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Wo kann man denn sowas nachlesen? Welcher Fluggast darf denn Zeiten loggen?
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… Witz nicht verstanden. Sowohl als FI oder als FE MUSS ich bei einer Verlängerung des CR prüfen ob für den Piloten ein gültiges Medical vorliegt. Bei diesen Flügen nach FCL.740. bin ich PiC. | ||||||
okay. Wo steht, dass der FI/FE das prüfen muss?
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… im FI / FE Bericht an die zuständige Behörde muss ich die Vorlage eines aktuell gültigen Medical bestätigen.
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Zum Beispiel im Flight Examiner‘s Manual der EASA.
https://www.easa.europa.eu/document-library/ge | ||||||
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Mein Prüfer hat bei der diesjährigen IR-/SEP-Verlängerung das Medical nicht kontrolliert. Es kann natürlich einfach eine Unterlassung seinerseits sein, allerdings ist der eigentlich extrem sorgfältig. | ||||||
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Also wurde ein und dieselbe Person auch noch in zeitlich kurzem Abstand einmal für untauglich LAPL & Klasse 2 befunden und andererseits tauglich Klasse 1. Gruselig. | ||||||
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Da ist euer Fall nicht der einzigste: https://www.lufthansakapitain.de/ ( anmerkung: wenn dieser Link nicht kommt, muss das https:// oben im Fenster gelöscht werden ) Mit www. funktioniert dieser Link. Interessant und lesenswert, auch wenn dieser Fall bei Insidern uralt ist, demonstriert dieser unser Luftfahrtbundesamt Abteilung Flugmedizin leider auch noch im heutigen Zustand, so mein Eindruck, wenn ich hier im Forum so die einzelnen Beiträge lese. Dieser Flugkapitän hat sein ganzes Geld in Rechtsanwälte und Gerichtsklagen verloren, und wurde ein Sozialfall. Überlegenswert, ob mit der Pilotenlizenz nicht ausgeflaggt werden soll? Wenn das LBA diesbezüglich auch Probleme macht, wäre es auch überlegenswert, im Ausland eine komplett neue Pilotenausbildung zu machen. Medizinische Fliegeruntauglichkeiten sind in Verordnung der EU Nr. 1178/2011 der Kommission festgelegt. Ich kann mir aber vorstellen, dass bei einer ärztlichen Untersuchung bei unterschiedlichen Ärzten unterschiedliche Diagnosen zustande kommen, hier kann bei Diagnoseabweichung schon eine Untauglichkeit vorkommen. Was ist kostengünstiger, der Klageweg, oder zu einen anderen Fliegerarzt im Ausland zu gehen, dabei muss aber auch die Pilotenlizenz im neuen Staat ausgestellt werden. Hier im Forum muss ich auch schreiben, dass umgekehrt viele Piloten auch gute Erfahrungen mit der deutschen Flugmedizin gemacht haben. Kriebel/Draeger haben in ihrer Buchveröffentlichung ( ISBN 3-609-20140-1 ) viele Fälle veröffentlicht, warum ein Pilot nicht Tauglich sein kann. Dieses Buch ist lesenswert. Vor allen weil hier Fälle von geistig lernunwilligen Piloten bei unterschiedlicher Diagnosen auch mit Rechtsanwälte sich tauglich klagen wollten, und dann mit Gerichtsentscheid untauglich blieben. | ||||||
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Eine Frage, die ich mir schon länger stelle - wenn ich mir die Abkürzungen auf dem Medical anschaue: Wie funktioniert eigentlich die Ausbildung, wenn jemand einen Eintrag "OSL" (Nur mit Sicherheitspilot in Flugzeugen mit Doppelsteuer) im Medical hat? Geht das überhaupt - von wegen der Solo-Flüge. Ansonsten macht der Eintrag ja nur Sinn, wenn das "medical issue" irgendwann nach Lizenzerteilung auftritt... | ||||||
Ich empfehle allen Piloten, die in Deutschland, aber in anderen EU-Ländern nicht flugtauglich sind, eine Beschwerde bei der EU-Kommission zu offen. Hinweis: Prüfen Sie, ob der von dir genannte medizinische Gutachter des LBA wirklich ein Medical Assessor nach Teil-MED-Gesetz ist. | ||||||
Ich habe damals eine Beschwerde bei der EASA eingereicht, die genau 0,0 gebracht hat (im Gegensatz zu einer späteren Klage). Sie haben bis heute nicht mal geantwortet. Hast du mit der Kommission mehr Erfolg gehabt? | ||||||
Für die Leser hier im Forum ist es von Nutzen, den Inhalt dieser Klage zu lesen.Wie wurde gerichtlich argumentiert, was hat das Luftfahrtbundesamt entgegengebracht? Mit diesen Wissen können zukünftige Luftfaherbundesamtgeschädigte zukünftige Klagen aufbauen.Professor Kriebel nannte das gesundklagen. | ||||||
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EASA hat Hauptsitz in Köln und beschäftigt ehemalige Mitarbeiter des LBAs. Es besteht also ein Interessenkonflikt. EU-Kommission ist für die Aufsicht über die Umsetzung des EU-Rechts in allen EU-Mitgliedstaaten zuständig. EU-Recht muss in jedem EU-Mitgliedstaat gleich funktionieren.
Also: Wenn ein Pilot z.B. in Österreich flugtauglich ist, in Deutschland aber nicht, muss dies von der EU-Kommission untersucht werden. Auch die Bearbeitungszeiten und Kompetenzen der Medical Assessors.
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prof. kriebel v AMCLHFFM?????
der lebt ja nicht mehr unter den weilenden....mir kommt da so eine erinnerung an die speziallandung des a320.... | ||||||
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Was wurde in Deutschland "bemängelt"? Wäre mal interessant.... | ||||||
Jawol, das empfinde ich genau so. Warum wechseln LBA`ler zur EASA nach Köln, diese Frage ist durchaus gesellschaftsfähig. Der ehemalige Lufthansakapitän war in Deutschland auch fliegeruntauglich, nicht so in Amerika, Frankreich und England. Da m+üssen doch die Alarmglocken klingeln. | ||||||
das ist ein teil des de-industrialisierungsplanes....deutschland wird der fachkräfte beraubt, die von anderer seite nachströmen. das grüne klüngelband zieht die grüne schlinge um unseren hals weiter zu.....weiter so deutschland....
mfg ingo fuhrmeister | ||||||
Deshalb solltest du eine Beschwerde bei der EU-Kommission einreichen. | ||||||
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