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Lieber Achim,
es tut mir leid, aber das ist nicht wahr! ich selbst habe seit Jahren eine Lizenz von der AustroControl und ein Medical vom LBA. Im Rahmen von EASA-Part-FCL ist das kein Problem.
Falls Du anderer Ansicht bist, wäre sicher ein entsprechender Gesetzestext sinnvoll.
BG
DonTom
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Ich war mir bislang ziemlich sicher, dass für die Erstausstellung der Lizenz das Medical ebenfalls von derselben Aufsichtsbehörde überwacht sein muss, nicht so jedoch für die späteren Verlängerungen der Berechtigungen und natürlich generell im Flugbetrieb. Allerdings kann ich dazu tatsächlich derzeit nur einen Hinweis auf der EASA-Website in den FAQs finden, dass generell keine "Revalidations" von Medicals anderer Länder erforderlich sind.
Insofern kann es durchaus möglich sein, dass die in der Thread-Eröffnung genannte Vorgehensweise möglich ist. Man sollte sich dabei allerdings bewußt sein, dass beim späteren Transfer des Medicals in ein anderes Land, sowohl die flugmedizinische Akte der Behörde als auch die Aufzeichnungen des Fliegerarztes übertragen werden müssen. Ich weiß zwar nicht, ob sich das die Behörde bezahlen lässt, aber ich frage mich schon, ob sich der Aufwand für ein Klasse 2 Medical lohnt. Die Fliegerärzte, die ich bisher erlebt habe, sind eher auf "Möglich-Macher"-Seite, als auf der "Verhinderer"-Seite.
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Es ist doch wahr... Die Länder beziehen sich auf ARA.MED.130 welches den Inhalt des Medical-Zertifikats regelt:
(3) Certificate number commencing with the UN country code of the State where the pilot licence has been issued or applied for and followed by a code of numbers and/or letters in Arabic numerals and latin script (III),
Das heißt bei einem Medical für einen österreichischen PPL müsste die Medical-Nummer mit AT beginnen und das kann ein deutscher Fliegerarzt nicht, so dass die österreichische Behörde das Medical als ungültig ansehen müsste.
Beim Umziehen der Akte ist das wieder ein anderer Fall. Der Ersterwerb und der Folgeerwerb sind auch wieder unterschiedliche Fälle.
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Entschuldigung, ich muss da aber trotzdem Thomas rechtgeben.
In dem von Achim zitierten Satz findet sich kein Gebot/Begründung o.ä, dass ein Medical aus dem gleichen Land wie die Piloten Lizenz sein muss. (Was nicht heißt, dass es nicht woanders stehen kann, aber dieser zitierte Satz sagt rechtlich nur aus dass die Nummer der Pilotenlizenz im Medical eingetragen werden muss.
(3) Certificate number commencing with the UN country code of the State where the pilot licence has been issued or applied for
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Lies nochmal, denk nochmal drüber nach...:-) Kleiner Hinweis: im Medical wird die Nummer der Pilotenlizenz nicht vermerkt, es geht um die Nummer des Medicals.
Die Behörden beziehen sich auf diesen Passus.
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Mit der Lizenznummer hast du natürlich recht.
Aber es findet sich darin noch kein Gebot, dass die beiden Lizenzen aus einem Land sein müssen. Ich kene ebenfalls einen solchen wie oben zitierten Fall. (Könnte aber natürlich auch ein Zugeständniss einer (Nicht-deutschen) Behörde im Einzelfall sein.)
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Das ergibt aber die Logik des Passus. Es ist eindeutig.
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Dürfte ich dann aber noch fragen wie es dann mit jemandem aussieht der mehr als eine EASA Lizenz (ATPL, PPL, ATCO) besitzt und diese von unterschiedlichen Ländern verwaltet werden? Da hier immer zumindest bei einer Lizenz der Medical aus einem anderen Land stammt.
e.g. "An ATCO who is also a pilot can presently have 2 different states of licence issue for their pilot and ATCO licences." Quelle: UK CAA
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Ich versuche auch gerade, das zu verstehen. Wenn ich das richtig sehe, dann geht es um die Form, in der das Tauglichkeitszeugnis auszustellen ist. Das steht:
„ARA.MED.130 Medical certificate format
The medical certificate shall conform to the following specifications:
a) Content
[...]
(3) Certificate number commencing with the UN country code of the State where the pilot licence has been issued or applied for [...]“
Sinngemäss steht da, dass die Nummer des Tauglichkeitszeugnisses mit DE zu beginnen hat, sofern die Pilot oder Schüler seine Lizenz in Deutschland erhalten hat oder anstrebt. Anders gesagt: Solange die Nummer meines lettischen Tauglichkeitszeugnis mit DE beginnt, ist die Form gewahrt und zumindest an dieser Stelle alles auf grün, oder?
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Genau und ein deutscher Flugmediziner kann nur Medicals ausstellen, deren Nummer mit "DE" anfangen. Daher ergibt sich dann der Zwang des Medicals aus demselben Land wie die Lizenz.
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Dürfte ich dann aber noch fragen wie es dann mit jemandem aussieht der mehr als eine EASA Lizenz (ATPL, PPL, ATCO) besitzt
Das wird nicht funktionieren, da man nur einen EASA Staat haben kann. Ich hatte eine kurze Zeit mal 2 Lizenzen in D und UK, das war aber nur um die Ratings zusammenzufassen. Die dt. Lizenz wurde dann von der UK CAA eingezogen.
Was geht sind z.B. eine UK national PPL und ein dt. EASA PPL.
Was nicht geht sind 2 EASA Lizenzen aus verschiedenen Ländern. Also PPL aus Italien und ein LAPL aus Spanien.
Man würde dann ja auch 2 Medicals benötigen eins mit IT und eins mit ES.
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Das stimmt so nicht. Ich kann Medicals auch mit CH oder AT ausstellen über das Programm des LBA, bin dann aber verpflichtet (das muss ich im Programmablauf durch Häckchensetzen bestätigen) die Unterlagen zur Behörde des die Lizenz ausstellenden Behörde zu schicken. Seit dem neuen Online-Programm schon nach BAZL, Austro und CAA durchgeführt.
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Wenn du das mit AT oder CH ausstellst ist das aber kein deutsches Medical.
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Aber genauso wertvoll und genauso teuer und "Made in Germany", also deutsch. Auf dem Medical steht über der Spalte, wo das DE, CH, AT rein kommt : Staat, der die Pilotenlizenz ausgestellt hat oder ausstellen wird....
Ich habe mit Austrocontrol, BAZL ect. keinen Vertrag, sondern nur mit dem LBA
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Hi Achim,
ich kann Dir gerne eine Kopie meines LBA-Medicals schicken und dann siehst Du, dass die Nummer auch da mit AT beginnt ... Das geht nämlich sehrwohl. Da ich heute zufällig wieder beim Fliegerdoc war, habe ich ihn gleich mal gefragt, ob das nur bei einer Re-Validation geht oder auch an Initio - dreimal darfst jetzt raten was er sagt: Es geht natürlich auch ab initio. Begründung: Jeder EASA-AME ist bei jeder anderen EASA-Behörde akkreditiert solange - UND DAS IST WICHTIG - er ein EASA-Cert als AME hat. JAR reicht nicht!
Ich hoffe ich konnte zur Verwirrung beitragen :)
bg
DonTom
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Oh oh oh Achim. Das stimmt so auch nicht. Zumindest bei meinem Medical ist die Medical-ID 1:1 gleich mit der Licence-ID und lt. AME ist das bei allen EASA-Medicals so.
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Genau und ein deutscher Flugmediziner kann nur Medicals ausstellen, deren Nummer mit "DE" anfangen. Daher ergibt sich dann der Zwang des Medicals aus demselben Land wie die Lizenz.
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Sorry Achim. Das ist einfach nicht wahr! Wie kommst Du da drauf? Selbstverständlich kann ein deutscher AME auch Medicals ausstellen die kein DE haben. Ich habe so eins. Seit einigen Jahren! Und die ACG hat sich noch NIE beschwert. Weder bei RampChecks noch bei Schein-Erweiterungen oder -Verlängerungen.
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Danke Thomas. Endlich mal ein AME der sich dazu äussert. Genauso hat mein AME mir das auch erklärt.
Bg
DonTom
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Wenn ein Medical mit AT anfängt ist es halt kein deutsches Medical.
Zumindest bei meinem Medical ist die Medical-ID 1:1 gleich mit der Licence-ID und lt. AME ist das bei allen EASA-Medicals so.
Bei mir nicht.
Medical: GBR-4xxxxxx
Lizenz: GBR.FCL.PP.4xxxxxx.A
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Das ist ja Alles sehr spannend - aber der präzisierten Fragestellung des OP wenig zuträglich.
Die eigentliche Frage ist ja jetzt: Kann man bei einer anderen CA ein Medical beantragen, wenn es die Deutsche bereits abgelehnt hat?
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aber der präzisierten Fragestellung des OP wenig zuträglich
Wen interessiert das hier? Niemand. Hier ist es Tradition, dass Threads abschweifen und entweder bei Cirrus, Flugleitern oder bei der Umkehrkurve enden. Lach
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Zu der Frage denke ich ist die Antwort eindeutig: Wenn ein AME das Medical bereits abgelehnt hat, kann man es natürlich auch in einer anderen CA versuchen. Hier sollte man aber selbstverständlich angeben, dass das Medical bereits abgelehnt wurde nebst Gründen (es gibt eine solche Frage im Fragebogen des LBA). Dann wird der untersuchende AME sicher genauer nachschauen und auch die Behörde wird das exakter prüfen. Aber gehen tut das. Oder sehe ich das falsch (Frage an die hier mitlesenden AME)?
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Ich weiß, Nebenthema, aber
Zumindest bei meinem Medical ist die Medical-ID 1:1 gleich mit der Licence-ID und lt. AME ist das bei allen EASA-Medicals so.
Wie kann das sein? Gilt das nur für Class 1, oder auch für Class 2? Üblicherweise bekommt ein Flugschüler doch erst ein Medical, dann - Monate später - eine Lizenz. Wie sollen da die IDs gleich sein? Wird mit der Vergabe des Medicals eine ID in allen Lizenzsystemen aller potentiellen Landesluftfahrtbehörden (denn was interessiert es den Arzt, bei welcher Behörde der Flugschüler letztlich seine Lizenz macht) reserviert?
Olaf
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Beim ersten Mal erhältst du eine Referenznummer. Ab dem zweiten mal steht die ID der Lizenz drin.
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Mpf, dann stimmt in Niedersachsen was nicht. Gerade noch mal nachgeschaut:
Mein Class 2 Medical hat die A267272, meine PPL-H die DE.FCL.28422. Beides auf EASA Formblatt (einmal 147, Ausgabe 1, und einmal 141, Ausgabe 2).
Ich geh trotzdem Fliegen ;-)
Olaf
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