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4. September 2018: Von Johannes König an Wolfgang Lamminger

Nein, es wird schon länger kein "night flight prohibited" mehr eingetragen, sondern lediglich der generelle Hinweis "All restrictions and limitations of the (foreign) pilots license apply". Ich vermute, dass die FAA mittlerweile gar keinen Bock mehr hat, jedes Fitzelchen an Berechtigung einer ausländischen Lizenz zu prüfen.

Konkretes Beispiel, bei meiner Validation im Sommer 2015: EASA-PPL(A) mit SEP(land) und TMG, ohne night.
Eingetragen wurden GLIDER und AIRCRAFT SINGLE ENGINE LAND, dazu der obige Hinweis. Fertig.

Dass ich trotz GLIDER nur TMG und in der Nacht gar nicht fliegen darf, da muss ich jetzt selbst drauf achten. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Im Winter 2016/2017 habe ich meine Nachtflugausbildung in Deutschland erledigt, und mit Neu-Ausstellung des PPL (die ja nach wie vor die gleiche Nummer hat), wurde die Validation auf einmal für Nachtflüge gültig.

Statt also alle möglichen und unmöglichen Fälle einzeln audzudröseln, wird einfach das Class Rating eingetragen. Der Ansatz von manch anderem Foristen hier wäre jetzt natürlich, da eine unendlich lange Liste von Limitations in die Lizenz einzutragen, damit man auch ja bei jeder noch so kleinen Änderung auch wieder eine neue Valiadation braucht.


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