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27. Mai 2022: Von Joachim P. an Robert Wenz
Bisher hat bei mir jeder Examiner bei den Verlängerungen der Ratings eine Kopie vom Medical gemacht und die mit ans LBA geschickt.
28. Mai 2022: Von Tobias Schnell an Robert Wenz Bewertung: +1.00 [1]

Die Recht übe ich aber bei der Prüfung nicht aus, weil ich kein PIC bin

Ob Du bei der Prüfung PIC bist oder nicht ist vollkommen unerheblich. Es geht um den Verwaltungsakt: In dem Moment, wo Du eine Lizenz oder eine Berechtigung erwerben, verlängern oder erneuern willst, benötigst Du ein Medical. Referenz hatte ich oben gepostet.

28. Mai 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Tobias Schnell

Es ist auch so, dass man in der Prüfung (oder zB auch als Schüler) ein Crew-Mitglied ist, damit gelten auch die Bestimmungen bezüglich eines gültigen Medicals, selbst wenn man nicht PIC ist. Schulung ohne Medical ist ebenfalls nicht erlaubt, irgendwelche Zeiten zu loggen ohne Medical kann daher auch nicht sein.

28. Mai 2022: Von Robert Wenz an Mich.ael Brün.ing Bewertung: -0.67 [1]
So ein Schmarrn. Wenn Du Crew sein möchtest, brauchst du MCC. Alles andere wäre kontraproduktiv
28. Mai 2022: Von Robert Wenz an Tobias Schnell Bewertung: -1.67 [2]
Haha, Du bist wohl einer der selbsternannten Landesfürsten. Verwaltung muss man gelernt haben um es zu verstehen.
Deine Referenz sagt gar nichts dazu, dass beim Ausstellen der Lizenz/Berechtigung das Medical gültig sein muss.
28. Mai 2022: Von Charlie_ 22 an Robert Wenz Bewertung: +1.00 [1]

Landesfürst ist Tobias wohl nicht, ;-) – er hat aber trotzdem recht. Keine Chance ohne Medical.

28. Mai 2022: Von Alfred Obermaier an Robert Wenz Bewertung: +4.00 [4]

Ohne Medical können lediglich Fluggäste ihre Zeiten loggen. Jede andere Person vorne links und ggfs. auch Rechts benötigen ein Medical um Zeiten loggen zu dürfen.

29. Mai 2022: Von Robert Wenz an Charlie_ 22
Das LBA will kein Medical sehen für die Berechtigung. Warum auch? Es ist nebeneinander existierende Anforderungen, die alle erfüllt sein müssen zum
Ausüben der Rechte. Ich muss das eine aber nicht beim Ausstellen des anderen überprüfen.
29. Mai 2022: Von Robert Wenz an Alfred Obermaier
Wo kann man denn sowas nachlesen? Welcher Fluggast darf denn Zeiten loggen?
30. Mai 2022: Von Alfred Obermaier an Robert Wenz Bewertung: +2.00 [2]
… Witz nicht verstanden.
Sowohl als FI oder als FE MUSS ich bei einer Verlängerung des CR prüfen ob für den Piloten ein gültiges Medical vorliegt. Bei diesen Flügen nach FCL.740. bin ich PiC.
30. Mai 2022: Von Robert Wenz an Alfred Obermaier
okay. Wo steht, dass der FI/FE das prüfen muss?
30. Mai 2022: Von Alfred Obermaier an Robert Wenz
… im FI / FE Bericht an die zuständige Behörde muss ich die Vorlage eines aktuell gültigen Medical bestätigen.
30. Mai 2022: Von Tobias Schnell an Robert Wenz Bewertung: +3.00 [3]

Zum Beispiel im Flight Examiner‘s Manual der EASA.

https://www.easa.europa.eu/document-library/general-publications/flight-examiners-manual-fem



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1. Juni 2022: Von Tomasz Soroczynski an Tomasz Soroczynski

Ich war gestern bei flugmedizinischen Untersuchung bei AeMC Filderstadt. Der Fliegerarzt hat bestätigt, dass die TML Beschränkung, die vor einem Jahr von einer inkompetenten Fliegerärztin (die hat Konsultation wegen meiner Krankheit von vor 30 Jahren eingeleitet, trotz ich seit 18 Jahre flugtauglich bin) in mein Tauglichkeitszeugnis eingeführt wurde, keinen Sinn macht. Auch der Wechsel von VDL zu VML war medizinisch nicht indiziert. Konsultation mit LBA war auch nicht benötigt.

Er kann gerne die Aufhebung der Sondergenehmigung bei LBA beantragen, jedoch in diesem Fall er nicht kann, mir Medicals Ausstellen weil hier andere Konsultation (!) mit Medical Assessor von LBA wird benötigt, die wird sehr lange dauern. Laut LBA wenn eine Konsultation stattfindet, man muss gegroundet bleiben. Deswegen habe ich mich entschiedet, Medicals mit TML anzunehmen, dann im Oktober wird der Fliegerarzt eine neue "Konsultation" einleiten.

...zensiert...

1. Juni 2022: Von Chris _____ an Tobias Schnell

Mein Prüfer hat bei der diesjährigen IR-/SEP-Verlängerung das Medical nicht kontrolliert. Es kann natürlich einfach eine Unterlassung seinerseits sein, allerdings ist der eigentlich extrem sorgfältig.

2. Juni 2022: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Tomasz Soroczynski Bewertung: +1.00 [3]

Das es beim LBA nicht gerade terminlich gut läuft, ist bekannt. Aber das LBA hat nicht die EASA Richtlinien erfunden und muss sich daran halten. Aber das LBA als kriminelle Vereinigung zu betiteln halte ich für eine Unverschämtheit. Ich würde dich als LBA verklagen. Das geht aber sowas von zu weit. An der psychischen Eignung würde ich nach diesem Ausfall auch zweifeln.

2. Juni 2022: Von Chris _____ an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +3.00 [3]

Die Bezeichnung des LBA als kriminelle Vereinigung fällt unter freie Meinungsäußerung, zumal keine Einzelperson sondern eine Behörde betroffen ist.

Die psychische Eignung zu hinterfragen, weil jemand von seinem Recht Gebrauch macht und seiner verständlichen Frustration mit einem solchen Kommentar Ausdruck verleiht, ist missbräuchlich.

Wenn die Beamten beim LBA so denken würden wie du, dann könnten sie Kritik, sobald sie sich (nicht mal persönlich, sondern als Organisation) "beleidigt" fühlen, in dieser Weise zu einer Untauglichkeit im Medical umwandeln. Und das fändest du dann richtig.

Ich hatte in einem anderen Thread ja schon mal geschrieben, wie Ärzte durchaus eigene Interessen in ihre Diagnostik und Behandlung einfließen lassen. Ich finde es bezeichnend, wie du die "psychische Eignung" bezweifelst, weil dir ein Kommentar nicht gefällt.

2. Juni 2022: Von Tomasz Soroczynski an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +3.00 [3]

Enstschuldigung für meine Wutt, aber wie verhält es sich mit dem Fall, dass eine Diagnose beim LBA von einem Mitarbeiter gestellt wird, der kein Arzt ist? Nach Meinem Wissen ist es in Deutschland verboten.

Und zwar: Ist es wirklich im Sinne von EASA Richtlinien, Konsultationen über einen sehr langen Zeitraum durchzuführen? Nein, das ist es nicht. Es ist auch eine Einschränkung der Freiheit, die durch das Gesetz garantiert ist.

Und noch etwas: Die Situation beim LBA ist bestens bekannt, aber niemand unternimmt etwas dagegen. Und Sie wollen, dass das LBA mich verklagt, weil ich dagegen protestiere? Das ist unglaublich!

2. Juni 2022: Von Horst Metzig an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +0.67 [1]

In diesen Zusammenhang möchte ich höflich an den Fall Stammberger erinnern, welcher hart mit dem LBA Abt. Flugmedizin umgegamgen ist, wohl aus guten Grund aus seiner Sichtweise.

Hier der Link, jeder soll sich unabhängig ein Urteil zum LBA Abt. Flugmedizin bilden. www.lufthansakapitain.de/M.html

2. Juni 2022: Von Flieger Max L.oitfelder an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]
Naja, das Unterstellen einer Straftat fällt auch in Deutschland ganz sicher nicht unter "freie Meinungsäußerung", dann könnte man "Verleumdung" oder üble Nachrede gleich streichen.
2. Juni 2022: Von Chris _____ an Flieger Max L.oitfelder

In diesem Thread gab es begründete Kritik, Verärgerung und auch emotionale Reaktionen (Frustration) zum Verhalten des LBA, welches teilweise unprofessionell, teilweise willkürlich, teilweise überfordert und unfähig wirkt.

Das Ganze subsumiert Tomasz, indem er meint, das LBA sei "eine kriminelle Vereinigung, nur nicht organisiert". Das ist erstens wegen des sprachlichen Bezugs und gleichzeitig der Abgrenzung von der Mafia (die ist schließlich "organisiert") erkennbar nicht ganz ernst gemeint und nicht im Wortsinne zu verstehen. Zweitens richtet es sich nicht gegen eine Einzelperson sondern gegen eine übermächtige Behörde mit den vorgenannten tatsächlichen Missständen.

Würde das LBA nun tatsächlich die von Thomas vorgeschlagene Reaktion bringen, also einen solchen Kritiker (i) wegen übler Nachrede anzeigen UND (ii) mit Hilfe der fachlichen Ermessensspielräume, die die Behörde hat, maßregeln, wie würden die meisten das wohl bewerten? Als angemessene rechtsstaatliche Verteidigung der "Ehre der Behörde"? Wohl kaum.

Ironischerweise, meine ich, würde die Aktion (ii) sogar die Einstufung als "kriminell" bestätigen.

2. Juni 2022: Von airworx Aviation an Robert Wenz Bewertung: +1.00 [1]

Jetzt glaubs halt endlich .... mann mann

Fehlendes Rechtsverständnis ist ja vielleicht noch zu entschuldigen (obwohl das basics sind) aber diese Unbelehrbarkeit .. !?!

2. Juni 2022: Von Tomasz Soroczynski an Chris _____
Beitrag vom Autor gelöscht
2. Juni 2022: Von F. S. an Tomasz Soroczynski Bewertung: +1.00 [2]

Um mal inhaltlich auf den Fall einzugehen:

Du hattest also eine Fliegerärztin (also Arzt und nicht ein Sachbearbeiter!), die eine Konsultation für notwendig gehalten hat und deswegen den Fall an das LBA übermittelt. Dann hattest Du einen zweiten Fliegerarzt, der meinte, dies war nicht notwendig.

Und weil das LBA eher der Meinung der ersten Ärztin und nicht des zweiten Arztes war, Dir aber die Meinung des zweiten Arztes besser gefällt, ist das LBA kriminell ???

Sorry, aber das klingt danach, als kann man in Deinem Fall durchaus verschiedene medizinische Meinungen haben, aber Du läßt nur die gelten, die für Dich gerade am Besten ist - und alle, die eine andere Meinung haben sind entweder unfähig, oder kriminell oder beides.

Das ist zwar nicht strafbar - aber besonders schlau klingt es auch nicht!

2. Juni 2022: Von Tomasz Soroczynski an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Dies ist eine Vereinfachung, ohne Details, insbesondere die Bearbeitung des Falles durch das Amt.

ich frage mich, wie die anderen Piloten geduldig am Boden warten können, bis die lba nach Monaten oder Jahren eine Entscheidung trifft. Aber vielleicht bin ich ja seltsam.

Und zwar: wenn die Kollegen denken, dass LBA einfach den rechtlichen Vorgaben der EASA (natürlich im Schweiße ihres Angesichts): Zeigen Sie mir bitte einen Absatz im PART-Med, den sagt, dass Medicals eingestellt werden müssen, wenn um Aufhebung einer Begrenzung geht. Das besteht nicht. Und macht auch keinen Sinn.

Ende des Themas.


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