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31. Mai 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Stefan H. Bewertung: +1.00 [1]

Genau, das Kernproblem ist die Betriebszeit bzw. die Frage, ob der Platz in Betrieb ist.

Kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass ein Verkehrlandeplatz während der veröffentlichten Betriebszeiten auch tatsächlich geöffnet ist? Wenn kein NOTAM veröffentlicht ist, dann meiner Ansicht nach: ja.

Gilt das auch für einen Sonderlandeplatz? Meiner Ansicht nach nein, denn ein Sonderlandeplatz ist kein Bestandteil der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur und obliegt nicht der Betriebspflicht. Ist die Veröffentlichung von Betriebszeiten dann eher eine Planungsgrundlage oder eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne des Luftrechts?

Auf der anderen Seite ist es auch an vielen Plätzen möglich, NORDO zu operieren. Wenn das anfliegende Flugzeug keinen Funk hat, kann er ja auch keine Antwort des Flugleiters erwarten.


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