das Luftsicherheitsgesetz.. Nach § 46 Luftverkehrszulassungsordnung muss der Betreiber eines Verkehrsflughafen Sorge tragen, das die Umfriedung ( Zaunanlage ) geeignet ist, dass das Betreten durch Unbefugte verhindert wird. Die Letzte Generation hat erfolgreich bewiesen, dass die Zaunanlage nicht geeignet ist, das Betreten Unbefugter zu verhindern. Ich habe fürsorglich eine online Strafanzeige bei der Polizei Schleswig Holstein gestellt, hier lege ich der Betreibergesellschaft Verkehrsflughafen Sylt zur Last, eine Sorgfaltspflichtverletzung nach § 15 StGB begangen zu haben, indem ich eine Verletzung des § 46 Luftverkehrszulassungsordnung feststellen musste. Tathergang, die Letzte Generation konnte erfolgreich den Zaun durchbrechen, und hatte noch Zeit genug, ein teures Flugzeug erheblich zu beschädigen, sogar Zeit gehabt, die Triebwerksabdeckung zu entfernen. Strafrechtlich ist die eine Sache, selbst wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, weil die Luftverkehrszulassungsordnung im § 46 nur allzu allgemein eine Funktion der Umfriedung beschreibt, nicht aber, dass aufgrund der Zaunkonstruktion eine zeitliche Verzögerung der des Durchbrechens von 3 Minuten notwendig macht. In dieser Verzögerungszeit gibt man dem Flughafen eigenen Sicherheitspersonal die Zeit, zum Tatort zu eilen, und ein weiteres Durchdringen des Zauns zu verhindern. Hier könnte die Staatsanwaltschaft zum Ergebnis kommen, dass der Betreibergesellschaft, und der luftaufsichtsführenden Behörde, keine Staraftat nachzuweisen ist, weil das Gesetz eben nicht näher beschreibt, wie eine Flughafenumfriedung baulich und technisch gestaltet sein muss, damit dem flughafen eigenen Sicherheitspersonal ein erfolgreicher Zugriff gelingt.
Zivilrechtlich kann die Sache anders aussehen. Hier kann das Gericht sehrwohl eine Sorgfaltspflichtverletzung der Betreibergesellschaft Verkehrsflughafen erkennen, und zur Zahlung des Sachschadens an anvertraute Flugzeuge im Sicherheitsbereich verurteilen. ( Das Triebwerk muss entsprechend des Eindringens dieser Farbe zerlegt werden, entweder kann gereinigt werden, oder es müssen neue Teile ersetzt werden. Kosten pro Triebwerk etwa 100 000 Euro - meine telefonisch Auskunft bei einen Wartungsbetrieb für Cessna Citation )
Gleichwohl habe ich meinen Bundestagsabgeordneten politisch gebeten, den Begriff Anweisung oder Befehl möchte ich aus Höflichkeit nicht genannt wissen, wohl aber gedacht, im Bundestag eine Aussprache zur Gesetzesanpassung der Luftverkehrszulassungsordnung § 46. Es soll iom Gesetz definiert sein, wie eine Verkehrsflughafenumfriedung technisch gestaltet sein muss, um die Erfordernisse aus § 46 Luftverkehrszulassungordnung gerecht zu werden. Stichwort zeitliche Verzögerung bei Durchbrechen, Massstab Übung Durchbrechen durch die GSG9 Gruppe. Die GSG9 muss für etwa 3 Minuten an der Zaunanlage arbeiten müssen, bis diese vollständig durchbrochen ist. Und an diesen Massstab müssen Flughafenzäune bemessen sein, im Gesetz festgehalten.
Ich möchte hier auch anmerken, dass ich bei der Polizei Sylt antelefoniert habe und wissen wollte, wie es um meine online Strafanzeige steht? Nachdem der diensthabende Beamte meine online Anzeige gelesen hatte, sagte er mir, ich zitiere aus meiner Erinnerung:" Warum kümmern Sie sich aus Baden Württemberg über Vorfälle hier oben im Norden? Lesen sie keine Zeitungen, internet, und geniessen das schöne Wetter. Meine gefühlte Stimmungslage des betroffenen Polizeibeamte war ärgerlich, abweisend wegen meiner Strafanzeige. Das sehe ich allerdings nur als Randerscheinung, dieser Mensach wollte einfach nur seine private Meinung mitteilen. Sowas muss ich aushalten können. Wenn ich aber die Veröffentlichungen hier im Forum von Herrn Brill lese, wie die sylter Polizei vor Ort sich am Tatort verhalten hat, ist alles plausibel, und in sich schlüssig.