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3. Dezember 2022: Von Ulrich Dr. Werner an Frank Naumann Bewertung: +15.00 [15]

Guten Tag zusammen

Um die Zahlen bestmöglich zu interpretieren, sollten ein wesentlicher Fakt und ein Unterschied in den beiden Gruppen auch bewusst sein.

1. Die Zahl der Infizierten in der Statistik generiert sich nur durch positive Ergebnisse eines PCR-Tests, worüber es eine gesetzliche Meldepflicht gibt.

2. Während in der Zivilbevölkerung bereits seit Monaten keine PCR-Testpflicht mehr existiert, unterliegt jeder Soldat weiterhin der PCR Testpflicht (z.B. nach positivem Selbsttest oder Schnelltest).

Daher ist damit zu rechnen, dass alle positiven Soldaten zu 100 % statistisch erfasst sind, die Zivilbevölkerung aber nicht. Somit können die Werte nicht mehr direkt miteinander verglichen werden, da die Bedingungen nicht mehr die gleichen sind.

Die Wertung, Soldaten seien Covid 19 „gesünder“ oder „kränker“ kann aus den Daten nicht abgeleitet werden.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

3. Dezember 2022: Von _D_J_PA D. an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +3.00 [5]

aus der lächerlichen "Inzidenz" konnte noch nie irgendetwas seriös/wissenschaftlich abgeleitet werden, erst recht keine Grundrechtseinschränkungen. Dafür ist sie viel zu anfällig für die Art und Weise wie sie erhoben wird und die in ihr (nicht) berücksichtigten Parameter. Ein Skandal, der inzwischen auf dramatischste Weise in den Kinderkrankenhäusern der Republik sichtbar wird und die vollkommen fehlgeleitete Coronapolitik offenbart.

3. Dezember 2022: Von Frank Naumann an Ulrich Dr. Werner

Während in der Zivilbevölkerung bereits seit Monaten keine PCR-Testpflicht mehr existiert, unterliegt jeder Soldat weiterhin der PCR Testpflicht (z.B. nach positivem Selbsttest oder Schnelltest).

Das stimmt nicht, in der Bundeswehr werden laut Auskunft des Sanitätsdienstes seit September 2020 nur noch symptomatische Soldaten getestet, nachzulesen hier. Unterschiede in der Erfassungsrate werden auch vom Verteidigungsministerium selbst nicht behauptet, dort macht man lediglich den "niederschwelligen Zugang" zu Tests geltend. Was aber nicht heißt, daß dieser niederschwellige Zugang verglichen mit dem Zivilsektor auch signifikant häufiger in Anspruch genommen wird. Was bleibt, ist die beunruhigende Erkenntnis, daß wir unsere Streitkräfte anscheinend krank impfen.

4. Dezember 2022: Von Ulrich Dr. Werner an Frank Naumann Bewertung: +4.00 [4]

Guten Morgen

Ohne auf Wertungen einzugehen, nur die Fakten, denn es ist interessant zu sehen, wie mit einer Quellenangabe vom Sommer 2020 argumentiert wird, was im Dezember 2022 für Soldaten gelten soll. Auf derselben Webpage findet man übrigens auch die geltende Weisungslage seit Oktober 2022.

https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5503484/0bb4fc255cb46cd849c1f6bde154ffe3/allgemeinverfuegung-zu-isolationszeiten-uebwst-west-ab-01-10-22--data.pdf

Dort steht die PCR Testpflicht nachzulesen unter 5.(1) b. .Was die regionalen Gesundheitsämter für die Zivilbevölkerung sind, sind die „Überwachungsstellen“ der Bundeswehr für Soldaten (=Amtsarzt).

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

4. Dezember 2022: Von Frank Naumann an Ulrich Dr. Werner

Die zitierte Dienstvorschrift regelt lediglich den Vollzug des (zivilen) Infektionsschutzgesetzes für den Bereich der Bundeswehr. Darin heißt es:

"4. (3) Beschäftigte Soldatinnen und Soldaten in Gesundheitseinrichtungen der Bundeswehr haben sich
vor Dienstantritt mittels evaluiertem Antigenschnelltest oder PCR zu testen."

Das ist auch im Zivilsektor so. Ein positiver Schnelltest bei Erkrankten (der von Dir zitierte Punkt 5.(1)b.) ist mit PCR zu bestätigen, genau wie im Zivilleben auch. Für alle anderen, gesunden Militärangehörigen gibt es keine generelle Testpflicht, weder mittels Schnelltest noch mittels PCR. Und das ist laut Homepage der Bundeswehr schon seit dem 1.9.2020 so.

Der Punkt hier ist doch: Soldaten werden statistisch nicht häufiger getestet als Zivilisten im gleichen Alter auch. Das wird von der Ministeriumssprecherin als Erklärungsversuch für die katastrophalen Ergebnisse der Impfung zwar unterschwellig suggeriert, aber weder behauptet noch belegt. Mit harten, regierungsamtlichen Daten belegt hingegen ist, daß Bundeswehrsoldaten seit März 2022 deutlich häufiger an Covid-19 erkranken als ihre zivilen Altersgenossen, vorher waren sie gesünder. Das will momentan vielleicht noch keiner gerne hören, sollte uns Piloten hinsichtlich unserer Flugtauglichkeit aber dennoch zu denken geben.

4. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Frank Naumann Bewertung: -1.67 [8]
Beitrag vom Autor gelöscht
4. Dezember 2022: Von _D_J_PA D. an Charlie_ 22 Bewertung: +3.33 [5]

gott sei Dank haben Menschen wie du keinerlei Macht.
Wenn man etwas Positives aus der Pandemie mitnehmen möchte, dann, dass die Demokratie sich als äußerst wehrhaft erwiesen hat. Sie ist der Grund, dass Personen wie du nichts zu sagen haben, dass in demokratisch legitimierten Prozessen die Allgemeine Impfpflicht nicht mehrheitsfähig war, dass die Einrichtungsbezogene Impfpflicht nun ausläuft (gruselig genug, dass es sie überhaupt gibt/gab) und dass ein Herr Lauterbach zwar krakelen kann, was das Zeug hält, am Ende aber Vernunft über Pseudowissenschaft siegt. Wir brauchen dafür in D zwar etwas länger, aber passieren wird es!

4. Dezember 2022: Von Horst Metzig an Charlie_ 22

Die ZÜP ist eine von Menschenhand geschaffene, im nichtbiologischen Umfeld greifende Nebenwirkung, einen sicheren Einfluss auf die spätere Nebenwirkung hat immer der Bewerber um eine ZÜP, indem dieser einen möglichst, im Sinne der ZÜP, selbstbestimmenden Lebenswandel führt. ( gesetzestreuer Lebenswandel und sehr guter und motivierter Steuerzahler )

Mögliche Nebenwirkungen, verursacht durch den Impfstoff Covid, sind die Ursache in eine den selbstregelnden körperbiologischen Humankreislauf einwirkende Massnahme, verursacht durch Menschen. Hier hat der Mensch, Bewerber für ein gesundes Leben, keinen Einfluss, im Gegensatz zur ZÜP. Warum reagieren menschliche Körper höchst unterschiedlich auf die von Menschen erarbeitete Wirkstoffe einer Impfung? Mein Hausarzt antwortete mir auf diese/meine Frage, :"wenn ich das wüsste, wäre ich Nebelpreisträger.

4. Dezember 2022: Von Thomas R. an Charlie_ 22 Bewertung: +6.00 [8]

Ich würde Dir die ZÜP aberkennen. Das wäre die richtige Nebenwirkung.

Wir haben in unserer Demokratie das fundamentale Recht auf freie Meinungsäußerung. Dies umfasst das Recht, Meinungen zu äußern, die nicht der Mehrheitsmeinung entsprechen, die andere für unsinnig halten und sogar solche, die wissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen. Frank äußert seine Meinung auf sachliche Art und Weise, was man inhaltlich davon hält ist jedem selbst überlassen. (Ich teile sie nicht.) Ein Grund für die Aberkennung einer ZÜP ist das mit Sicherheit nicht.

Ich könnte mir aber sehr gut vorstellen, dass die ZÜP jemandem aberkannt wird, der durch wiederholte Drohungen, Verleumdungen und Beleidigungen andere Menschen angeht, die von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung (siehe oben) Gebrauch machen. Dies stellt nämlich in Frage, dass so jemand unsere freiheitlich-demokratische Rechtsordnung anerkennt. Geringe Zweifel genügen im Übrigen, damit die ZÜP aberkannt wird.

An Deiner Stelle würde ich den Ball mal wirklich flach halten und hoffen, dass die Leute, die Du so angehst, das nicht persönlich nehmen.

4. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Thomas R.
Beitrag vom Autor gelöscht
5. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Thomas R.

Meinungen darf jeder frei äußern, falsche Fakten zu verbreiten ist nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

5. Dezember 2022: Von F. S. an Frank Naumann Bewertung: +3.00 [3]

Ein positiver Schnelltest bei Erkrankten (der von Dir zitierte Punkt 5.(1)b.) ist mit PCR zu bestätigen, genau wie im Zivilleben auch.

Diese Aussage ist schlicht nicht richtig. Eine Pflicht, einen positiven Schnelltest per PCR bestätigen zu lassen gibt es für "Zivilisten" schon seit einiger Zeit (Vielleicht seit März? Ich glaube aber schon länger - aber da müsste man Geschichtsforschung betreiben) nicht mehr.

Es gab in einigen Bundesländern noch länger die Pflicht, vor Wiederaufnahme der Arbeit einen negativen PCR-Test vorzulegen. Das hat (erwartbar) dazu geführt, dass die Positiv-Raten bei PCR-Tests in der Zivilbevölkerung rapide nach unten gegangen sind, weil sich die Menschen erst dann PCR-testen lassen, wenn die Schnelltests wieder negativ sind.

In so fern ist die Dienstvorschrift für Bundeswehangehörige materiell strenger, als entsprechende Vorschriften für die Zivilbevölkerung - was notwendig zu einer erhöhten Testdichte und vermehrt postiven Tests führt.

5. Dezember 2022: Von Horst Metzig an F. S.

Die PCR Test kosten zivil auch Geld. Wenn es nicht gesetzlich verlangt, bitte kein PCR Test. Wenn der Gesetzgeber PCR Test verlangt, dann soll der Staat das alles auch zahlen.

Ich habe die biologischen Zusammenhänge einer schweren Covid Erkrankung in abhängigkeit der Blutgruppe nicht verstanden. Welche Marker im Körper bewirken einen schweren Verlauf?

Im Vergleich zur Bundeswehr sollte auch bedacht werden, dass in aller Regel junge, gesunde und dynamische Menschen bei der Bundeswehr dienen, und keine Alten und Gebrechliche mit Vorerkrankungen.

Covid Erkrankung und Fliegertauglichkeit? Wer sich nicht wohl fühlt, steigt nicht in das Cockpit, höchstens als Passagier bei der REGA zwecks Notfallverlegung.

Einer meiner Vereinskollegen fühlte sich wohl, sein Ehefrau hatte einen positiven Coronatest. Darauf liessich auch der Vereinskollege richtig testen, und er war auch Corona positiv.

Meine Frage, warum fühlt der eine Mensch nichts von seiner Corona Erkrankung, der andere landet auf der Intensivstation? Diese Frage konnte mir bisher kein Mediziner qualifiziert beantworten.

5. Dezember 2022: Von Wolff E. an Horst Metzig Bewertung: +3.00 [3]

Diese Frage konnte mir bisher kein Mediziner qualifiziert beantworten

Wenn man das wüsste, könnte man was dagegen tun bzw. derjenige wäre vermutlich der "hoch gefeierte Endecker". Warum bekommt der eine starke Raucher Lungenkrebs und Helmut Schmidt wurde fast 97? Mit solchen "Ungenauigkeiten" muss man nun mal leben. Queen Mum wurde fast 102, und "genehmigte" sich gern mal 1-xx Gin. Churchill war starker Raucher und "Sportfeind" und wurde 90. Warum lebt Keith Richards von den Stones trotz enormen Drogenkonsum noch, aber David Bowie ist verstorben?

5. Dezember 2022: Von F. S. an Horst Metzig

Ich habe die biologischen Zusammenhänge einer schweren Covid Erkrankung in abhängigkeit der Blutgruppe nicht verstanden. Welche Marker im Körper bewirken einen schweren Verlauf?

Das ist auch nicht einfach zu verstehen. Das Einzige, was man sicher sagen kann, ist, dass rein statistisch die Schwere der Erkrankung mit der Blutgruppe im AB0-System zusammen hängt.
Das ist übrigens keine Besonderheit von Covid - auch bei SARS (1), MERS oder z.B. bei der Virusgrippe unterscheidet sich die (statistische) Schwere der Erkrankung nach der Blutgruppe. Während es bei vielen VIruserkrankungen so ist, dass Menschen mit Blutgruppe 0 eher weniger stark erkranken, gibt es bei Grippe sogar Virenstämme, wo diese Blutgruppe am stärksten betroffen ist.

Der (molekular-)biologische Grund dafür ist bei Covid noch nicht abschliessend bekannt und wenig erforscht.
Es gibt erste Untersuchungen, dass eines der Covid Spike-Proteine von (m)ACE2 in die Zelle gebracht wird. Menschen mit unterschiedlichen Blutgruppen haben dieses Enzym unterschiedlich häufig.
Aber das sind im Moment eher Vermutungen. Wenn es Dich interessiert, findest Du Material hierzu z.B. hier und hier.

12. Dezember 2022: Von Michael Stock an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]

"Meinungen darf jeder frei äußern, falsche Fakten zu verbreiten ist nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt."

So ein Unsinn. BVerfG v. 28.11.2011 - 1 BvR 917/09

Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind dabei im Grundsatz auch alle Meinungen, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden; sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden.

12. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Michael Stock Bewertung: +2.00 [2]

Da habe ich andere Informationen. Es geht nicht um "Meinungen", sondern um das Verbreiten falscher Fakten und Lügen. Darauf gibt es natürlich kein Grundrecht.

Wir können das aber gerne ausprobieren :-) Verbreite hier eine Lüge über mich und ich beweise Dir die Grenzen Deiner "Meinungsfreiheit". :-)

Auch Tatsachenäußerungen werden von der Meinungsfreiheit erfasst – aber nur, wenn sie wahr sind. Wer Lügen verbreitet, kann sich also nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Eine falsche Tatsache ist etwa die Behauptung, dass Bill Gates mit seiner Stiftung die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu 80 Prozent finanziere. Nach WHO-Angaben liegt der Anteil nur bei 11,4 Prozent. Auch erfundene und verfälschte Zitate werden laut Bundesverfassungsgericht nicht von der Meinungsfreiheit geschützt.

12. Dezember 2022: Von Tobias Schnell an Charlie_ 22 Bewertung: +3.00 [3]

Wir können das aber gerne ausprobieren :-) Verbreite hier eine Lüge über mich und ich beweise Dir die Grenzen Deiner "Meinungsfreiheit"

Wenn ich über Dich behaupten würde, dass Du ständig betrunken mit Deiner SR22 in 300 ft über der Münchner Innenstadt herumfliegst und Dir das alles sowieso nur leisten kannst, weil Du regelmäßig Sprit bei Deinem Hangarnachbarn klaust - dann wäre das "Verleumdung" (wenn ich es besser weiß) oder "üble Nachrede" (wenn ich es tatsächlich glaube), aber in jedem Fall strafbar.

Wenn ich aber behaupte, dass ein Kilogramm Blei mehr wiegt als ein Kilogramm Alu, und die Erde nur aufgrund atmosphärischer Verzerrungen auf Weltraumfotos wie eine Kugel aussieht - dann sind das zwar falsche Fakten, deren Verbreitung aber nicht strafbar ist.

See the difference? Wenn es gegen eine Person geht, hat die Meinungsfreiheit Grenzen - ansonsten kann man schon ziemlich beliebigen Quatsch verbreiten. Ausnahmen (Holocaust-Leugnung etc.) sind ausdrücklich erwähnt.

Meinungen von Impfskeptikern muss die Demokratie schon aushalten.

12. Dezember 2022: Von Charlie_ 22 an Tobias Schnell
Meinungen schon - falsche Fakten und Lügen nicht. Das wurde schon x mal geklärt.
12. Dezember 2022: Von Tobias Schnell an Charlie_ 22 Bewertung: +9.33 [10]

Meinungen schon - falsche Fakten und Lügen nicht. Das wurde schon x mal geklärt

Welcher Straftatbestand wäre denn da erfüllt, wenn jemand z.B. behauptet, dass die Corona-Impfstoffe nachweislich alle unwirksam sind? Weil in seiner persönlichen Kontrollgruppe von drei Angehörigen die zwei Geimpften krank geworden sind und der dritte, Ungeimpfte keine Symptome nach einer Infektion entwickelt hat.

NIcht dass ich diese und andere in diesem Thread vertretene schräge Thesen auch nur ansatzweise teilen würde - aber alle Alternativen zur Möglichkeit, auch so etwas frei äußern zu dürfen, scheinen mir schnurstracks in eine Gesellschaft zu führen, in der ich nicht mehr gerne leben möchte...

Das wurde schon x mal geklärt

Von wem wurde was geklärt?

13. Dezember 2022: Von F. S. an Tobias Schnell

Welcher Straftatbestand wäre denn da erfüllt, wenn jemand z.B. behauptet, dass die Corona-Impfstoffe nachweislich alle unwirksam sind?

Zwischen Meinungsfreiheit und Strafbarkeit gibt es noch einen relativ großen Raum an Äusserungen, die von keinem von beiden betroffen sind. Nur, weil etwas nicht unter den grundgesetzlichen Schutz der Meinungsfreiheit fällt ist es nicht automatisch strafbar. Ich darf auch in den meisten Fällen straffrei in der Öffentlichkeit pupsen, ohne, dass es so etwas wie eine grundrechtliche Flatulenzfreiheit gäbe.

Genau so ist es mit falschen Tatsachenbehauptungen: Das sind und bleiben schlicht Lügen (und keine geschützten Meinungen), aber bei Weitem nicht jede Lüge ist strafbar!

13. Dezember 2022: Von Michael Stock an Charlie_ 22

"Da habe ich andere Informationen. Es geht nicht um "Meinungen", sondern um das Verbreiten falscher Fakten und Lügen. Darauf gibt es natürlich kein Grundrecht."

Selbstverständlich gibt es ein Grundrecht auf das Verbreiten "falscher Fakten". Siehe I. (2.) unter "Gründe". Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist sehr weit auszulegen.

"Wir können das aber gerne ausprobieren :-) Verbreite hier eine Lüge über mich und ich beweise Dir die Grenzen Deiner "Meinungsfreiheit". :-)"

Um den Ehrenschutz geht es hier nicht.

"Eine falsche Tatsache ist etwa die Behauptung, dass Bill Gates mit seiner Stiftung die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu 80 Prozent finanziere. Nach WHO-Angaben liegt der Anteil nur bei 11,4 Prozent."

Eine Tatsachenbehauptung läßt sich nicht einfach dadurch als falsch klassifizieren, daß die betreffende Organisation selbst sie als falsch bezeichnet. Die Vizepräsidentin des EU-Parlaments würde auf Nachfrage auch sagen, daß Berichte über EU-Korruption "falsche Tatsachen" sind. Wer lügt dann?

13. Dezember 2022: Von R Cepeda an Michael Stock Bewertung: +1.00 [1]

Antoworte nicht an Michael, nur allgemein...

Meinungsfreiheit heißt, dass der Staat niemanden aufgrund seiner oder ihrer Meinungen bestrafen darf. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

Wenn Jemand mir sagt, dass was ich sage nur Quatsch ist, wird meine Meinungsfreiheit gar nicht berührt. Ich kann weiter sagen, sie könen weiter meinen und so.

Ich kann hier sagen, dass ich jemanden die ZÜP wegnehmen würde, weil ich kein Beamte bin und so spreche es nur für mich, nicht für den Staat. Das ist auch Meinungsfreiheit. Ein Polizeibeamte oder ein Richter dürfen das nicht machen, denn sie den Staat representieren.

Sorry, aber wenn man beim Ausüben seiner eigenen Meinungsfreiheit etwas in einem öffentlichen Forum schreibt, muss man erwarten, dass jemand, beim Ausüben seiner eigenen Meinungsfreiheit, sag, dass man liebe still bleiben sollte.

Un wenn ich jemandem sage, dass er still bleiben sollte, muss ich bereit dafür sein, dass diese Person nicht still bleibt.


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