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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Luftrecht und Behörden | Zollabwicklung Schweiz  
15. August 2020: Von Sascha Hartung 

Hallo zusammen,

ich möchte von Deutschland in die Schweiz fliegen. Da die Schweiz kein Mitglied der Zollunion ist, ist hier ja eine Zollabwicklung notwendig. Ich starte von keinem Zollflugplatz.

Wie funktioniert so eine Zollabwicklug? Was muss ich beachten?

Ich bin bisher noch nicht in ein Land mit notwendiger Zollabwicklung geflogen und möchte nichts falsch machen.

Viele Dank im Voruas.

VG, Sascha

15. August 2020: Von ch ess an Sascha Hartung

Wenn es ein D-Reg ist kannst Du direkt zu einem Zollflugplatz in der Schweiz fliegen, steht meist deutlich auf der Webseite oder im AIP (und kostet immer extra)

Retour dann aber auf einem deutschen oder EU Zollflugplatz zwischenlanden.

Für mich Sind AT Plätze da meist am einfachsten LOIH bspw. Aber EDJA geht auch ohne Voranmeldung und ist bezahlbar.

15. August 2020: Von Bernd Wolf an Sascha Hartung

Hallo Sascha,

wir waren vor zwei Wochen in Sion.
Durch Deinen Flugplan wissen die Zollbehörden in Deutschland und der Schweiz von Deinem Vorhaben.
Achtung: Du darfst erst zur im Flugplan angegebenen Startzeit abheben. So lange könnte der Zoll noch kommen.

Retour das gleiche Spiel. Zollflugplätze sind klar.

Der schweizer Zoll hat sich nicht für uns interessiert, dagegen hat uns der deutsche Zoll in EDFE erwartet.

Viel Spaß.

16. August 2020: Von Sascha Hartung an Bernd Wolf

Vielen Dank.

Muss ich außer dem Flugplan sonst noch irgendwelche Dokumente ausfüllen?

Ich möchte nach Zürich LSZH fliegen. Weiß jemand ob die VFR Charts frei verfügbar sind?

16. August 2020: Von Marcel Hofmann an Sascha Hartung

Hi Sascha

Airport Briefing gemacht und Slot beantragt?

Charts kosten natürlich was.. hast Du Skydemon?

Kannst Du Deine PMs freischalten?

16. August 2020: Von Sascha Hartung an Marcel Hofmann

Hallo Marcel,

das Airport Briefing habe ich gemacht und die Slots über mgfz beantragt.

Ich benutze Skydemon. PMs habe ich freigeschaltet.

16. August 2020: Von Josef Krönauer an Sascha Hartung

Karten gehe nach map.geo.admin.ch

mfg

17. August 2020: Von Guido Frey an Sascha Hartung

Für Zürich ist für den Zoll speziell nichts auszufüllen, da der dort zu den Betriebszeiten automatisch anwesend ist.

An manchen anderen Plätzen in der Schweiz, z. B. Grenchen, ist eine vorherige Meldung an den Zoll erforderlich, da dieser nicht durchgehend am Platz anwesend ist, sondern nur bei Bedarf dort vorbeikommt.

Edit: Grenchen gestrichen, mein Stand war veraltet. Danke an Matthias Klein für den Hinweis.

17. August 2020: Von Andreas Trainer an Sascha Hartung

"Spannender" ist der Rückflug nach Deutschland - wenn man die Regeln nicht einhält.
Mal beim zuständigen Hauptzollamt anrufen!

17. August 2020: Von Sascha Hartung an Andreas Trainer

Zoll in LSZH ist kein Problem. Laut MFGZ werden die bei der Slotanfrage automatisch benachrichtigt. Dadurch weiß dann der Zoll wann ich komme. Die entscheiden dann ob sie eine Kontrolle durchführen oder nicht.

Von einem Zollflugplatz in Deutschland habe ich die Info bekommen, dass ich direkt in die Schweiz fliegen kann. Nur beim Rückflug muss auf einem Zollflugplatz gelandet werden.

Wie wird das gehandhabt? Muss man das vorher anmelden?

17. August 2020: Von Andreas Trainer an Sascha Hartung

Mal beim zuständigen Hauptzollamt anrufen!

In meinem Fall waren die extrem nett!

Die wollen, dass du alles richtig machst und informieren dich perfekt.
Was sie nicht wollen ist ein Verfahren zu eröffnen.

17. August 2020: Von Achim H. an Sascha Hartung

Wenn das Flugzeug in der EU registriert ist und Du ohne deklarationspflichtige Waren fliegst, kannst Du Deutschland von jedem Grasplatz aus in die Schweiz verlassen, ohne den Zoll zu informieren. Allerdings nicht bei der Rückkehr.

Mal beim zuständigen Hauptzollamt anrufen!

Das ergibt keine rechtsverbindliche Auskunft. Lieber selber die primären Rechtsquellen studieren. Hier steht alles drin:

Merkblatt Befreiung vom Zollflugplatzzwang

2. ausfliegende Flugzeuge

Nach § 3 Abs. 3 ZollV sind Luftfahrzeuge, die unmittelbar aus dem Zollgebiet der

Gemeinschaft ausfliegen, und die damit beförderten Waren vom Zollflugplatzzwang befreit,

soweit die Voraussetzungen des Art. 231 oder 232 Abs. 2 ZollkodexDurchführungsverordnung (ZK-DVO) vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall bei

ausfliegenden Luftfahrzeugen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft zugelassen und dazu

bestimmt sind, später wiedereingeführt zu werden, sowie bei Reisemitbringseln im

persönlichen Gepäck von Reisenden, sofern Verbote und Beschränkungen nicht

entgegenstehen.

18. August 2020: Von Matthias Klein an Sascha Hartung Bewertung: +6.00 [6]

Hallo Sascha, ich fliege des öfteren zwischen DE und CH hin und her. Folgende Punkte gilt es zu beachten: Beim AUSFLUG aus Deutschland ist keine Zollabfertigung erforderlich. In der Schweiz ist jeweils eine Zollabfertigung bei EIN- und AUSFLUG erforderlich. An einem Verkehrsflughafen mit Zoll (St. Gallen-Altenrhein, Zürich, Grenchen, Sion etc.) kannst Du ohne gesonderte Voranmeldung landen und wieder starten (natürlich mit Flugplan und ggf. Slot). Bei fast allen anderen Flugplätzen kannst Du mit einer Internet-Anmeldung beim Zoll (geht meistens über die jeweilige Flugplatz-Homepage, z. B. www.birrfeld.ch) einen Ein- bzw. Ausflug dem CH-Zoll mitteilen. Dabei solltest Du ein Zeitfenster von 30 min (ETA/ETD) einplanen. D. h.: Deine Landung sollte spätestens zur ETA+30 bzw. Dein Abflug zur ETD+30 erfolgen. Wenn zum Zeitpunkt der ETA/ETD kein Repräsentant der Grenzwache erschienen ist, ist alles OK.

Beim EINFLUG in Deutschland ist ein Zollflugplatz bzw. ein sogenannter "besonderer Landeplatz" erforderlich (Achtung: es ist bei "besonderen Landeplätzen" in der Regel eine Voranmeldung erforderlich - siehe jeweils Homepage des Flugplatzes). Alle Details des deutschen Zolls finden sich im Merkblatt "Befreiung vom Zollflugplatzzwang" - das habe ich immer dabei, weil auch viele deutsche Zöllner die geltenden Regelungen nicht wirklich kennen ... Hier ist der Link:

https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/Zoll/merkblatt_befreiung_zollflugplatzzwang.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Für weitere Detailfragen: gern PN

18. August 2020: Von Matthias Klein an Sascha Hartung Bewertung: +3.00 [3]

Hallo Sascha - noch ein Nachtrag: in der Birrfelder Flugpost 2019-2 habe ich die notwendigen Prozesse und Verfahren detailliert beschrieben ...

https://www.birrfeld.ch/wp-content/uploads/2019/07/2019-2-AeroClub-Aargau-Birrfelder-Flugpost.pdf

18. August 2020: Von Rockhopper Flyer an Sascha Hartung

Follow-Up-Frage: Ich plane demnächst einen Flug von Italien in die Schweiz und dort nach Zwischenstopp weiter nach Deutschland. Weiß jemand, wie die Italiener zolltechnisch mit dem Thema Ausreise IT > CH umgehen? Sollte ja EU-weit das gleiche sein, aber wer weiß…

19. August 2020: Von Matthias Klein an Rockhopper Flyer Bewertung: +2.00 [2]

Diese Frage ist relativ einfach zu beantworten: anders als in Deutschland benötigst Du in Bella Italia einen Zollflugplatz (das sind alle Flugplätze, die in der AIP unter AD 1.3 mit "INTL" gekennzeichnet sind) auch für den AUSFLUG nach der Schweiz. Zoll für den Ausflug kannst Du neben den in AIP genannten Flugplätzern darüber hinaus auch am Aviosuperficio Sondrio (LILO) machen. Wichtig ist: in Italien geht praktisch nichts ohne PPR - also immer schön vorgängig anmelden. Wie das am jeweiligen Flugplatz genau gehandhabt wird, musst Du im Einzelfall in der AIP bzw. auf der Homepage des jeweiligen Flugplatzes nachschlagen. Die AIP Italia ist übrigens kostenlos im Internet verfügbar ("www.enav.it") - eine vorgängige Registrierung ist für den Zugriff erforderlich. Hervorragende Informationen findest Du auf der von Philipp Tiemann gepflegten Internet-Seite "www.fliegen-in-italien.de".

Lass Dich von der Bürokratie bitte nicht abschrecken - Fliegen in Italien ist grossartig ... Allerdings ist im Umgang mit Behörden und Flugplatzverwaltung etc. in der Regel etwas Geduld und Gelassenheit gefragt - Hektik hilft nicht weiter ... ein gelassenes Lächeln ist jeweils besser ...

Für den Einflug in die Schweiz benötigst Du ebenfalls einen Zollflugplatz - entweder einen Platz, wo sowieso immer Zoll möglich ist (z. B. Bern, St. Gallen-Altenrhein, Zürich, Grenchen etc.) oder einen Platz, auf dem mit vorgängiger Anmeldung über das Internet ein Zolleinflug möglich ist (das funktioniert übrigens an fast allen Schweizer Flugplätzen). Wie das im Einzelfall jeweils funktioniert, kannst Du auf der Homepage des jeweiligen Flugplatzes und/oder in der AIP nachschauen. Bei einigen Flugplätzen in der Schweiz ist darüber hinaus eine Anmeldung des Einflugs erforderlich (z. B. Buochs). Bitte auch hier im Einzelfall mal auf der Homepage nachschauen ...

Ti auguro un buon piacevole volo e atterraggio sicuro ...

19. August 2020: Von Rockhopper Flyer an Matthias Klein

Grazie, Signore! :)


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