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13. Mai 2022: Von Stefan Jaudas an Vlad V.

"... obwol die Luftfahrtbehörden in manchen EU-Ländern die Situation anders betrachten."

Welche wären das konkret? Unter welchen Randbedingungen? Und unter Bezug auf welche Regeln oder Richtlinien?

Auch die USA scheinen da ziemlich rigoros zu sein: https://www.faa.gov/newsroom/notam-prohibition-russian-flight-operations-territorial-airspace-us

13. Mai 2022: Von Vlad V. an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

>Welche wären das konkret? Unter welchen Randbedingungen? Und unter Bezug auf welche Regeln oder Richtlinien?

In Österreich und Frankreich sind die Luftfahrtbehörden der Ansicht, dass Segelfliegen von Sanktionen nicht betroffen ist. In Frankreich ist zusätzlich das Fliegen mit Fluglehrer (PPL) erlaubt.

In Tschechien dürfen PPL-Flugschüler mit russischem Pass oder doppelter EU/RU Staatsbürgerschaft seit paar Wochen den Training fortsetzen, wenn sie eine eidesstattliche Erklärung ("Sworn Statement") von der dortigen Luftfahrtbehörde unterschreiben, in der steht, dass die im Training erlernten Fähigkeiten nicht zum Fliegen in Russland oder im Interesse von russischen Fluggesellschaften genutzt werden. Welche Strafe für die Verletzung dieser Erklärung gibt, bleibt bisher unklar - ich würde Lizenzentzug vermuten, aber die Regelung ist relativ neu und keiner weiß, wie bzw. unter Bezug auf welche Richtlinien diese anzuwenden ist. Ob man dort nicht als Flugschüler, sondern als Privatpilot fliegen darf, ist auch noch unklar.

In den USA sind Privatpiloten von den Sanktionsbestimmungen nicht mehr betroffen, außer wenn es um eine Person handelt, die in der "Sanktionsliste" steht - das ensprechende NOTAM wurde angepasst. Mehr darüber hier.


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