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27. September 2019: Von Willi Fundermann an Alfred Obermeier

"Zu dieser Thematik gibt’s auch Ausführungen die ich momentan nicht verfügbar habe, zB darf kein Ausländer keinen Eintrag in eine UK Lizenz vornehmen."

Das stimmt zumindest für Prüfer nicht. Als deutscher Prüfer darf ich interessanterweise in eine UK Lizenz nicht nur eine Verlängerung eintragen, sondern sogar eine Erneuerung, was ich in eine deutsche Lizenz nicht (mehr) darf! Voraussetzung ist lediglich, dass die Befähigungsüberprüfung rechtzeitig vorher bei der CAA angemeldet wurde. Fundstelle ist hier (auf dieser Seite "Examiner Differences Document" aufrufen):

https://www.easa.europa.eu/easa-and-you/aircrew-and-medical#group-easa-related-content

27. September 2019: Von Norbert S. an Willi Fundermann

Hast Du den Link mit Hilfe des "Kettensymbols" (insert/edit link) im Menubalken eingegeben? Das sollte funktionieren.

27. September 2019: Von Willi Fundermann an Norbert S.

Besten Dank für den Tipp! Jetzt funktionierts.


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