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4. September 2018: Von Wolfgang Lamminger an Achim H.

Zurück zum Thema „welche Rechte sind mit einer validierten US-Lizenz verbunden?“:

... FAA hat den Sachverhalt 2012 in der Krausz-Entscheidungklargestellt.

Die FAA hat hierbei entschieden, dass die nationalen Zusatzqualifikationen nicht notwendig sind, wenn die FAA den Betrieb des Musters mit der anerkannten Basislizenz gestattet. Der Eintrag "restrictikons and limitations of Germany license apply" bezieht sich laut FAA explizit nicht auf diese Konstellation.

diese Klarstellung der FAA war mir so nicht bewusst.

Frage dazu (mir liegt keine relativ aktuelle Validation vor): bei der Validierung eines DE-PPL (A) mit SEP-Classrating ohne zusätzliche Berechtigungen druckt/schreibt die FAA „night flying prohibited“ auf die Lizenz? Nur dann ergibt die Aussage in der og. Krausz-Stellungnahme Sinn.

4. September 2018: Von Achim H. an Wolfgang Lamminger

Frage dazu (mir liegt keine relativ aktuelle Validation vor): bei der Validierung eines DE-PPL (A) mit SEP-Classrating ohne zusätzliche Berechtigungen druckt/schreibt die FAA „night flying prohibited“ auf die Lizenz? Nur dann ergibt die Aussage in der og. Krausz-Stellungnahme Sinn.

Dazu äußert sich die FAA wiefolgt:

D. Night Restriction. Some foreign pilot licenses contain a restriction that prohibits the person from operating an aircraft at night. As an example, some foreign CAAs require their citizens to hold an instrument rating and/or a night flying privilege to operate an aircraft at night. That person must also comply with that night operating restriction of his or her foreign pilot license when exercising the privileges of the § 61.75 U.S. pilot certificate (refer to § 61.75(e)(3)). To clarify, while the FAA may not remove the night flying restriction, it is permissible for a foreign pilot who receives a U.S. pilot certificate on the basis of the person’s foreign pilot license to accomplish the required night flying training (for the appropriate grade level of U.S. pilot certificate held) from a holder of an FAA flight instructor certificate, and receive a solo endorsement to exercise night flying privileges on his or her U.S. pilot certificate.

Die FAA würde also die Restriktion nicht auf die 61.75 übertragen und legt fest, dass der Trainingsinhalt durch einen FAA-Instruktor für die Validierung nachgeholt werden darf. Die FAA-PPL-Ausbildung beinhaltet ja explizit NVFR.

4. September 2018: Von Johannes König an Wolfgang Lamminger

Nein, es wird schon länger kein "night flight prohibited" mehr eingetragen, sondern lediglich der generelle Hinweis "All restrictions and limitations of the (foreign) pilots license apply". Ich vermute, dass die FAA mittlerweile gar keinen Bock mehr hat, jedes Fitzelchen an Berechtigung einer ausländischen Lizenz zu prüfen.

Konkretes Beispiel, bei meiner Validation im Sommer 2015: EASA-PPL(A) mit SEP(land) und TMG, ohne night.
Eingetragen wurden GLIDER und AIRCRAFT SINGLE ENGINE LAND, dazu der obige Hinweis. Fertig.

Dass ich trotz GLIDER nur TMG und in der Nacht gar nicht fliegen darf, da muss ich jetzt selbst drauf achten. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Im Winter 2016/2017 habe ich meine Nachtflugausbildung in Deutschland erledigt, und mit Neu-Ausstellung des PPL (die ja nach wie vor die gleiche Nummer hat), wurde die Validation auf einmal für Nachtflüge gültig.

Statt also alle möglichen und unmöglichen Fälle einzeln audzudröseln, wird einfach das Class Rating eingetragen. Der Ansatz von manch anderem Foristen hier wäre jetzt natürlich, da eine unendlich lange Liste von Limitations in die Lizenz einzutragen, damit man auch ja bei jeder noch so kleinen Änderung auch wieder eine neue Valiadation braucht.


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