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18. Juni 2021: Von P. K. an Michael Söchtig Bewertung: +2.00 [2]

Man kann die Lizenz, in der die "Sprechfunkberechtigung" von der Landesluftfahrtbehörde direkt eingetragen ist, als Kopie an die Bundesnetzagentur schicken und erhält das "passende" BZF zurück. So kann man auch an ein BZF kommen, ohne die Bundesnetzagentur jemals von innen gesehen zu haben.

(Edit) In dem Zusammenhang: 2018 wurde mir meine Lizenz direkt mit eingetragener Sprechfunkberechtigung ausgestellt. Anerkannt wurde die theoretische Luftfahrerprüfung, Fach Kommunikation. Die praktische Prüfung habe ich bei einer anderen Landesluftfahrtbehörde gemacht (Amtshilfe), da die für mich zuständige Behörde seinerzeit noch nicht praktisch prüfen konnte/wollte. Mittlerweile wird der praktische Teil direkt im Zuge der praktischen Luftfahrerprüfung abgenommen, in dem eine Kontrollzone angeflogen wird.


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