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4. Juni 2023: Von F. S. an R. F.

Wenn wir schon beim Haare spalten sind: Das darfst Du aus 2 Gründen nicht:

1. Weil es dann luftrechtlich natürlich ein Gewerblicher Flug ist. Nur, weil Du auf Deinen Flieger "Dies ist keine Airline" draufschreibst, darfst Du deswegen noch lange keine Linienflüge mit PPL und ohne AOC von Frankfurt nach München anbieten.

2. Weil selbst wenn die SD-Karte Dir gehört, der Photograph trotzdem der Urheber der Bilder ist. Du müsstest das Urheberrecht also erst selber vom Photographen abkaufen und könntest es dann weiter verkaufen. Wenn Du das von ihm aber für 0 EUR kaufst und in der nächsten Sekunde nur das Nutzungsrecht für 250 EUR an jemand anderen weiter verkaufst ... merkst'e selber, oder?


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