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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. Juni 2023: Von R. F. an Sebastian G____
Also jetzt mal ganz doof. Ich nehme einen Fotograf mit, der auch Bilder macht, aber die SD Karte mir gehört auf denen die Bilder sind. Den Flug gab es umsonst. Darf ich ihm dann danach die SD Karte verkaufen für sagen wir mal den Wert für die Flugstunden? Damit wäre doch der Flug rechtlich vom entstandenden Bild getrennt, oder?

Gruß
3. Juni 2023: Von Sebastian G____ an R. F. Bewertung: +3.00 [3]

Man kann sich allerlei Umgehungen einfallen lassen aber das dürfte im Ernstfall wenig nutzen. Dazu sollte man nur mal den Unfallbericht der PA46 in Courchevel lesen. Vorher war alles fein säuberlich ohne AOC aufgesetzt, quasi Münchner Modell etc. Aber nach dem Unfall gaben die Passagiere munter zu Papier, sie dachten das wäre ein Air France Flug.

Man möchte die Öffentlichkeit schützen. Wenn diese Geld bezahlt und in ein Flugzeug steigt, soll es einen Mindeststandard geben. Alles was das umgeht ist mehr oder weniger illegal, wenn die Mitflieger nicht wirklich operationell an der ganzen Sache beteiligt sind. Gut fand ich den Spruch "wenn sie sich fragen ob ihr non AOC Flug illegal ist, ist er es mit großer Sicherheit" Denn nur wenn man sich besser auskennt, kann man überhaupt so eingebunden sein, dass es legal sein kann...

Sobald da ein Mensch mit im Flugzeug sitzt und Geld im Spiel ist, wird es kritisch. Die Fotos sind eigentlich unwichtig. Das Problem ist der Mensch.

Im Vergleich zu den Gesamtkosten der Fliegerei sind die Einnahmen aus solchen Aktionen typischerweise gering und stehen in keinem Verhältnis zum Ärger. Lieber fliegt man eine Stunde weniger aber bezahlt die Stunden selber bevor man sich auch noch solchen Stress ins Haus holt. Wenn man zu wenig Geld zum fliegen hat, probiert man lieber als Co mitzufliegen. Viele lassen gerne Copiloten mitfliegen, man lernt auch viel und lernt andere Piloten kennen.

4. Juni 2023: Von Tobias Schnell an Sebastian G____ Bewertung: +2.00 [2]

Dazu sollte man nur mal den Unfallbericht der PA46 in Courchevel lesen

Der ist wirklich lesenswert. Wow.

  • PIC mit 398 h TT
  • "Site Authorization" für Courchevel erworben auf einer Jodel D140 drei Monate vor dem Unfall, seither nicht mehr dort gelandet
  • Erster Flug und Vertrautmachung auf PA46 am Tag vor dem Unfall, mit zwei Landungen im Flachland und 25 Minuten Flugzeit
  • Einen "Safety Pilot" (natürlich in Uniform, wie der PIC) mit 260 h TT, der noch nie PA46 geflogen, noch jemals in Courchevel gewesen war (obwohl er den misstrauischen Paxen gegenüber vor dem Flug das Gegenteil gesagt hatte)

Dazu das ganze Konstrukt “Big Blank C/O Air France/KLM”...

4. Juni 2023: Von F. S. an R. F.

Wenn wir schon beim Haare spalten sind: Das darfst Du aus 2 Gründen nicht:

1. Weil es dann luftrechtlich natürlich ein Gewerblicher Flug ist. Nur, weil Du auf Deinen Flieger "Dies ist keine Airline" draufschreibst, darfst Du deswegen noch lange keine Linienflüge mit PPL und ohne AOC von Frankfurt nach München anbieten.

2. Weil selbst wenn die SD-Karte Dir gehört, der Photograph trotzdem der Urheber der Bilder ist. Du müsstest das Urheberrecht also erst selber vom Photographen abkaufen und könntest es dann weiter verkaufen. Wenn Du das von ihm aber für 0 EUR kaufst und in der nächsten Sekunde nur das Nutzungsrecht für 250 EUR an jemand anderen weiter verkaufst ... merkst'e selber, oder?


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