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2. Juni 2020: Von Chris _____ an Tim Walter

Vielleicht kann mir jemand bei folgendem helfen:

Wir sind uns einig, dass ein deutscher Flugplatz als Betriebsauflage leider regelmäßig die Bereitstellung eines Flugleiters hat.

Aber warum soll jeder einzelne startende oder landende Pilot die Verpflichtung haben, dessen Präsenz (persönlich oder sogar am Funk) zu überprüfen? Warum soll ein solcher Pilot automatisch von einem "geschlossenen Platz" ausgehen müssen, und ggf. von einer Ordnungswidrigkeit auf seiten des Piloten (!), wenn dieser trotz abwesendem FL sein Gerät bewegt. (bei vorheriger Landung und sicher vorhandenen guten Gründen des Wiederstarts, die der Flugsicherheit nicht offensichtlich entgegenstehen)

Wäre schön, hierzu mal was von den Juristen des Forums zu erfahren. Mir erscheint das als ein gedanklicher Kurzschluss.

Genauso unsinnig wäre es anzunehmen, der Flugleiter beginge eine Ordnungswidrigkeit oder mache sich sogar strafbar, wenn er "zulässt", dass ein offensichtlich mit Koks überladenes UL starten will (die Frage gab's so ungefähr bei meiner Flugleiterschulung, ich hab sie nur ein wenig ausgeschmückt).

Um meine Denke etwas zu erklären, erzähle ich eine Anekdote aus einer Schulung zum Medizinproduktegesetz (MPG). Da ließ uns der Schulungsleiter den Paragraphen zu den Buß- und Strafvorschriften aufschlagen und meinte "Jetzt markieren Sie mal alle Paragraphen, die bußgeld- oder strafbewehrt sind, sowie alle, auf die diese sich beziehen (rekursiv)." Stellte sich raus, der größte Teil des Gesetzes blieb unmarkiert. Ich habe das markierte Exemplar immer noch.

2. Juni 2020: Von Chris B. K. an Chris _____

Genauso unsinnig wäre es anzunehmen, der Flugleiter beginge eine Ordnungswidrigkeit oder mache sich sogar strafbar, wenn er "zulässt", dass ein offensichtlich mit Koks überladenes UL starten will (die Frage gab's so ungefähr bei meiner Flugleiterschulung, ich hab sie nur ein wenig ausgeschmückt).

Er macht sich vielleicht nicht strafbar, aber er wird gefeuert. :-(

Man denke nur an das Touch&Go einer Boeing 737 auf Helgolands Piste 15. Der Pilot durfte weiter für die Lufthansa fliegen, der Flugleiter wurde gefeuert.
--> https://www.abendblatt.de/region/pinneberg/article115869700/Mit-dem-Lufthansa-Jet-auf-die-Badeduene.html

2. Juni 2020: Von Norbert S. an Chris B. K.

-> https://www.abendblatt.de/region/pinneberg/article115869700/Mit-dem-Lufthansa-Jet-auf-die-Badeduene.html

Der zitierte Zeitungsartikel verbreitet falsche Daten (fake news). Die Aussagen eines 737 Piloten, was die Klappenstellung (40° landing flaps) angeht, sind für eine normale Landung richtig - in diesem Fall für den T&G aber nicht zutreffend, denn

die 737 wurde damals mit Approach flaps 15° , gear down und 150kt IAS angeflogen und berührte nur für wenige Sekunden mit dem Fahrwerk die Piste. Es war quasi ein low overflight mit leichtem Berühren der Bahn mit den Reifen. Die Tragfähigkeit der Bahn wurde nachweislich nie überschritten.

Belangt wurde der PIC m.W. nach wegen Einfluges in ein Vogelschutzgebiet.

Wenn der Flugleiter wirklich gefeuert wurde, dann hatte er einen schlechten Anwalt.


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