Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

2. Juni 2022: Von Chris _____ an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +3.00 [3]

Die Bezeichnung des LBA als kriminelle Vereinigung fällt unter freie Meinungsäußerung, zumal keine Einzelperson sondern eine Behörde betroffen ist.

Die psychische Eignung zu hinterfragen, weil jemand von seinem Recht Gebrauch macht und seiner verständlichen Frustration mit einem solchen Kommentar Ausdruck verleiht, ist missbräuchlich.

Wenn die Beamten beim LBA so denken würden wie du, dann könnten sie Kritik, sobald sie sich (nicht mal persönlich, sondern als Organisation) "beleidigt" fühlen, in dieser Weise zu einer Untauglichkeit im Medical umwandeln. Und das fändest du dann richtig.

Ich hatte in einem anderen Thread ja schon mal geschrieben, wie Ärzte durchaus eigene Interessen in ihre Diagnostik und Behandlung einfließen lassen. Ich finde es bezeichnend, wie du die "psychische Eignung" bezweifelst, weil dir ein Kommentar nicht gefällt.

2. Juni 2022: Von Flieger Max L.oitfelder an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]
Naja, das Unterstellen einer Straftat fällt auch in Deutschland ganz sicher nicht unter "freie Meinungsäußerung", dann könnte man "Verleumdung" oder üble Nachrede gleich streichen.
2. Juni 2022: Von Chris _____ an Flieger Max L.oitfelder

In diesem Thread gab es begründete Kritik, Verärgerung und auch emotionale Reaktionen (Frustration) zum Verhalten des LBA, welches teilweise unprofessionell, teilweise willkürlich, teilweise überfordert und unfähig wirkt.

Das Ganze subsumiert Tomasz, indem er meint, das LBA sei "eine kriminelle Vereinigung, nur nicht organisiert". Das ist erstens wegen des sprachlichen Bezugs und gleichzeitig der Abgrenzung von der Mafia (die ist schließlich "organisiert") erkennbar nicht ganz ernst gemeint und nicht im Wortsinne zu verstehen. Zweitens richtet es sich nicht gegen eine Einzelperson sondern gegen eine übermächtige Behörde mit den vorgenannten tatsächlichen Missständen.

Würde das LBA nun tatsächlich die von Thomas vorgeschlagene Reaktion bringen, also einen solchen Kritiker (i) wegen übler Nachrede anzeigen UND (ii) mit Hilfe der fachlichen Ermessensspielräume, die die Behörde hat, maßregeln, wie würden die meisten das wohl bewerten? Als angemessene rechtsstaatliche Verteidigung der "Ehre der Behörde"? Wohl kaum.

Ironischerweise, meine ich, würde die Aktion (ii) sogar die Einstufung als "kriminell" bestätigen.

2. Juni 2022: Von Tomasz Soroczynski an Chris _____
Beitrag vom Autor gelöscht

4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang