jedenfalls gab's wohl keine ausgetretenen Pfade hierfür
Chris, bitte nimm's mir nicht übel, aber nachdem Du das Thema Deiner Nachtflugberechtigung ja nun hier schon mehrmals genutzt hast, um Dich am LBA abzuarbeiten sei mir nochmal folgender Hinweis gestattet:
Teil-FCL (bzw. jetzt EU-VO 2020/723) sieht ausschließlich die Umschreibung von Drittstaatenlizenzen (egal ob PPL, CPL oder ATPL) in einen PPL mit der entsprechenden Klassenberechtigung vor. Für die Umschreibung einer Nachtflugberechtigung (genauso wie übrigens von einem IR - da ging das schon immer nur über Ausbildungserleichterungen, bis dann der CB-IR-Pfad kam) gibt es keine Grundlage. Da kann aber das LBA nichts dafür, sondern nur der Gesetzgeber. Andere Länder haben bei einer Umschreibung Nachtflugberechtigungen genauso wenig eingetragen.
Mir scheint, das willst Du aber irgendwie nicht wahrhaben!?
Du kannst Dir auch kein Acro-Rating in eine EASA-Lizenz eintragen lassen mit dem Argument, dass Deine US-Lizenz ja auch Kunstflug-Privilegien beinhaltet.
Erst mit TIP-L wurde in 2021 ein Weg geschaffen, auch eine Nachtflugberechtigung und ein IR aus einer FAA-Lizenz umschreiben zu können. Und da ist halt nunmal glasklar beschrieben, dass (in beide Richtungen übrigens!) die umzuschreibende Lizenz current sein muss und zum Zeitpunkt der Umschreibung ein "doppeltes" Medical vorliegen muss.