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9. Juni 2020: Von Ingo-Julian Rösch an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

Wenn ein bestimmter Liefertermin konkret vereinbart war - die reine Ankündigung wird nicht reichen, wenn es z.B. nicht einen Vertrag über eine Express-Zustellung gab - dann würde Schadenersatz in Betracht kommen. Wurde gerde erst zur Post entschieden:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-koeln-3u22519-post-brief-zustellung-porto-samstagszustellung-schadensersatz/

Voraussetzung wäre aber eben ein vereinbarter und garantierter Zustellungszeitpunkt!

Ansonsten wird das schwierig. Dann müsste Fedex erst in Verzug gesetzt werden. Theoretisch könnte man die Ankündigung als Selbst-Inverzugsetzung darlegen, aber ich gehe mal davon aus, dass das in dern AGB wirksam ausgeschlossen wurde (müsste man prüfen).

VG

lustig: der versender trägt aus usa die kosten des versandes....

wer ist dann vertragspartner? ich als einFührer?


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