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17. November 2022: Von Tobias Schnell an Dag Demming Bewertung: +6.00 [6]

Wenn du deine Theorie (ATPL, CPL, IR etc.) im Ausland machst, wird die Schule, an der du lernst auch die Schülermeldung an die ausländische Prüfungsinstanz stellen.

Vorsicht mit den Begrifflichkeiten: Eine Bewerbermeldung in D muss zu Anfang der Ausbildung an einer deutschen ATO abgegeben werden und ist nicht dasselbe wie die Anmeldung zur theoretischen Prüfung.

Nochmal zusammengefasst:

  • Einen ATPL-Theoriekurs kann man bei jeder beliebigen EASA-ATO machen, die die entsprechende Zulassung von ihrer competent authority hat.
    @NightFlight: Es ist nicht korrekt, dass hier eine Kursgenehmigung o.ä. vom LBA erforderlich ist. Man muss nur die Zulassung der Schule aus dem jeweiligen Land vorlegen, sowie den Lehrgangsnachweis.
  • Die theoretische Prüfung kann man dann beim LBA oder in jedem beliebigen anderen EASA-Land ablegen
  • Für die praktische CPL/IR-Ausbildung kann man dann wiederum an jede beliebige EASA-Schule gehen und nach Abschluss derselben wiederum in jedem beliebigen EASA-Staat eine Lizenz beantragen
  • Ob eine "Bewerbermeldung" zu Beginn der Ausbildung erforderlich ist, richtet sich nach dem nationalen Recht im Lande der ATO (nicht: im Land, wo man später die Lizenz beantragen möchte). In Deutschland ist die sowohl für Theorie als auch für die Praxis erforderlich.
17. November 2022: Von Dag Demming an Tobias Schnell

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