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Gibt's hier praktische Erfahrungen zu tatsächlichen Konsequenzen?
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Ich lebe und fliege noch...
In so einem Fall fliege ich erst einmal tief über den Platz und im nächsten Schritt lande ich. Eine Landefreigabe ist ja nicht notwendig bei unkontrollierten Plätzen. An vielen kleinen GA-Plätzen in Deutschland antwortet niemand am Funk.
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Weil in Luftraum G keine Funkpflicht herscht.
Gibt ja auch Luftfahrzeuge ohne Funkgerät.
Deshalb Augen auf. Auch wenn ein Flugleiter sagt "kein gemeldeter verkehr" ,kann die Platzrunde voll sein
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Also laut AIP, Webseite, NOTAMs ist der Flugplatz auf und ich darf landen, weil ich ja auch ohne Funk fliegen dürfte und ohne Funk nie Erfahren würde, ob der Platz kurzfristig geschlossen wurde oder der Flugleiter nur auf Klo ist?
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Außer er ist offensichtlich geschlossen.
Weiße X auf Runway oder Fahrzeuge auf Piste, rotes blinklicht, rote Feuerwerkskörper usw.
Für Start und Landung ist prinzipiel kein Aktiver Flugleiter Funkkontakt erforderlich.(info platz) Luftraum G
Du bist PIC, du entscheidest
Im Zweifel lässt man halt FIS kurz per Festnetz telefonieren. Gibt ja Betriebspflicht
Das jetzt immer so zu machen ist aber nicht empfehlenswert. Da der Kontakt zum Flugleiter meistens die Flugsicherheit erhöht.
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Sicherheitslandungen sind ja immer möglich.
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Das gute alte Signalfeld: Gelbes X auf rotem Grund: Platz zu. Gelber Schrägstrich: Platz offen, Vorsicht beim Anflug. Wenn kein Zitronenfalter anwesend oder er/sie am Funk nicht antwortet: nicht mein Problem, landen.
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Für Start und Landung ist prinzipiel kein Aktiver Flugleiter Funkkontakt erforderlich.(info platz) Luftraum G
Könntest Du dazu evtl. eine Quellenangabe machen?
Möchte diesen Thread nicht vom Thema abbringen, aber an anderer Stelle gerne das Thema FoF (Fliegen ohne Flugleiter) weiter diskutieren.
Zum Thema habe ich das hier im Ul-Forum gelesen: "...Unkontrollierte Plätze, also auch Verkehrslandeplätze, haben eine Betriebsgenehmigung. Und in dieser Betriebsgenehmigung steht regelmäßig, dass ein Flugleiter oder ein Beauftragter während der Betriebszeit anwesend zu sein hat..."
Somit dürfte -aus meiner Sicht- der Pilot landen, da für die Einhaltung der Betriebsgenehmigung der Betreiber zuständig ist und nicht der Luftfahrzeugführer.
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Genau, das Kernproblem ist die Betriebszeit bzw. die Frage, ob der Platz in Betrieb ist.
Kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass ein Verkehrlandeplatz während der veröffentlichten Betriebszeiten auch tatsächlich geöffnet ist? Wenn kein NOTAM veröffentlicht ist, dann meiner Ansicht nach: ja.
Gilt das auch für einen Sonderlandeplatz? Meiner Ansicht nach nein, denn ein Sonderlandeplatz ist kein Bestandteil der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur und obliegt nicht der Betriebspflicht. Ist die Veröffentlichung von Betriebszeiten dann eher eine Planungsgrundlage oder eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne des Luftrechts?
Auf der anderen Seite ist es auch an vielen Plätzen möglich, NORDO zu operieren. Wenn das anfliegende Flugzeug keinen Funk hat, kann er ja auch keine Antwort des Flugleiters erwarten.
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Gibt's hier praktische Erfahrungen zu tatsächlichen Konsequenzen?
Ein guter Freund von mir hat vor einigen Jahren am Vortag telefonisch PPR für eine kleine ostfriesische Insel eingeholt.
Im Landeanflug dann kein Funkkontakt, dennoch gelandet. Flieger abgestellt, am nächsten Tag beim Abflug mit dem dann verfügbaren Flugleiter ein paar nette Worte gewechselt und ab nach Hause...
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Also hier hätte ich eigentlich auf eine einheitliche Meinung gehofft, nämlich:
Wenn bei der Flugvorbereitung, also per eingeholtem PPR oder Betriebspficht und kein anderslautendes NOTAM, der Platz als offen gefunden wird, darf ich auch Landen, wenn vor Ort dem nichts oder Niemand widerspricht (Beispiele wurden bereits genannt).
Anders sieht es mit dem Wiederstart aus, wenn ich am Boden feststellen muss, dass keiner da ist. Das wäre für mich die wesentliche Überlegung das mit dem Landen evtl. zu lassen.
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Hmmm... also wenn reguläres Landen erlaubt ist (wir sprechen nicht von Sicherheitslandung), dann denklogisch eigentlich auch der (Wieder-)Start, oder?
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Natürlich. Solange der FL da ist.
Wir reden darüber , dass er nicht am Funk ist.
Anwesend muss er schon sein
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Die Quelle dass keine Funkpflicht in Luftraum G herscht ist die DV 923/2012 absatz Lufträume
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Zunächst müsste geklärt werden ob ein Flugleiter anwesend sein muss:
Meine persönlich Ansicht:
Während der Betriebszeiten = ja
Außerhalb Betriebszeiten = nein
(Außer natürlich es steht in der Betriebsgenehmigung)
Nächste Frage: Liegt PPR innerhalb der Betriebszeiten? Aus meiner Sicht nicht.
Was sagt die AIP bzgl PPR vs. Betriebszeiten??
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Ea gibt ja Plätze an dem man Flugleiterlos operieren kann. Mit Auflagen.
Eine davon ist, esmuss immer eine Sicherheitsperson am Boden anwesend sein
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