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36 Beiträge Seite 1 von 2

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27. Mai 2022: Von Robert Wenz an Tobias Schnell
in FCL.040 steht auch nur, dass ich die Rechte nur mit Medical ausüben darf.
Die Recht übe ich aber bei der Prüfung nicht aus, weil ich kein PIC bin.

Ich musste auch noch nie einem Prüfer mein Medical zeigen und die LLB geht das auch mal gar nichts an.
Wollt sie aber auch noch nie sehen.
27. Mai 2022: Von Peter Schneider an Robert Wenz

Tobias Schnell hat einfach recht. Was er schreibt, entspricht den Tatsachen.

Wer denkt, dass man ohne Medical ein Class Rating verlängern kann, darf sich mal aufmerksam dieses Formular hier durchlesen:

https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rob/luftamt/25-luftamt/rob_25-029/index;jsessionid=Z2Fv3xb-kn_dLp6c4UoPINAHHriEJzhPMeHuYShI.IF1?download=pdf

Ich zitiere:

" Hinweise:
Die Bearbeitung dieses Antrages ist nur möglich, wenn zusammen mit diesem (vollständig ausgefüllten) Formblatt die nachstehenden
Unterlagen vorliegen:
‒ Ihre Lizenz im Original oder gut lesbare Kopien von Vorder- und Rückseite,
‒ eine Kopie Ihres gültigen Tauglichkeitszeugnisses "

27. Mai 2022: Von Thomas R. an Peter Schneider

Genau so isses. Übrigens auch bei anderen Landesluftfahrbehörden (z.B. RLP, Stuttgart) und auch bei der Austro Control. Sollte neulich das CR von jemanden verlängern, der nen österreichischen PPL hatte, aber gerade nur ein LAPL-Medical.

Die Antwort von der AustroControl war wie erwartet: Njet!

27. Mai 2022: Von Joachim P. an Robert Wenz
Bisher hat bei mir jeder Examiner bei den Verlängerungen der Ratings eine Kopie vom Medical gemacht und die mit ans LBA geschickt.
28. Mai 2022: Von Tobias Schnell an Robert Wenz Bewertung: +1.00 [1]

Die Recht übe ich aber bei der Prüfung nicht aus, weil ich kein PIC bin

Ob Du bei der Prüfung PIC bist oder nicht ist vollkommen unerheblich. Es geht um den Verwaltungsakt: In dem Moment, wo Du eine Lizenz oder eine Berechtigung erwerben, verlängern oder erneuern willst, benötigst Du ein Medical. Referenz hatte ich oben gepostet.

28. Mai 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Tobias Schnell

Es ist auch so, dass man in der Prüfung (oder zB auch als Schüler) ein Crew-Mitglied ist, damit gelten auch die Bestimmungen bezüglich eines gültigen Medicals, selbst wenn man nicht PIC ist. Schulung ohne Medical ist ebenfalls nicht erlaubt, irgendwelche Zeiten zu loggen ohne Medical kann daher auch nicht sein.

28. Mai 2022: Von Robert Wenz an Mich.ael Brün.ing Bewertung: -0.67 [1]
So ein Schmarrn. Wenn Du Crew sein möchtest, brauchst du MCC. Alles andere wäre kontraproduktiv
28. Mai 2022: Von Robert Wenz an Tobias Schnell Bewertung: -1.67 [2]
Haha, Du bist wohl einer der selbsternannten Landesfürsten. Verwaltung muss man gelernt haben um es zu verstehen.
Deine Referenz sagt gar nichts dazu, dass beim Ausstellen der Lizenz/Berechtigung das Medical gültig sein muss.
28. Mai 2022: Von Alexis von Croy an Robert Wenz Bewertung: +1.00 [1]

Landesfürst ist Tobias wohl nicht, ;-) – er hat aber trotzdem recht. Keine Chance ohne Medical.

28. Mai 2022: Von Alfred Obermeier an Robert Wenz Bewertung: +4.00 [4]

Ohne Medical können lediglich Fluggäste ihre Zeiten loggen. Jede andere Person vorne links und ggfs. auch Rechts benötigen ein Medical um Zeiten loggen zu dürfen.

29. Mai 2022: Von Robert Wenz an Alexis von Croy
Das LBA will kein Medical sehen für die Berechtigung. Warum auch? Es ist nebeneinander existierende Anforderungen, die alle erfüllt sein müssen zum
Ausüben der Rechte. Ich muss das eine aber nicht beim Ausstellen des anderen überprüfen.
29. Mai 2022: Von Robert Wenz an Alfred Obermeier
Wo kann man denn sowas nachlesen? Welcher Fluggast darf denn Zeiten loggen?
30. Mai 2022: Von Alfred Obermeier an Robert Wenz Bewertung: +2.00 [2]
… Witz nicht verstanden.
Sowohl als FI oder als FE MUSS ich bei einer Verlängerung des CR prüfen ob für den Piloten ein gültiges Medical vorliegt. Bei diesen Flügen nach FCL.740. bin ich PiC.
30. Mai 2022: Von Robert Wenz an Alfred Obermeier
okay. Wo steht, dass der FI/FE das prüfen muss?
30. Mai 2022: Von Alfred Obermeier an Robert Wenz
… im FI / FE Bericht an die zuständige Behörde muss ich die Vorlage eines aktuell gültigen Medical bestätigen.
30. Mai 2022: Von Tobias Schnell an Robert Wenz Bewertung: +3.00 [3]

Zum Beispiel im Flight Examiner‘s Manual der EASA.

https://www.easa.europa.eu/document-library/general-publications/flight-examiners-manual-fem



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1. Juni 2022: Von Chris _____ an Tobias Schnell

Mein Prüfer hat bei der diesjährigen IR-/SEP-Verlängerung das Medical nicht kontrolliert. Es kann natürlich einfach eine Unterlassung seinerseits sein, allerdings ist der eigentlich extrem sorgfältig.

2. Juni 2022: Von airworx Aviation an Robert Wenz Bewertung: +1.00 [1]

Jetzt glaubs halt endlich .... mann mann

Fehlendes Rechtsverständnis ist ja vielleicht noch zu entschuldigen (obwohl das basics sind) aber diese Unbelehrbarkeit .. !?!

27. August 2023: Von Milan Kamenz an Chris _____
Beitrag vom Autor gelöscht
27. August 2023: Von Milan Kamenz an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]
Beitrag vom Autor gelöscht
27. August 2023: Von Chris _____ an Milan Kamenz Bewertung: +1.00 [1]

Also wurde ein und dieselbe Person auch noch in zeitlich kurzem Abstand einmal für untauglich LAPL & Klasse 2 befunden und andererseits tauglich Klasse 1.

Gruselig.

27. August 2023: Von Milan Kamenz an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
27. August 2023: Von Horst Metzig an Milan Kamenz Bewertung: +1.00 [1]

Da ist euer Fall nicht der einzigste: https://www.lufthansakapitain.de/

( anmerkung: wenn dieser Link nicht kommt, muss das https:// oben im Fenster gelöscht werden )

Mit www. funktioniert dieser Link. Interessant und lesenswert, auch wenn dieser Fall bei Insidern uralt ist, demonstriert dieser unser Luftfahrtbundesamt Abteilung Flugmedizin leider auch noch im heutigen Zustand, so mein Eindruck, wenn ich hier im Forum so die einzelnen Beiträge lese.

Dieser Flugkapitän hat sein ganzes Geld in Rechtsanwälte und Gerichtsklagen verloren, und wurde ein Sozialfall.

Überlegenswert, ob mit der Pilotenlizenz nicht ausgeflaggt werden soll? Wenn das LBA diesbezüglich auch Probleme macht, wäre es auch überlegenswert, im Ausland eine komplett neue Pilotenausbildung zu machen.

Medizinische Fliegeruntauglichkeiten sind in Verordnung der EU Nr. 1178/2011 der Kommission festgelegt.

Ich kann mir aber vorstellen, dass bei einer ärztlichen Untersuchung bei unterschiedlichen Ärzten unterschiedliche Diagnosen zustande kommen, hier kann bei Diagnoseabweichung schon eine Untauglichkeit vorkommen.

Was ist kostengünstiger, der Klageweg, oder zu einen anderen Fliegerarzt im Ausland zu gehen, dabei muss aber auch die Pilotenlizenz im neuen Staat ausgestellt werden.

Hier im Forum muss ich auch schreiben, dass umgekehrt viele Piloten auch gute Erfahrungen mit der deutschen Flugmedizin gemacht haben.

Kriebel/Draeger haben in ihrer Buchveröffentlichung ( ISBN 3-609-20140-1 ) viele Fälle veröffentlicht, warum ein Pilot nicht Tauglich sein kann. Dieses Buch ist lesenswert. Vor allen weil hier Fälle von geistig lernunwilligen Piloten bei unterschiedlicher Diagnosen auch mit Rechtsanwälte sich tauglich klagen wollten, und dann mit Gerichtsentscheid untauglich blieben.

27. August 2023: Von Milan Kamenz an Horst Metzig
Beitrag vom Autor gelöscht
27. August 2023: Von Ingo Schmittner an Chris _____

Eine Frage, die ich mir schon länger stelle - wenn ich mir die Abkürzungen auf dem Medical anschaue:

Wie funktioniert eigentlich die Ausbildung, wenn jemand einen Eintrag "OSL" (Nur mit Sicherheitspilot in Flugzeugen mit Doppelsteuer) im Medical hat? Geht das überhaupt - von wegen der Solo-Flüge. Ansonsten macht der Eintrag ja nur Sinn, wenn das "medical issue" irgendwann nach Lizenzerteilung auftritt...


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