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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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26. September 2019: Von Christian Weidner an Alfred Obermaier

ja eine hab ich da noch und zwar zu der NfL, die FI / CRI zu Handeinträgen auf deutschen Lizenzen ermächtigt:

Darf das auch ein FI / CRI mit einer ausländischen EASA Lizenz? Gibt es da was zu beachten?

26. September 2019: Von Alfred Obermaier an Christian Weidner

Christian, die Lizenz führende Stelle entscheidet ob der ausländische FI die Lizenz verlängern darf, die Auffrischungsschulung darf er sicher durchführen und im Flugbuch eintragen. Zu dieser Thematik gibt’s auch Ausführungen die ich momentan nicht verfügbar habe, zB darf kein Ausländer keinen Eintrag in eine UK Lizenz vornehmen.

Mit anderen Worten, die Lizenz führende Stelle befragen wenn ein ausländischer FI/CRI einen Handeintrag auf der Rückseite der Lizenz vornehmen möchte.

26. September 2019: Von Tobias Schnell an Christian Weidner

Darf das auch ein FI / CRI mit einer ausländischen EASA Lizenz?

Klar, warum nicht? Die NfL macht nur Einschränkungen bezüglich der Lizenz des Trainees, nicht des FI‘s.

26. September 2019: Von Tobias Schnell an Alfred Obermaier

Christian, die Lizenz führende Stelle entscheidet ob der ausländische FI die Lizenz verlängern darf

Ich hatte verstanden, dass ein CR in einer deutschen Lizenz von einem nicht deutsch lizensierten FI verlängert werden soll. Und das ist möglich, siehe NfL I 1-521-15

Dieser FI/CRI schreibt dann den Bericht an die zuständige (Lizenz führende) Behörde

Das muss tatsächlich derselbe FI machen, der auch den Schulungsflug durchgeführt hat.

26. September 2019: Von Christian Weidner an Tobias Schnell

ja genau. FI aus dem EASA Ausland, Lizenzinhaber mit deutscher Lizenz.

26. September 2019: Von Tobias Schnell an Christian Weidner

ja genau. FI aus dem EASA Ausland, Lizenzinhaber mit deutscher Lizenz

All green. Aber wie gesagt, genau der muss auch den Schulungsflug machen.

27. September 2019: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell

Richtig Tobias, sehe ich auch so bei deutscher EASA Lizenz durch ausländischen EASA FI.

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/EN/NfL/NfL_L/NfL_1_521_15.pdf;jsessionid=85914C8451C2F9C5B44B5F976DEA2F48.live21302?__blob=publicationFile&v=1

Umgekehrt, und daran dachte ich, darf ein deutscher EASA FI nur mit Zustimmung der ausländischen Lizenz führenden Stelle den Handeintrag auf der Lizenz mit einer Verlängerung vornehmen. Alternativ, den FI/CRI Bericht an die zuständige Behörde senden und diese erstellt eine neue Lizenz.

27. September 2019: Von Willi Fundermann an Alfred Obermaier

"Zu dieser Thematik gibt’s auch Ausführungen die ich momentan nicht verfügbar habe, zB darf kein Ausländer keinen Eintrag in eine UK Lizenz vornehmen."

Das stimmt zumindest für Prüfer nicht. Als deutscher Prüfer darf ich interessanterweise in eine UK Lizenz nicht nur eine Verlängerung eintragen, sondern sogar eine Erneuerung, was ich in eine deutsche Lizenz nicht (mehr) darf! Voraussetzung ist lediglich, dass die Befähigungsüberprüfung rechtzeitig vorher bei der CAA angemeldet wurde. Fundstelle ist hier (auf dieser Seite "Examiner Differences Document" aufrufen):

https://www.easa.europa.eu/easa-and-you/aircrew-and-medical#group-easa-related-content

27. September 2019: Von Norbert S. an Willi Fundermann

Hast Du den Link mit Hilfe des "Kettensymbols" (insert/edit link) im Menubalken eingegeben? Das sollte funktionieren.

27. September 2019: Von Willi Fundermann an Norbert S.

Besten Dank für den Tipp! Jetzt funktionierts.


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