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15. Juli 2019: Von Jochen Dimpfelmoser an Achim H.

Sofern man mindestens 3 Monate vor Ablauf der ZÜP die neue beantragt, gilt die alte bis zur Erteilung der neuen weiter.

Das ist zwar korrekt bringt mir aber nichts. Da ich meine ZÜP in BW erst beantragen konnte als ich die aus Niedersachsen bekommen habe.

15. Juli 2019: Von ch ess an Jochen Dimpfelmoser

ZÜP ist doch Bundesrecht, welches nur in den Behörden des Antrags-Bundeslandes ausgeführt wird (Wie FS).

Können BW Behörden da was Eigenes fordern und müssen nicht "die" einheitlich ZÜP akzeptieren ?

15. Juli 2019: Von Olaf Musch an Jochen Dimpfelmoser Bewertung: +1.00 [1]

Sofern man mindestens 3 Monate vor Ablauf der ZÜP die neue beantragt, gilt die alte bis zur Erteilung der neuen weiter.

Das ist zwar korrekt bringt mir aber nichts. Da ich meine ZÜP in BW erst beantragen konnte als ich die aus Niedersachsen bekommen habe.

Echt jetzt? Du brauchst eine ZÜP, um eine ZÜP zu beantragen? Das ist doch nach §7 LuftSiG erstens nicht möglich und zweitens nicht zulässig. Da hätte ich mal Einspruch erhoben.

Und gemäß LuftSiS sollte eine einmal erteilte ZÜP bundesweit gültig sein.

Was erhebt denn die ZÜP aus BW über die "niederen" ZÜPs aus den anderen 15 Bundesländern? Nur die Vetternwirtschaft von EDNY mit den Landesluftfahrtbehörden in BW?

Wäre mal interessant, gegen die ausschließliche Akzeptanz der BW-ZÜP durch EDNY bei einem Verwaltungsgericht zu klagen...

Olaf

15. Juli 2019: Von Wolfgang Lamminger an Olaf Musch

ähnliches kenne ich aus EDDL: für Airportausweis musste die ZÜP aus dem gleichen Bundesland, aber anderer RP, durch den für EDDL zuständigen RP ("Luftsicherheitsbehörde") bestätigt werden.

Ja, deutsche Bürokratie kann man schon zelebrieren ;-), vermute aber mal einen ähnlichen Sachverhalt für EDNY...

16. Juli 2019: Von  an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]

Wäre mal interessant, gegen die ausschließliche Akzeptanz der BW-ZÜP durch EDNY bei einem Verwaltungsgericht zu klagen...

Da hätte man wahrscheinlich sogar Aussicht auf Erfolg - und könnte dann in 6-10 Jahren nach dem BVerwG Urteil seinen Job am Flughafen EDNY auch mit anderer ZÜP ausüben - so lange muss man halt in der Fussgängerzone schnorren...

Recht haben und Recht bekommen sind bei so was halt oft leider zwei verschiedene Dinge.


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