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15. November 2022: Von Tobias Schnell an Alexander Thiel Bewertung: +1.00 [1]
So lange Du keine Ausbildung an einer deutschen ATO machst, musst bzw. kannst Du Dich nicht beim LBA als Schüler melden.
Die Theorieausbildung musst Du dann nach Abschluss separat anerkennen lassen.
15. November 2022: Von Michael Weyrauch an Tobias Schnell

Ist denn für die Theorieausbildung überhaupt eine Schülermeldung nötig?

Ich kann doch mit der Unterschrift eines Ausbildungsleiters jeder EASA anerkannten Theorieausbildung, die meine Prüfungsreife bestätigt, zu jedem beliebigen EASA CAA marschieren und mich zur Prüfung anmelden. Mit dem Ergebniszettel und der nötigen Dokumente der Praxisausbildung kann ich dann meine Lizenz beantragen. ??

Zumindest hat das so funktioniert (vor dem BREXIT) mit Theorie aus UK und Praxis hier.

15. November 2022: Von Tobias Schnell an Michael Weyrauch

Ist denn für die Theorieausbildung überhaupt eine Schülermeldung nötig?

Auch für die Theorieausbildung ist eine Schülermeldung erforderlich - aber eben nur in Deutschland. Das ist eine LuftPersV-, keine EASA-Anforderung.

Möglicherweise gibt es auch in anderen Ländern solche Regelungen, aber dann wäre eine Meldung bei der örtlichen Competent Authority nötig, nicht beim LBA.

15. November 2022: Von Michael Weyrauch an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Das sind alles solche administrativen Anachronismen, die es endlich abzuschaffen gilt, gerade im Sinne von "competence-based training", das die EASA zu etablieren versucht. Hauptsache der Kandidat besteht seine Prüfung, oder noch besser hat echt Ahnung...

15. November 2022: Von Patrick Lean Hard an Michael Weyrauch Bewertung: +1.00 [1]

"Hauptsache der Kandidat besteht seine Prüfung, oder noch besser hat echt Ahnung..."

Volle Zustimmung!

17. November 2022: Von Mike G. an Michael Weyrauch Bewertung: +2.00 [2]

Dies dient wohl dem Schutz der überteuerten Monopolisten CATS, Cranfield usw. Nicht auszudenken, der Schüler würde kostengünstig mit AviationExam lernen und sich selbständig zur Prüfung anmelden. Am Ende noch die Prüfung nicht in Braunschweig, sondern an einer beliebigen Flugschule zu geringen Anreisekosten digital ablegen?

Das wären ja FAA-Verhältnisse und wo kämen wir da nur hin? Beamte wollen beschäftigt werden und eine satte Pension erhalten... Die Begründung ist dann wohl das "erhöhte Qualitätsniveau" ohne je den Beweis antreten zu müssen. Genau wie bei dieser unsäglichen Flugleiterei. Reformen sind von opportunistischen Vorzeigebürokraten jedenfalls nicht zu erwarten...

17. November 2022: Von Dag Demming an Tobias Schnell

Wenn du deine Theorie (ATPL, CPL, IR etc.) im Ausland machst, wird die Schule, an der du lernst auch die Schülermeldung an die ausländische Prüfungsinstanz stellen. Nur mit Aviation Exam lernen und dann Prüfung machen klappt nirgendwo. Auch bei Austro Control z.B. geht nichts ohne Schülermeldung und die macht halt eine Flugschule.

Die Flugschule bestätigt mit der "Empfehlung zur Theorieprüfung durch die Ausbildungsorganisation", ich zitiere:"...dass die Ausbildung in Übereinstimmung mit den Vorgaben von Teil-FCL und dem genehmigten Lehrplan durchgeführt wurde und der Antragsteller über alle notwendigen Kenntnisse für die theoretische Prüfung für die Prüfungsfacher verfügt...."

Das dürfte wohl europaweit gelten oder etwa nicht?

17. November 2022: Von Tobias Schnell an Dag Demming Bewertung: +6.00 [6]

Wenn du deine Theorie (ATPL, CPL, IR etc.) im Ausland machst, wird die Schule, an der du lernst auch die Schülermeldung an die ausländische Prüfungsinstanz stellen.

Vorsicht mit den Begrifflichkeiten: Eine Bewerbermeldung in D muss zu Anfang der Ausbildung an einer deutschen ATO abgegeben werden und ist nicht dasselbe wie die Anmeldung zur theoretischen Prüfung.

Nochmal zusammengefasst:

  • Einen ATPL-Theoriekurs kann man bei jeder beliebigen EASA-ATO machen, die die entsprechende Zulassung von ihrer competent authority hat.
    @NightFlight: Es ist nicht korrekt, dass hier eine Kursgenehmigung o.ä. vom LBA erforderlich ist. Man muss nur die Zulassung der Schule aus dem jeweiligen Land vorlegen, sowie den Lehrgangsnachweis.
  • Die theoretische Prüfung kann man dann beim LBA oder in jedem beliebigen anderen EASA-Land ablegen
  • Für die praktische CPL/IR-Ausbildung kann man dann wiederum an jede beliebige EASA-Schule gehen und nach Abschluss derselben wiederum in jedem beliebigen EASA-Staat eine Lizenz beantragen
  • Ob eine "Bewerbermeldung" zu Beginn der Ausbildung erforderlich ist, richtet sich nach dem nationalen Recht im Lande der ATO (nicht: im Land, wo man später die Lizenz beantragen möchte). In Deutschland ist die sowohl für Theorie als auch für die Praxis erforderlich.
17. November 2022: Von Dag Demming an Tobias Schnell

Zustimmung


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