Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

10. Juli 2022: Von Mike G. an Marcus Brachert Bewertung: +5.00 [5]

Hm, normal ist aus meiner Sicht, direkt ein temporary airman certificate mit 120 Tagen Gültigkeiz zu erhalten und den Prüfungsort unter Nutzung der neuen Berechtigung zu verlassen. Ob der Papierlappen nach 1 Woche oder 4 Wochen im Briefkasten liegt ist dann eher unerheblich.

Wirklich modern wäre eine Chipkarte und eine App zur sofortigen Eintragung ohne jeden Postverkehr. Aber Digitalisierung wurde ja zur Chefsache gemacht...

10. Juli 2022: Von Chris _____ an Mike G. Bewertung: +2.00 [2]
Es ist eine außergewöhnloiche Leistung, die gesondert gewürdigt und belobigt gehört, wenn das LBA eine absolute Routineaufgabe innerhalb von einer Woche erledigt.

Meine Umschreibung der Nachtflugberechtigung von FAA zu EASA ist auch gerade erfolgreich zu Ende gegangen. Zum Hintergrund: PPL und IR wurden von den über 15 Jahre lang bestehenden FAA-Scheinen nach zusätzlichen theoretischen und praktischen Prüfungen - man weiß ja nicht, ob die Ausbildung im Fliegerland USA was taugt - umgeschrieben. Natürlich wurde die PPL von der Landesbehörde umgeschrieben, und fürs IR ging die Akte zum LBA.

Dann fragte ich nach, warum denn die vorhandene Nachtflugqualifikation nicht auch eingetragen worden war. Die Landesbehörde sagte mir am Telefon und per Email, "ja wenn Sie uns das so erklären, hätten wir kein Problem das einzutragen, aber die Akte ist ja jetzt beim LBA".

Das LBA hatte sowas aber noch nie gemacht, jedenfalls gab's wohl keine ausgetretenen Pfade hierfür, aber der Beamte war freundlich und willig und nur zu tief in der Hierarchie, wie er mir versicherte. Das führte dann zunächstt zu über einemJahr (!) intensiven Nachdenkens, natürlich mit regelmäßiger höflicher Nachfrage, die ebenso höflich beantwortet wurde, aber nix umgeschrieben. Geht ja nicht, muss man verstehen, auch wenn alle Beamten es eigentlich sinnvoll finden. Das AUStragen einer versehentlich zu viel eingetragenen Berechtigung wäre hingegen wohl kein Problem gewesen. Aber man cersteht das alles, man ist es ja gewohnt. Und es liegt ja an keinem wirklich, alle bemühen sich ja und geben ihr Bestes.

Dann kam was Neues (auf Ruckfrage) raus: es gibt jetzt neu (!) den Antragsweg TIP-L, und obwohl ich ja eigentlich nur die Vervollständigung der bereits geschehenen PPL/IR-Umschreibung beantragt hatte, bei der meine FAA-Lzenz, Medical usw. ja bereits geprüft worden waren, verlangte man nun einen eigenständigen, neuen Antrag der NFQ-Anerkennung, und extra dafür musste die FAA-Lizenz erneut verifiziert werden, und allein hierfür musste ich ein weiteres, neues US-Medical und US-BFR machen - wer fliegt, hat ja Geld zum Abwinken, richtig?

Danach dauerte es dann nur noch 2,5 Monate, während derer ich nur zwei oder dreimal nachhaken musste und einmal sogar eine Antwort erhielt ("abwarten, wir sind dran"). Wie immer alles freundlich.

Also auch ich muss bestätigen, die Leute da machen einen Superjob und man muss sie ausdrücklich belobigen dafür.

Nur ist das System im Kern verfault.
10. Juli 2022: Von Alexander Michel an Chris _____

Nachdem ich 5 Wochen auf meine Musterberechtigung gewartet hatte, ich erfahren hatte, dass die Lizenz dann noch an die falsche Adresse geschickt wurde.... bin ich selber nach Braunschweig und hab sie dort abgeholt. Ist ja nicht so, dass der Arbeitgeber darauf wartet, mich einsetzen zu können.

10. Juli 2022: Von Tobias Schnell an Chris _____ Bewertung: +5.00 [5]

jedenfalls gab's wohl keine ausgetretenen Pfade hierfür

Chris, bitte nimm's mir nicht übel, aber nachdem Du das Thema Deiner Nachtflugberechtigung ja nun hier schon mehrmals genutzt hast, um Dich am LBA abzuarbeiten sei mir nochmal folgender Hinweis gestattet:

Teil-FCL (bzw. jetzt EU-VO 2020/723) sieht ausschließlich die Umschreibung von Drittstaatenlizenzen (egal ob PPL, CPL oder ATPL) in einen PPL mit der entsprechenden Klassenberechtigung vor. Für die Umschreibung einer Nachtflugberechtigung (genauso wie übrigens von einem IR - da ging das schon immer nur über Ausbildungserleichterungen, bis dann der CB-IR-Pfad kam) gibt es keine Grundlage. Da kann aber das LBA nichts dafür, sondern nur der Gesetzgeber. Andere Länder haben bei einer Umschreibung Nachtflugberechtigungen genauso wenig eingetragen.

Mir scheint, das willst Du aber irgendwie nicht wahrhaben!?

Du kannst Dir auch kein Acro-Rating in eine EASA-Lizenz eintragen lassen mit dem Argument, dass Deine US-Lizenz ja auch Kunstflug-Privilegien beinhaltet.

Erst mit TIP-L wurde in 2021 ein Weg geschaffen, auch eine Nachtflugberechtigung und ein IR aus einer FAA-Lizenz umschreiben zu können. Und da ist halt nunmal glasklar beschrieben, dass (in beide Richtungen übrigens!) die umzuschreibende Lizenz current sein muss und zum Zeitpunkt der Umschreibung ein "doppeltes" Medical vorliegen muss.

10. Juli 2022: Von Tobias Schnell an Alexander Michel Bewertung: +2.00 [2]

Nachdem ich 5 Wochen auf meine Musterberechtigung gewartet hatte

Bei Klassen- und Musterberechtigungen kann der Prüfer aber seit ca. 2 Jahren tatsächlich ein temporäres Rating ausstellen, das dann 8 Wochen gültig ist.

10. Juli 2022: Von Chris _____ an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]
Tobias, ich habe meine Kritik ausdrücklich nicht an einzelnen Personen festgemacht, sondern am "System". Ob's nun die Behorde ist oder der Gesetzgeber, ändert am Ergebnis für mich als Bürger wenig. Immerhin darf ich das Mist finden und es auch so aussprechen.
10. Juli 2022: Von Chris _____ an Chris _____
....im übrigen deucht es mir, das LBA hätte - wenn der Wille vorhanden gewesen wäre - die Validierung der FAA-Lizenz nicht ein zweites Mal vornehmen müssen.
10. Juli 2022: Von Chris _____ an Chris _____
(denn alleine das verursachte bei mir Kosten in hoher dreistelliger Höhe)

8 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang