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27. September 2019: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell

Richtig Tobias, sehe ich auch so bei deutscher EASA Lizenz durch ausländischen EASA FI.

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/EN/NfL/NfL_L/NfL_1_521_15.pdf;jsessionid=85914C8451C2F9C5B44B5F976DEA2F48.live21302?__blob=publicationFile&v=1

Umgekehrt, und daran dachte ich, darf ein deutscher EASA FI nur mit Zustimmung der ausländischen Lizenz führenden Stelle den Handeintrag auf der Lizenz mit einer Verlängerung vornehmen. Alternativ, den FI/CRI Bericht an die zuständige Behörde senden und diese erstellt eine neue Lizenz.


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