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27. August 2023 15:23 Uhr: Von Horst Metzig an Milan Kamenz Bewertung: +1.00 [1]

Da ist euer Fall nicht der einzigste: https://www.lufthansakapitain.de/

( anmerkung: wenn dieser Link nicht kommt, muss das https:// oben im Fenster gelöscht werden )

Mit www. funktioniert dieser Link. Interessant und lesenswert, auch wenn dieser Fall bei Insidern uralt ist, demonstriert dieser unser Luftfahrtbundesamt Abteilung Flugmedizin leider auch noch im heutigen Zustand, so mein Eindruck, wenn ich hier im Forum so die einzelnen Beiträge lese.

Dieser Flugkapitän hat sein ganzes Geld in Rechtsanwälte und Gerichtsklagen verloren, und wurde ein Sozialfall.

Überlegenswert, ob mit der Pilotenlizenz nicht ausgeflaggt werden soll? Wenn das LBA diesbezüglich auch Probleme macht, wäre es auch überlegenswert, im Ausland eine komplett neue Pilotenausbildung zu machen.

Medizinische Fliegeruntauglichkeiten sind in Verordnung der EU Nr. 1178/2011 der Kommission festgelegt.

Ich kann mir aber vorstellen, dass bei einer ärztlichen Untersuchung bei unterschiedlichen Ärzten unterschiedliche Diagnosen zustande kommen, hier kann bei Diagnoseabweichung schon eine Untauglichkeit vorkommen.

Was ist kostengünstiger, der Klageweg, oder zu einen anderen Fliegerarzt im Ausland zu gehen, dabei muss aber auch die Pilotenlizenz im neuen Staat ausgestellt werden.

Hier im Forum muss ich auch schreiben, dass umgekehrt viele Piloten auch gute Erfahrungen mit der deutschen Flugmedizin gemacht haben.

Kriebel/Draeger haben in ihrer Buchveröffentlichung ( ISBN 3-609-20140-1 ) viele Fälle veröffentlicht, warum ein Pilot nicht Tauglich sein kann. Dieses Buch ist lesenswert. Vor allen weil hier Fälle von geistig lernunwilligen Piloten bei unterschiedlicher Diagnosen auch mit Rechtsanwälte sich tauglich klagen wollten, und dann mit Gerichtsentscheid untauglich blieben.

27. August 2023 16:09 Uhr: Von Milan Kamenz an Horst Metzig
Beitrag vom Autor gelöscht

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