Hallo Sascha, ich fliege des öfteren zwischen DE und CH hin und her. Folgende Punkte gilt es zu beachten: Beim AUSFLUG aus Deutschland ist keine Zollabfertigung erforderlich. In der Schweiz ist jeweils eine Zollabfertigung bei EIN- und AUSFLUG erforderlich. An einem Verkehrsflughafen mit Zoll (St. Gallen-Altenrhein, Zürich, Grenchen, Sion etc.) kannst Du ohne gesonderte Voranmeldung landen und wieder starten (natürlich mit Flugplan und ggf. Slot). Bei fast allen anderen Flugplätzen kannst Du mit einer Internet-Anmeldung beim Zoll (geht meistens über die jeweilige Flugplatz-Homepage, z. B. www.birrfeld.ch) einen Ein- bzw. Ausflug dem CH-Zoll mitteilen. Dabei solltest Du ein Zeitfenster von 30 min (ETA/ETD) einplanen. D. h.: Deine Landung sollte spätestens zur ETA+30 bzw. Dein Abflug zur ETD+30 erfolgen. Wenn zum Zeitpunkt der ETA/ETD kein Repräsentant der Grenzwache erschienen ist, ist alles OK.
Beim EINFLUG in Deutschland ist ein Zollflugplatz bzw. ein sogenannter "besonderer Landeplatz" erforderlich (Achtung: es ist bei "besonderen Landeplätzen" in der Regel eine Voranmeldung erforderlich - siehe jeweils Homepage des Flugplatzes). Alle Details des deutschen Zolls finden sich im Merkblatt "Befreiung vom Zollflugplatzzwang" - das habe ich immer dabei, weil auch viele deutsche Zöllner die geltenden Regelungen nicht wirklich kennen ... Hier ist der Link:
https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/Zoll/merkblatt_befreiung_zollflugplatzzwang.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Für weitere Detailfragen: gern PN