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20. Mai 2022: Von Tobias Schnell an Jens V.

N rwg mit LAPL geht leider nicht

Das wird immer wieder behauptet, aber keiner kann eine Quelle nennen, warum das so sein soll.

61.3 fordert keine ICAO-Konformität der Lizenz (im Gegensatz zu 61.75.)

Aus meiner Sicht kann man eine N-reg in D mit LAPL-Medical fliegen.

20. Mai 2022: Von Achim H. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Die AOPA Deutschland hat sogar eine schriftliche Bestätigung der FAA, dass LAPL und N-reg aus Sicht der FAA kein Problem darstellen. Die FAA verlangt nur, dass die Lizenz in diesem Staat zur Führung des Flugzeugtyps berechtigt.

20. Mai 2022: Von Jens V. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]
Das wäre super, ich hatte auf die gleiche Frage hier im Forum genau die Begründung erhalten, dass das eben nicht so geht.
Hast du eine Quelle zur AOPA Aussage?
20. Mai 2022: Von Achim H. an Jens V.

AOPA Anfrage an die FAA gerne per Email, da dort persönliche Daten enthalten sind.


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