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21. Juni 2022: Von F. S. an Malte Höltken

Die EASA will ihren Fehler nicht etwa dadurch korrigieren, dass sie ihn in SERA korrigiert und tiefe Überflüge, etc. mit aufnimmt, sondern dadurch, dass sie guidance material (also "Lesehilfen") herausgibt, in denen sie postuliert, dass das Wort "Landung" natürlich auch tiefe Überflüge beinhaltet.

Jetzt mal abgesehen davon, dass solche guidance material im Gegensatzt zur eigentlichen Verordnung in den Mitgliedsländern in keiner Weise bindend ist (ich stelle mir gerade den LBA-Mitarbeiter vor, der eine formale Anfrage an die Duden-Redaktion stellt, ob diese lingusitische Interpretation in Deutschland haltbar ist ;-)), sehe ich ein viel größeres Problem:

Das GM sagt ja laut Entwurf nicht, dass tiefe Überflüge genauso wie Landungen erlaubt sind (was man in den Wortlaut der Verordnung beim besten Willen nicht reininterpretieren könnte), sondern, dass tiefe Überflüge in Wirklichkeit Landungen im Sinne der Verordnung sind. Wenn es aber Landungen sind, dann werden an den meisten (eigentlich an allen) Flughäfen Landegebühren dafür fällig.

Damit hätte die EASA das Thema tiefen Überflug in Frankfurt dann auch erledigt - aber natürlich viel eleganter, als das RP Darmstadt heute, weil sie ja nichts verbieten, sondern nur überrascht zur Kenntnis nehmen werden, dass das plötzlich keiner mehr will.

21. Juni 2022: Von Sven Walter an F. S.

Florian, da du nie Jura studiert hast, hast du die zwei folgenden Worte wohl noch nie vernommen: "Lebensnahe Auslegung". Dass das Unterfliegen einer Brücke und ein Messerflug über das Hangarfest nicht "zur Landung" sein sollen ist dann aber ebenso klar wie die Tatsache, dass Flugplätze primär zum Starten und Landen dienen (und nicht für Hangarfeste). Der Überflug eines vereinsamten Platzes in Nordschweden mit der Absicht, nach Fremdobjekten zu gucken oder Elche zu verscheuchen dient dann zwar nur der Vorbereitung einer Landung und nicht dem eigentlich Akt, aber ist logischerweise bei lebensnaher Betrachtung exakt zu diesem Zwecke erfolgt. Liegen dicke Äste dort, fliegt man weiter, sieht der Acker tauglich aus, landet man auf der Wiese mit ICAO-Kennung.

Die EASA will ihren Fehler nicht etwa dadurch korrigieren, dass sie ihn in SERA korrigiert und tiefe Überflüge, etc. mit aufnimmt, sondern dadurch, dass sie guidance material (also "Lesehilfen") herausgibt, in denen sie postuliert, dass das Wort "Landung" natürlich auch tiefe Überflüge beinhaltet.

Ach, ich dachte, die Kommission wäre der Normgeber... Magst du dich mal entscheiden oder einfach mal anfangen, Sachverhalte des Lebens lebensnah auszulegen? Wenn du auf einem Militärplatz Anflüge machst und den Boden nicht berührst, warst du regelkonform, selbst wenn es 1 mm über der Bahn ist (macht man natürlich nicht, aber wo wir schon bei Korinthenkackerei sind...).

Jetzt mal abgesehen davon, dass solche guidance material im Gegensatzt zur eigentlichen Verordnung in den Mitgliedsländern in keiner Weise bindend ist (ich stelle mir gerade den LBA-Mitarbeiter vor, der eine formale Anfrage an die Duden-Redaktion stellt, ob diese lingusitische Interpretation in Deutschland haltbar ist ;-)),

Jurisprudenz macht das seit Jahrtausenden, oft mit kläglichem Ergebnis, aber so läuft die Wortklauberei nunmal. Ob dann ein Landewettbewerb mit Mehlbomben noch drunter fällt oder nicht, fällt dann in dein Interpretationsrisiko der erkennenden Behörde oder später des unabhängigen Gerichts. Hohe See, Gottes Hand, kennste, gell? Aber FlorianSchauderts Interpretation wird da oft wenig Beweiswert haben.

Das GM sagt ja laut Entwurf nicht, dass tiefe Überflüge genauso wie Landungen erlaubt sind (was man in den Wortlaut der Verordnung beim besten Willen nicht reininterpretieren könnte),

Doch, tut sogar die EASA. Vielleicht kommen da viele aus einer Rechtskultur, wo man nicht per Enumerativkatalog alles abdecken will, sondern praktische Vernunft in ein Regelwerk gießen will. Der Normzweck der Unterschreitung der Mindesthöhe an Flugplätzen kann am Tatbestandsmerkmal "Landung" durchaus auch weiter interpretiert werden. Anderer Ansicht kann man natürlich sein. Die enge Auslegung aus Darmstadt und deinerseits schaudert mich indes. Oder schaudelt.


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