Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

23. April 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Thomas Grahammer

Ich war mir bislang ziemlich sicher, dass für die Erstausstellung der Lizenz das Medical ebenfalls von derselben Aufsichtsbehörde überwacht sein muss, nicht so jedoch für die späteren Verlängerungen der Berechtigungen und natürlich generell im Flugbetrieb. Allerdings kann ich dazu tatsächlich derzeit nur einen Hinweis auf der EASA-Website in den FAQs finden, dass generell keine "Revalidations" von Medicals anderer Länder erforderlich sind.

Insofern kann es durchaus möglich sein, dass die in der Thread-Eröffnung genannte Vorgehensweise möglich ist. Man sollte sich dabei allerdings bewußt sein, dass beim späteren Transfer des Medicals in ein anderes Land, sowohl die flugmedizinische Akte der Behörde als auch die Aufzeichnungen des Fliegerarztes übertragen werden müssen. Ich weiß zwar nicht, ob sich das die Behörde bezahlen lässt, aber ich frage mich schon, ob sich der Aufwand für ein Klasse 2 Medical lohnt. Die Fliegerärzte, die ich bisher erlebt habe, sind eher auf "Möglich-Macher"-Seite, als auf der "Verhinderer"-Seite.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang