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27. Mai 2022: Von Tobias Schnell an Robert Wenz

Wie kommst Du zu der Herleitung?

Falls sich das auf die Bemerkung von Peter Schneider bezog, dass man ein CR nicht ohne Medical verlängern kann: Das ergibt sich aus FCL.015:

[...]The application shall be accompanied by evidence that applicants comply with the requirements for the issue, revalidation or renewal of the licence or certificate as well as associated ratings or endorsements established in this Annex (Part-FCL) and in Annex IV (Part-MED).

Deshalb kann man z.B. auch keinen CPL mit einem Klasse-2-Medical erwerben. PPL-Rechte ausüben geht dann aber, wenn die Klasse 1 abgelaufen, die Klasse 2 aber noch gültig ist.

27. Mai 2022: Von Robert Wenz an Tobias Schnell
Dort wird lediglich auf Part-Med verwiesen.
Und dort steht, dass die Rechte ohne Tauglichkeitszeugnis nicht ausgeübt werden dürfen.
Wenn ich einen ProfCheck zur Verlängerung mache, übe ich aber keine Rechte aus der Lizenz aus. Ich bin nämlich nicht PIC.
27. Mai 2022: Von Tobias Schnell an Robert Wenz Bewertung: +1.00 [1]

Dort wird lediglich auf Part-Med verwiesen.
Und dort steht, dass die Rechte ohne Tauglichkeitszeugnis nicht ausgeübt werden dürfen

Das steht nicht in Part-Med, sondern in FCL.040.

Ohne Medical geht nix. Steht klar im EASA-Examiner-Guide und auch auf den Verlängerungs-Formularen der Landesluftfahrtbehörden. Da muss das Medical sogar mitgeschickt werden.

27. Mai 2022: Von Robert Wenz an Tobias Schnell
in FCL.040 steht auch nur, dass ich die Rechte nur mit Medical ausüben darf.
Die Recht übe ich aber bei der Prüfung nicht aus, weil ich kein PIC bin.

Ich musste auch noch nie einem Prüfer mein Medical zeigen und die LLB geht das auch mal gar nichts an.
Wollt sie aber auch noch nie sehen.
27. Mai 2022: Von Peter Schneider an Robert Wenz

Tobias Schnell hat einfach recht. Was er schreibt, entspricht den Tatsachen.

Wer denkt, dass man ohne Medical ein Class Rating verlängern kann, darf sich mal aufmerksam dieses Formular hier durchlesen:

https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rob/luftamt/25-luftamt/rob_25-029/index;jsessionid=Z2Fv3xb-kn_dLp6c4UoPINAHHriEJzhPMeHuYShI.IF1?download=pdf

Ich zitiere:

" Hinweise:
Die Bearbeitung dieses Antrages ist nur möglich, wenn zusammen mit diesem (vollständig ausgefüllten) Formblatt die nachstehenden
Unterlagen vorliegen:
‒ Ihre Lizenz im Original oder gut lesbare Kopien von Vorder- und Rückseite,
‒ eine Kopie Ihres gültigen Tauglichkeitszeugnisses "

27. Mai 2022: Von Thomas R. an Peter Schneider

Genau so isses. Übrigens auch bei anderen Landesluftfahrbehörden (z.B. RLP, Stuttgart) und auch bei der Austro Control. Sollte neulich das CR von jemanden verlängern, der nen österreichischen PPL hatte, aber gerade nur ein LAPL-Medical.

Die Antwort von der AustroControl war wie erwartet: Njet!

27. Mai 2022: Von Joachim P. an Robert Wenz
Bisher hat bei mir jeder Examiner bei den Verlängerungen der Ratings eine Kopie vom Medical gemacht und die mit ans LBA geschickt.
28. Mai 2022: Von Tobias Schnell an Robert Wenz Bewertung: +1.00 [1]

Die Recht übe ich aber bei der Prüfung nicht aus, weil ich kein PIC bin

Ob Du bei der Prüfung PIC bist oder nicht ist vollkommen unerheblich. Es geht um den Verwaltungsakt: In dem Moment, wo Du eine Lizenz oder eine Berechtigung erwerben, verlängern oder erneuern willst, benötigst Du ein Medical. Referenz hatte ich oben gepostet.

28. Mai 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Tobias Schnell

Es ist auch so, dass man in der Prüfung (oder zB auch als Schüler) ein Crew-Mitglied ist, damit gelten auch die Bestimmungen bezüglich eines gültigen Medicals, selbst wenn man nicht PIC ist. Schulung ohne Medical ist ebenfalls nicht erlaubt, irgendwelche Zeiten zu loggen ohne Medical kann daher auch nicht sein.

28. Mai 2022: Von Robert Wenz an Mich.ael Brün.ing Bewertung: -0.67 [1]
So ein Schmarrn. Wenn Du Crew sein möchtest, brauchst du MCC. Alles andere wäre kontraproduktiv
28. Mai 2022: Von Robert Wenz an Tobias Schnell Bewertung: -1.67 [2]
Haha, Du bist wohl einer der selbsternannten Landesfürsten. Verwaltung muss man gelernt haben um es zu verstehen.
Deine Referenz sagt gar nichts dazu, dass beim Ausstellen der Lizenz/Berechtigung das Medical gültig sein muss.
28. Mai 2022: Von Charlie_ 22 an Robert Wenz Bewertung: +1.00 [1]

Landesfürst ist Tobias wohl nicht, ;-) – er hat aber trotzdem recht. Keine Chance ohne Medical.

28. Mai 2022: Von Alfred Obermaier an Robert Wenz Bewertung: +4.00 [4]

Ohne Medical können lediglich Fluggäste ihre Zeiten loggen. Jede andere Person vorne links und ggfs. auch Rechts benötigen ein Medical um Zeiten loggen zu dürfen.

29. Mai 2022: Von Robert Wenz an Charlie_ 22
Das LBA will kein Medical sehen für die Berechtigung. Warum auch? Es ist nebeneinander existierende Anforderungen, die alle erfüllt sein müssen zum
Ausüben der Rechte. Ich muss das eine aber nicht beim Ausstellen des anderen überprüfen.
29. Mai 2022: Von Robert Wenz an Alfred Obermaier
Wo kann man denn sowas nachlesen? Welcher Fluggast darf denn Zeiten loggen?
30. Mai 2022: Von Alfred Obermaier an Robert Wenz Bewertung: +2.00 [2]
… Witz nicht verstanden.
Sowohl als FI oder als FE MUSS ich bei einer Verlängerung des CR prüfen ob für den Piloten ein gültiges Medical vorliegt. Bei diesen Flügen nach FCL.740. bin ich PiC.
30. Mai 2022: Von Robert Wenz an Alfred Obermaier
okay. Wo steht, dass der FI/FE das prüfen muss?
30. Mai 2022: Von Alfred Obermaier an Robert Wenz
… im FI / FE Bericht an die zuständige Behörde muss ich die Vorlage eines aktuell gültigen Medical bestätigen.
30. Mai 2022: Von Tobias Schnell an Robert Wenz Bewertung: +3.00 [3]

Zum Beispiel im Flight Examiner‘s Manual der EASA.

https://www.easa.europa.eu/document-library/general-publications/flight-examiners-manual-fem



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1. Juni 2022: Von Tomasz Soroczynski an Tomasz Soroczynski

Ich war gestern bei flugmedizinischen Untersuchung bei AeMC Filderstadt. Der Fliegerarzt hat bestätigt, dass die TML Beschränkung, die vor einem Jahr von einer inkompetenten Fliegerärztin (die hat Konsultation wegen meiner Krankheit von vor 30 Jahren eingeleitet, trotz ich seit 18 Jahre flugtauglich bin) in mein Tauglichkeitszeugnis eingeführt wurde, keinen Sinn macht. Auch der Wechsel von VDL zu VML war medizinisch nicht indiziert. Konsultation mit LBA war auch nicht benötigt.

Er kann gerne die Aufhebung der Sondergenehmigung bei LBA beantragen, jedoch in diesem Fall er nicht kann, mir Medicals Ausstellen weil hier andere Konsultation (!) mit Medical Assessor von LBA wird benötigt, die wird sehr lange dauern. Laut LBA wenn eine Konsultation stattfindet, man muss gegroundet bleiben. Deswegen habe ich mich entschiedet, Medicals mit TML anzunehmen, dann im Oktober wird der Fliegerarzt eine neue "Konsultation" einleiten.

...zensiert...

1. Juni 2022: Von Chris _____ an Tobias Schnell

Mein Prüfer hat bei der diesjährigen IR-/SEP-Verlängerung das Medical nicht kontrolliert. Es kann natürlich einfach eine Unterlassung seinerseits sein, allerdings ist der eigentlich extrem sorgfältig.

2. Juni 2022: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Tomasz Soroczynski Bewertung: +1.00 [3]

Das es beim LBA nicht gerade terminlich gut läuft, ist bekannt. Aber das LBA hat nicht die EASA Richtlinien erfunden und muss sich daran halten. Aber das LBA als kriminelle Vereinigung zu betiteln halte ich für eine Unverschämtheit. Ich würde dich als LBA verklagen. Das geht aber sowas von zu weit. An der psychischen Eignung würde ich nach diesem Ausfall auch zweifeln.

2. Juni 2022: Von Chris _____ an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +3.00 [3]

Die Bezeichnung des LBA als kriminelle Vereinigung fällt unter freie Meinungsäußerung, zumal keine Einzelperson sondern eine Behörde betroffen ist.

Die psychische Eignung zu hinterfragen, weil jemand von seinem Recht Gebrauch macht und seiner verständlichen Frustration mit einem solchen Kommentar Ausdruck verleiht, ist missbräuchlich.

Wenn die Beamten beim LBA so denken würden wie du, dann könnten sie Kritik, sobald sie sich (nicht mal persönlich, sondern als Organisation) "beleidigt" fühlen, in dieser Weise zu einer Untauglichkeit im Medical umwandeln. Und das fändest du dann richtig.

Ich hatte in einem anderen Thread ja schon mal geschrieben, wie Ärzte durchaus eigene Interessen in ihre Diagnostik und Behandlung einfließen lassen. Ich finde es bezeichnend, wie du die "psychische Eignung" bezweifelst, weil dir ein Kommentar nicht gefällt.

2. Juni 2022: Von Tomasz Soroczynski an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +3.00 [3]

Enstschuldigung für meine Wutt, aber wie verhält es sich mit dem Fall, dass eine Diagnose beim LBA von einem Mitarbeiter gestellt wird, der kein Arzt ist? Nach Meinem Wissen ist es in Deutschland verboten.

Und zwar: Ist es wirklich im Sinne von EASA Richtlinien, Konsultationen über einen sehr langen Zeitraum durchzuführen? Nein, das ist es nicht. Es ist auch eine Einschränkung der Freiheit, die durch das Gesetz garantiert ist.

Und noch etwas: Die Situation beim LBA ist bestens bekannt, aber niemand unternimmt etwas dagegen. Und Sie wollen, dass das LBA mich verklagt, weil ich dagegen protestiere? Das ist unglaublich!

2. Juni 2022: Von Horst Metzig an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +0.67 [1]

In diesen Zusammenhang möchte ich höflich an den Fall Stammberger erinnern, welcher hart mit dem LBA Abt. Flugmedizin umgegamgen ist, wohl aus guten Grund aus seiner Sichtweise.

Hier der Link, jeder soll sich unabhängig ein Urteil zum LBA Abt. Flugmedizin bilden. www.lufthansakapitain.de/M.html


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