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2. Juni 2022: Von Flieger Max L.oitfelder an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]
Naja, das Unterstellen einer Straftat fällt auch in Deutschland ganz sicher nicht unter "freie Meinungsäußerung", dann könnte man "Verleumdung" oder üble Nachrede gleich streichen.
2. Juni 2022: Von Chris _____ an Flieger Max L.oitfelder

In diesem Thread gab es begründete Kritik, Verärgerung und auch emotionale Reaktionen (Frustration) zum Verhalten des LBA, welches teilweise unprofessionell, teilweise willkürlich, teilweise überfordert und unfähig wirkt.

Das Ganze subsumiert Tomasz, indem er meint, das LBA sei "eine kriminelle Vereinigung, nur nicht organisiert". Das ist erstens wegen des sprachlichen Bezugs und gleichzeitig der Abgrenzung von der Mafia (die ist schließlich "organisiert") erkennbar nicht ganz ernst gemeint und nicht im Wortsinne zu verstehen. Zweitens richtet es sich nicht gegen eine Einzelperson sondern gegen eine übermächtige Behörde mit den vorgenannten tatsächlichen Missständen.

Würde das LBA nun tatsächlich die von Thomas vorgeschlagene Reaktion bringen, also einen solchen Kritiker (i) wegen übler Nachrede anzeigen UND (ii) mit Hilfe der fachlichen Ermessensspielräume, die die Behörde hat, maßregeln, wie würden die meisten das wohl bewerten? Als angemessene rechtsstaatliche Verteidigung der "Ehre der Behörde"? Wohl kaum.

Ironischerweise, meine ich, würde die Aktion (ii) sogar die Einstufung als "kriminell" bestätigen.

2. Juni 2022: Von Tomasz Soroczynski an Chris _____
Beitrag vom Autor gelöscht

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