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29. September 2019: Von Tobias Schnell an ch ess

Sieht aber nationale Zusatzregelungen vor

Aber nur für "form and manner" der Aufzeichnungen. Demnach ist das von den deutschen Behörden für NCO-Operations geforderte Papier-Flugbuch EASA-konform. Die erlaubte (Nicht-)Mitführung ist aber in FCL.045 abschließend geregelt, ohne Öffnungsklausel für nationale Regelungen.


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