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1. Februar 2021: Von Tobias Glombik an Mike G.
Das ist ein superkompliziertes Thema, das ihr auf jeden Fall rechtlich durchleuchten solltet. Ein Problem wird sein, dass trotz der Kostenteilung eine gewerbliche Beförderung bzw. eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden könnte - schließlich werden hier Kunden befördert, mit denen man generell Geld verdienen will. Und wenn das Unternehmen dann noch einen Piloten beschäftigt ist das entweder ein Indiz dafür oder ihr bekommt Ärger mit der Abzugsfähigkeit der Lohnkosten (weil der Pilot entweder den Interessen des Unternehmens dient - dann gewerblichkeit - oder nicht, dann aber sind die Lohnkosten nicht im Unternehmensinteresse)...

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