Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

18. Juni 2021: Von P. K. an Michael Söchtig Bewertung: +2.00 [2]

Man kann die Lizenz, in der die "Sprechfunkberechtigung" von der Landesluftfahrtbehörde direkt eingetragen ist, als Kopie an die Bundesnetzagentur schicken und erhält das "passende" BZF zurück. So kann man auch an ein BZF kommen, ohne die Bundesnetzagentur jemals von innen gesehen zu haben.

(Edit) In dem Zusammenhang: 2018 wurde mir meine Lizenz direkt mit eingetragener Sprechfunkberechtigung ausgestellt. Anerkannt wurde die theoretische Luftfahrerprüfung, Fach Kommunikation. Die praktische Prüfung habe ich bei einer anderen Landesluftfahrtbehörde gemacht (Amtshilfe), da die für mich zuständige Behörde seinerzeit noch nicht praktisch prüfen konnte/wollte. Mittlerweile wird der praktische Teil direkt im Zuge der praktischen Luftfahrerprüfung abgenommen, in dem eine Kontrollzone angeflogen wird.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang