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Hallo zusammen,
ich möchte von Deutschland in die Schweiz fliegen. Da die Schweiz kein Mitglied der Zollunion ist, ist hier ja eine Zollabwicklung notwendig. Ich starte von keinem Zollflugplatz.
Wie funktioniert so eine Zollabwicklug? Was muss ich beachten?
Ich bin bisher noch nicht in ein Land mit notwendiger Zollabwicklung geflogen und möchte nichts falsch machen.
Viele Dank im Voruas.
VG, Sascha
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Wenn es ein D-Reg ist kannst Du direkt zu einem Zollflugplatz in der Schweiz fliegen, steht meist deutlich auf der Webseite oder im AIP (und kostet immer extra)
Retour dann aber auf einem deutschen oder EU Zollflugplatz zwischenlanden.
Für mich Sind AT Plätze da meist am einfachsten LOIH bspw. Aber EDJA geht auch ohne Voranmeldung und ist bezahlbar.
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Hallo Sascha,
wir waren vor zwei Wochen in Sion. Durch Deinen Flugplan wissen die Zollbehörden in Deutschland und der Schweiz von Deinem Vorhaben. Achtung: Du darfst erst zur im Flugplan angegebenen Startzeit abheben. So lange könnte der Zoll noch kommen.
Retour das gleiche Spiel. Zollflugplätze sind klar.
Der schweizer Zoll hat sich nicht für uns interessiert, dagegen hat uns der deutsche Zoll in EDFE erwartet.
Viel Spaß.
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Vielen Dank.
Muss ich außer dem Flugplan sonst noch irgendwelche Dokumente ausfüllen?
Ich möchte nach Zürich LSZH fliegen. Weiß jemand ob die VFR Charts frei verfügbar sind?
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Hi Sascha
Airport Briefing gemacht und Slot beantragt?
Charts kosten natürlich was.. hast Du Skydemon?
Kannst Du Deine PMs freischalten?
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Hallo Marcel,
das Airport Briefing habe ich gemacht und die Slots über mgfz beantragt.
Ich benutze Skydemon. PMs habe ich freigeschaltet.
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Karten gehe nach map.geo.admin.ch
mfg
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Für Zürich ist für den Zoll speziell nichts auszufüllen, da der dort zu den Betriebszeiten automatisch anwesend ist.
An manchen anderen Plätzen in der Schweiz, z. B. Grenchen, ist eine vorherige Meldung an den Zoll erforderlich, da dieser nicht durchgehend am Platz anwesend ist, sondern nur bei Bedarf dort vorbeikommt.
Edit: Grenchen gestrichen, mein Stand war veraltet. Danke an Matthias Klein für den Hinweis.
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"Spannender" ist der Rückflug nach Deutschland - wenn man die Regeln nicht einhält. Mal beim zuständigen Hauptzollamt anrufen!
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Zoll in LSZH ist kein Problem. Laut MFGZ werden die bei der Slotanfrage automatisch benachrichtigt. Dadurch weiß dann der Zoll wann ich komme. Die entscheiden dann ob sie eine Kontrolle durchführen oder nicht.
Von einem Zollflugplatz in Deutschland habe ich die Info bekommen, dass ich direkt in die Schweiz fliegen kann. Nur beim Rückflug muss auf einem Zollflugplatz gelandet werden.
Wie wird das gehandhabt? Muss man das vorher anmelden?
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Mal beim zuständigen Hauptzollamt anrufen!
In meinem Fall waren die extrem nett!
Die wollen, dass du alles richtig machst und informieren dich perfekt. Was sie nicht wollen ist ein Verfahren zu eröffnen.
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Wenn das Flugzeug in der EU registriert ist und Du ohne deklarationspflichtige Waren fliegst, kannst Du Deutschland von jedem Grasplatz aus in die Schweiz verlassen, ohne den Zoll zu informieren. Allerdings nicht bei der Rückkehr.
Mal beim zuständigen Hauptzollamt anrufen!
Das ergibt keine rechtsverbindliche Auskunft. Lieber selber die primären Rechtsquellen studieren. Hier steht alles drin:
Merkblatt Befreiung vom Zollflugplatzzwang
2. ausfliegende Flugzeuge
Nach § 3 Abs. 3 ZollV sind Luftfahrzeuge, die unmittelbar aus dem Zollgebiet der
Gemeinschaft ausfliegen, und die damit beförderten Waren vom Zollflugplatzzwang befreit,
soweit die Voraussetzungen des Art. 231 oder 232 Abs. 2 ZollkodexDurchführungsverordnung (ZK-DVO) vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall bei
ausfliegenden Luftfahrzeugen, die im Zollgebiet der Gemeinschaft zugelassen und dazu
bestimmt sind, später wiedereingeführt zu werden, sowie bei Reisemitbringseln im
persönlichen Gepäck von Reisenden, sofern Verbote und Beschränkungen nicht
entgegenstehen.
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Hallo Sascha, ich fliege des öfteren zwischen DE und CH hin und her. Folgende Punkte gilt es zu beachten: Beim AUSFLUG aus Deutschland ist keine Zollabfertigung erforderlich. In der Schweiz ist jeweils eine Zollabfertigung bei EIN- und AUSFLUG erforderlich. An einem Verkehrsflughafen mit Zoll (St. Gallen-Altenrhein, Zürich, Grenchen, Sion etc.) kannst Du ohne gesonderte Voranmeldung landen und wieder starten (natürlich mit Flugplan und ggf. Slot). Bei fast allen anderen Flugplätzen kannst Du mit einer Internet-Anmeldung beim Zoll (geht meistens über die jeweilige Flugplatz-Homepage, z. B. www.birrfeld.ch) einen Ein- bzw. Ausflug dem CH-Zoll mitteilen. Dabei solltest Du ein Zeitfenster von 30 min (ETA/ETD) einplanen. D. h.: Deine Landung sollte spätestens zur ETA+30 bzw. Dein Abflug zur ETD+30 erfolgen. Wenn zum Zeitpunkt der ETA/ETD kein Repräsentant der Grenzwache erschienen ist, ist alles OK.
Beim EINFLUG in Deutschland ist ein Zollflugplatz bzw. ein sogenannter "besonderer Landeplatz" erforderlich (Achtung: es ist bei "besonderen Landeplätzen" in der Regel eine Voranmeldung erforderlich - siehe jeweils Homepage des Flugplatzes). Alle Details des deutschen Zolls finden sich im Merkblatt "Befreiung vom Zollflugplatzzwang" - das habe ich immer dabei, weil auch viele deutsche Zöllner die geltenden Regelungen nicht wirklich kennen ... Hier ist der Link:
https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/Zoll/merkblatt_befreiung_zollflugplatzzwang.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Für weitere Detailfragen: gern PN
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Hallo Sascha - noch ein Nachtrag: in der Birrfelder Flugpost 2019-2 habe ich die notwendigen Prozesse und Verfahren detailliert beschrieben ...
https://www.birrfeld.ch/wp-content/uploads/2019/07/2019-2-AeroClub-Aargau-Birrfelder-Flugpost.pdf
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Follow-Up-Frage: Ich plane demnächst einen Flug von Italien in die Schweiz und dort nach Zwischenstopp weiter nach Deutschland. Weiß jemand, wie die Italiener zolltechnisch mit dem Thema Ausreise IT > CH umgehen? Sollte ja EU-weit das gleiche sein, aber wer weiß…
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Diese Frage ist relativ einfach zu beantworten: anders als in Deutschland benötigst Du in Bella Italia einen Zollflugplatz (das sind alle Flugplätze, die in der AIP unter AD 1.3 mit "INTL" gekennzeichnet sind) auch für den AUSFLUG nach der Schweiz. Zoll für den Ausflug kannst Du neben den in AIP genannten Flugplätzern darüber hinaus auch am Aviosuperficio Sondrio (LILO) machen. Wichtig ist: in Italien geht praktisch nichts ohne PPR - also immer schön vorgängig anmelden. Wie das am jeweiligen Flugplatz genau gehandhabt wird, musst Du im Einzelfall in der AIP bzw. auf der Homepage des jeweiligen Flugplatzes nachschlagen. Die AIP Italia ist übrigens kostenlos im Internet verfügbar ("www.enav.it") - eine vorgängige Registrierung ist für den Zugriff erforderlich. Hervorragende Informationen findest Du auf der von Philipp Tiemann gepflegten Internet-Seite "www.fliegen-in-italien.de".
Lass Dich von der Bürokratie bitte nicht abschrecken - Fliegen in Italien ist grossartig ... Allerdings ist im Umgang mit Behörden und Flugplatzverwaltung etc. in der Regel etwas Geduld und Gelassenheit gefragt - Hektik hilft nicht weiter ... ein gelassenes Lächeln ist jeweils besser ...
Für den Einflug in die Schweiz benötigst Du ebenfalls einen Zollflugplatz - entweder einen Platz, wo sowieso immer Zoll möglich ist (z. B. Bern, St. Gallen-Altenrhein, Zürich, Grenchen etc.) oder einen Platz, auf dem mit vorgängiger Anmeldung über das Internet ein Zolleinflug möglich ist (das funktioniert übrigens an fast allen Schweizer Flugplätzen). Wie das im Einzelfall jeweils funktioniert, kannst Du auf der Homepage des jeweiligen Flugplatzes und/oder in der AIP nachschauen. Bei einigen Flugplätzen in der Schweiz ist darüber hinaus eine Anmeldung des Einflugs erforderlich (z. B. Buochs). Bitte auch hier im Einzelfall mal auf der Homepage nachschauen ...
Ti auguro un buon piacevole volo e atterraggio sicuro ...
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