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25. April 2018: Von Olaf Musch an Johannes König

Mpf, dann stimmt in Niedersachsen was nicht. Gerade noch mal nachgeschaut:

Mein Class 2 Medical hat die A267272, meine PPL-H die DE.FCL.28422. Beides auf EASA Formblatt (einmal 147, Ausgabe 1, und einmal 141, Ausgabe 2).

Ich geh trotzdem Fliegen ;-)

Olaf

25. April 2018: Von Johannes König an Olaf Musch

Dann handhabt das wohl jeder Fliegerdoc ein bisschen anders. Wichtig ist, dass man ein Medical hat, auch wenn das LBA die Existenz dessen abstreitet ;-)

25. April 2018: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Olaf Musch

Da ist wohl fälschlich die fortlaufende Nummer des Formulars (steht auf der Rückseite, meist A mit 6 Zahlen) vom Fliegerarzt in die Spalte geschrieben worden, wo das LBA die personenbezogene LBA-Ref.Nr. drin haben will und die auch vom neuen Onlineprogramm eingesetzt wird, europaweit eher die Lizenznummer. Bei dem PPL H wird wohl die Lizenznummer eingetragen sein, wie es das LBA 2016 für ca. 1 Jahr im Rahmen der Pseudonomisierung haben wollte.


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