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Also wenn beim LBA Leute rumsitzen, die nicht wissen was sie tun sollen - da hätte ich eine Idee :-)
(meinen Antrag bearbeiten)
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Antwort mal an den letzten. .
Wer es nicht mitbekommen hat, die EASA hat seint ein paar Tagen die NPA 2022-04 in der Kommentierung, die das regelmäßige Update von SERA enthält. Darin wird eine GM3 SERA.3105 vorgeschlagen:
GM3 SERA.3105 Minimum heights TERMS OF TAKE-OFF AND LANDING In the context of SERA.3105, the terms ‘take-off’ and ‘landing’ include operations such as touch-andgo, go-around or missed approach performed to an aerodrome or operating site for which the necessary obstacle clearance assessment was conducted and approved by the relevant competent authorities.
Rationale When designing runways, several requirements and criteria have to be addressed. One of them pertains to the establishment of the appropriate surfaces associated with runways which ensure safety of operations for aircraft approaching a runway and descending following a specified slope guaranteeing protection against potential obstacles. In the specified conditions, an obstacle-free descent is ensured for approaching aircraft when below the declared minimum flight altitudes.
As regards the exceptions in SERA.3105, aircraft engaged in an approach to a runway or taking off from a runway are protected through the design of these obstacle limitation surfaces from collision with objects as long as they remain within the limits published for that runway.
Consequently, aircraft approaching the runway, for landing, or for training to land and take off are protected from collision with obstacles if remaining within the published limits. Moreover, approaching for landing is one of the most critical phases of flight with heavy workload, which may result in unstabilised approaches. It is essential that the pilot is encouraged and allowed to interrupt an approach as soon it is assessed that continuing the approach might result in unsafe operations.
In summary, the exceptions in SERA.3105 incorporate, in addition to the take-off and landing, other scenarios such as touch-and-go, go-around, missed approach, cautionary circuits and other manoeuvres designed and published by the competent authorities for specific traffic scenarios.
Kommentieren könnt Ihr noch bis zum 25.08. im Comment Response Tool der EASA: https://hub.easa.europa.eu/crt/
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Wichtig wäre hier m. E., dass absolut klar gestellt wird, dass unter "training" auch "In-Übung-Halten" fällt, und nicht nur "training within a training organization", wie hier schon wieder einige Foristi meinen -- das LBA nimmt diese Art der Interpretation sicher dankbar auf...
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"wie hier schon wieder einige Foristi meinen" Dies stammt direkt aus dem Schreiben des RP Darmstadt, und nicht von "einigen Foristi", und ist ja genau der Grund, weswegen sich "einige Foristi" darüber erregen. Das RP meint, auch über einer Landebahn bestünde eine Mindesthöhe, Unterschreitung erfordere die Genehmigung des RP, ATC-Freigabe reiche nicht, aber ATOs hätten eine solche Genehmigung regelmäßig. Steht so in dem Schreiben und ist nicht Interpretation sondern direkte Zusammenfassung des Gelesenen. Und gerade wenn das rechtlich nicht hält, ist es umso unverschämter.
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Und gerade wenn das rechtlich nicht hält, ist es umso unverschämter. Hast du da was Belastbares gefunden?
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Naja, es wurde ja von "einigen" angezweifelt, dass es so etwas überhaupt gibt. Aber gut.
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Kommentieren könnt Ihr noch bis zum 25.08.
Erledigt - danke! Eine längst überfällige Klarstellung.
Sonst nicht so furchtbar viel neues:
- Keine zivilen Überschallflüge mehr im europäischen Luftraum erlaubt (haha)
- Neuer Squawk 7601 für IFR-Comm-failure bei vorzeitiger Landung unter VMC, und generell etwas detailliertere Guidance (für Piloten und ATC) bei Comm failure
- Klarstellung, was "climb via SID" oder "descend via STAR" & Co. bedeuten
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das LBA nimmt diese Art der Interpretation sicher dankbar auf...
Im eigentlichen GM steht ja nichts von "training" (nur im "rationale", was nicht Teil des Regelwerks wird) - da wird nur spezifiziert, dass die Ausnahmen von SERA.3105 eben auch für Low Approaches etc. gelten, wenn sie auf eine Piste stattfinden. Das ist m.E. glasklar und gilt für "alle".
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Danke!
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Ich nicht, aber Malte - wenn der Textvorschlag so durchgeht.
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Die EASA will ihren Fehler nicht etwa dadurch korrigieren, dass sie ihn in SERA korrigiert und tiefe Überflüge, etc. mit aufnimmt, sondern dadurch, dass sie guidance material (also "Lesehilfen") herausgibt, in denen sie postuliert, dass das Wort "Landung" natürlich auch tiefe Überflüge beinhaltet.
Jetzt mal abgesehen davon, dass solche guidance material im Gegensatzt zur eigentlichen Verordnung in den Mitgliedsländern in keiner Weise bindend ist (ich stelle mir gerade den LBA-Mitarbeiter vor, der eine formale Anfrage an die Duden-Redaktion stellt, ob diese lingusitische Interpretation in Deutschland haltbar ist ;-)), sehe ich ein viel größeres Problem:
Das GM sagt ja laut Entwurf nicht, dass tiefe Überflüge genauso wie Landungen erlaubt sind (was man in den Wortlaut der Verordnung beim besten Willen nicht reininterpretieren könnte), sondern, dass tiefe Überflüge in Wirklichkeit Landungen im Sinne der Verordnung sind. Wenn es aber Landungen sind, dann werden an den meisten (eigentlich an allen) Flughäfen Landegebühren dafür fällig.
Damit hätte die EASA das Thema tiefen Überflug in Frankfurt dann auch erledigt - aber natürlich viel eleganter, als das RP Darmstadt heute, weil sie ja nichts verbieten, sondern nur überrascht zur Kenntnis nehmen werden, dass das plötzlich keiner mehr will.
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Florian, da du nie Jura studiert hast, hast du die zwei folgenden Worte wohl noch nie vernommen: "Lebensnahe Auslegung". Dass das Unterfliegen einer Brücke und ein Messerflug über das Hangarfest nicht "zur Landung" sein sollen ist dann aber ebenso klar wie die Tatsache, dass Flugplätze primär zum Starten und Landen dienen (und nicht für Hangarfeste). Der Überflug eines vereinsamten Platzes in Nordschweden mit der Absicht, nach Fremdobjekten zu gucken oder Elche zu verscheuchen dient dann zwar nur der Vorbereitung einer Landung und nicht dem eigentlich Akt, aber ist logischerweise bei lebensnaher Betrachtung exakt zu diesem Zwecke erfolgt. Liegen dicke Äste dort, fliegt man weiter, sieht der Acker tauglich aus, landet man auf der Wiese mit ICAO-Kennung.
Die EASA will ihren Fehler nicht etwa dadurch korrigieren, dass sie ihn in SERA korrigiert und tiefe Überflüge, etc. mit aufnimmt, sondern dadurch, dass sie guidance material (also "Lesehilfen") herausgibt, in denen sie postuliert, dass das Wort "Landung" natürlich auch tiefe Überflüge beinhaltet.
Ach, ich dachte, die Kommission wäre der Normgeber... Magst du dich mal entscheiden oder einfach mal anfangen, Sachverhalte des Lebens lebensnah auszulegen? Wenn du auf einem Militärplatz Anflüge machst und den Boden nicht berührst, warst du regelkonform, selbst wenn es 1 mm über der Bahn ist (macht man natürlich nicht, aber wo wir schon bei Korinthenkackerei sind...).
Jetzt mal abgesehen davon, dass solche guidance material im Gegensatzt zur eigentlichen Verordnung in den Mitgliedsländern in keiner Weise bindend ist (ich stelle mir gerade den LBA-Mitarbeiter vor, der eine formale Anfrage an die Duden-Redaktion stellt, ob diese lingusitische Interpretation in Deutschland haltbar ist ;-)),
Jurisprudenz macht das seit Jahrtausenden, oft mit kläglichem Ergebnis, aber so läuft die Wortklauberei nunmal. Ob dann ein Landewettbewerb mit Mehlbomben noch drunter fällt oder nicht, fällt dann in dein Interpretationsrisiko der erkennenden Behörde oder später des unabhängigen Gerichts. Hohe See, Gottes Hand, kennste, gell? Aber FlorianSchauderts Interpretation wird da oft wenig Beweiswert haben.
Das GM sagt ja laut Entwurf nicht, dass tiefe Überflüge genauso wie Landungen erlaubt sind (was man in den Wortlaut der Verordnung beim besten Willen nicht reininterpretieren könnte),
Doch, tut sogar die EASA. Vielleicht kommen da viele aus einer Rechtskultur, wo man nicht per Enumerativkatalog alles abdecken will, sondern praktische Vernunft in ein Regelwerk gießen will. Der Normzweck der Unterschreitung der Mindesthöhe an Flugplätzen kann am Tatbestandsmerkmal "Landung" durchaus auch weiter interpretiert werden. Anderer Ansicht kann man natürlich sein. Die enge Auslegung aus Darmstadt und deinerseits schaudert mich indes. Oder schaudelt.
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