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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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16. Juni 2021: Von TH0MAS N02N an Michael Söchtig Bewertung: +4.00 [4]

Das interpretiere ich anders:

Die Rechte der Lizenz dürfen nur mit Eintrag Sprachlevel 4 Englisch ODER der Sprache in der der Funksprechverkehr ausgeführt wird ausgeübt werden.

Wenn er ohne Eintrag Englisch Deutsch funkt ist die Lizenz gültig.

Wenn er ohne Eintrag Englisch Englisch funkt fliegt er ohne gültige Lizenz.

Es geht in der entsrpechenden VO nur darum, ob die Rechte aus der Lizenz ausgeübt werden dürfen, nicht darum in welcher Sprache man funken darf.

16. Juni 2021: Von Tobias Schnell an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]

So sehe ich das auch. FCL.055 ist da eigentlich eindeutig.

Allerdings gibt es natürlich bei einem VFR-Flug in dem o.g. Szenario auch die Möglichkeit, den Funk auf deutsch zu machen.


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