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23. April 2018: Von Chr. W. an Achim H.

Entschuldigung, ich muss da aber trotzdem Thomas rechtgeben.

In dem von Achim zitierten Satz findet sich kein Gebot/Begründung o.ä, dass ein Medical aus dem gleichen Land wie die Piloten Lizenz sein muss. (Was nicht heißt, dass es nicht woanders stehen kann, aber dieser zitierte Satz sagt rechtlich nur aus dass die Nummer der Pilotenlizenz im Medical eingetragen werden muss.

(3) Certificate number commencing with the UN country code of the State where the pilot
licence has been issued or applied for

23. April 2018: Von Achim H. an Chr. W.

Lies nochmal, denk nochmal drüber nach...:-) Kleiner Hinweis: im Medical wird die Nummer der Pilotenlizenz nicht vermerkt, es geht um die Nummer des Medicals.

Die Behörden beziehen sich auf diesen Passus.

23. April 2018: Von Chr. W. an Achim H.

Mit der Lizenznummer hast du natürlich recht.

Aber es findet sich darin noch kein Gebot, dass die beiden Lizenzen aus einem Land sein müssen. Ich kene ebenfalls einen solchen wie oben zitierten Fall. (Könnte aber natürlich auch ein Zugeständniss einer (Nicht-deutschen) Behörde im Einzelfall sein.)

23. April 2018: Von Achim H. an Chr. W.

Das ergibt aber die Logik des Passus. Es ist eindeutig.

23. April 2018: Von Chr. W. an Achim H.

Dürfte ich dann aber noch fragen wie es dann mit jemandem aussieht der mehr als eine EASA Lizenz (ATPL, PPL, ATCO) besitzt und diese von unterschiedlichen Ländern verwaltet werden? Da hier immer zumindest bei einer Lizenz der Medical aus einem anderen Land stammt.

e.g. "An ATCO who is also a pilot can presently have 2 different states of licence issue for their pilot and ATCO licences." Quelle: UK CAA

23. April 2018: Von Peter S an Achim H.

Ich versuche auch gerade, das zu verstehen. Wenn ich das richtig sehe, dann geht es um die Form, in der das Tauglichkeitszeugnis auszustellen ist. Das steht:

„ARA.MED.130 Medical certificate format

The medical certificate shall conform to the following specifications:

a) Content

[...]

(3) Certificate number commencing with the UN country code of the State where the pilot licence has been issued or applied for [...]“

Sinngemäss steht da, dass die Nummer des Tauglichkeitszeugnisses mit DE zu beginnen hat, sofern die Pilot oder Schüler seine Lizenz in Deutschland erhalten hat oder anstrebt. Anders gesagt: Solange die Nummer meines lettischen Tauglichkeitszeugnis mit DE beginnt, ist die Form gewahrt und zumindest an dieser Stelle alles auf grün, oder?

23. April 2018: Von Achim H. an Peter S

Genau und ein deutscher Flugmediziner kann nur Medicals ausstellen, deren Nummer mit "DE" anfangen. Daher ergibt sich dann der Zwang des Medicals aus demselben Land wie die Lizenz.

23. April 2018: Von Markus Doerr an Chr. W.

Dürfte ich dann aber noch fragen wie es dann mit jemandem aussieht der mehr als eine EASA Lizenz (ATPL, PPL, ATCO) besitzt

Das wird nicht funktionieren, da man nur einen EASA Staat haben kann. Ich hatte eine kurze Zeit mal 2 Lizenzen in D und UK, das war aber nur um die Ratings zusammenzufassen. Die dt. Lizenz wurde dann von der UK CAA eingezogen.

Was geht sind z.B. eine UK national PPL und ein dt. EASA PPL.

Was nicht geht sind 2 EASA Lizenzen aus verschiedenen Ländern. Also PPL aus Italien und ein LAPL aus Spanien.

Man würde dann ja auch 2 Medicals benötigen eins mit IT und eins mit ES.

23. April 2018: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Achim H.

Das stimmt so nicht. Ich kann Medicals auch mit CH oder AT ausstellen über das Programm des LBA, bin dann aber verpflichtet (das muss ich im Programmablauf durch Häckchensetzen bestätigen) die Unterlagen zur Behörde des die Lizenz ausstellenden Behörde zu schicken. Seit dem neuen Online-Programm schon nach BAZL, Austro und CAA durchgeführt.

23. April 2018: Von Markus Doerr an Dr. Thomas Kretzschmar

Wenn du das mit AT oder CH ausstellst ist das aber kein deutsches Medical.

23. April 2018: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Markus Doerr

Aber genauso wertvoll und genauso teuer und "Made in Germany", also deutsch. Auf dem Medical steht über der Spalte, wo das DE, CH, AT rein kommt : Staat, der die Pilotenlizenz ausgestellt hat oder ausstellen wird....

Ich habe mit Austrocontrol, BAZL ect. keinen Vertrag, sondern nur mit dem LBA

23. April 2018: Von Thomas Grahammer an Achim H.

Oh oh oh Achim. Das stimmt so auch nicht. Zumindest bei meinem Medical ist die Medical-ID 1:1 gleich mit der Licence-ID und lt. AME ist das bei allen EASA-Medicals so.

23. April 2018: Von Thomas Grahammer an Achim H.

Genau und ein deutscher Flugmediziner kann nur Medicals ausstellen, deren Nummer mit "DE" anfangen. Daher ergibt sich dann der Zwang des Medicals aus demselben Land wie die Lizenz.

Sorry Achim. Das ist einfach nicht wahr! Wie kommst Du da drauf? Selbstverständlich kann ein deutscher AME auch Medicals ausstellen die kein DE haben. Ich habe so eins. Seit einigen Jahren! Und die ACG hat sich noch NIE beschwert. Weder bei RampChecks noch bei Schein-Erweiterungen oder -Verlängerungen.

23. April 2018: Von Thomas Grahammer an Dr. Thomas Kretzschmar

Danke Thomas. Endlich mal ein AME der sich dazu äussert. Genauso hat mein AME mir das auch erklärt.

Bg

DonTom

23. April 2018: Von Markus Doerr an Thomas Grahammer

Wenn ein Medical mit AT anfängt ist es halt kein deutsches Medical.

Zumindest bei meinem Medical ist die Medical-ID 1:1 gleich mit der Licence-ID und lt. AME ist das bei allen EASA-Medicals so.

Bei mir nicht.

Medical: GBR-4xxxxxx

Lizenz: GBR.FCL.PP.4xxxxxx.A

23. April 2018: Von Florian S. an Markus Doerr

Das ist ja Alles sehr spannend - aber der präzisierten Fragestellung des OP wenig zuträglich.

Die eigentliche Frage ist ja jetzt: Kann man bei einer anderen CA ein Medical beantragen, wenn es die Deutsche bereits abgelehnt hat?

23. April 2018: Von Markus Doerr an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

aber der präzisierten Fragestellung des OP wenig zuträglich

Wen interessiert das hier? Niemand. Hier ist es Tradition, dass Threads abschweifen und entweder bei Cirrus, Flugleitern oder bei der Umkehrkurve enden. Lach

23. April 2018: Von Thomas Grahammer an Florian S.

Zu der Frage denke ich ist die Antwort eindeutig: Wenn ein AME das Medical bereits abgelehnt hat, kann man es natürlich auch in einer anderen CA versuchen. Hier sollte man aber selbstverständlich angeben, dass das Medical bereits abgelehnt wurde nebst Gründen (es gibt eine solche Frage im Fragebogen des LBA). Dann wird der untersuchende AME sicher genauer nachschauen und auch die Behörde wird das exakter prüfen. Aber gehen tut das. Oder sehe ich das falsch (Frage an die hier mitlesenden AME)?

24. April 2018: Von Olaf Musch an Thomas Grahammer

Ich weiß, Nebenthema, aber

Zumindest bei meinem Medical ist die Medical-ID 1:1 gleich mit der Licence-ID und lt. AME ist das bei allen EASA-Medicals so.

Wie kann das sein? Gilt das nur für Class 1, oder auch für Class 2? Üblicherweise bekommt ein Flugschüler doch erst ein Medical, dann - Monate später - eine Lizenz. Wie sollen da die IDs gleich sein? Wird mit der Vergabe des Medicals eine ID in allen Lizenzsystemen aller potentiellen Landesluftfahrtbehörden (denn was interessiert es den Arzt, bei welcher Behörde der Flugschüler letztlich seine Lizenz macht) reserviert?

Olaf

25. April 2018: Von Johannes König an Olaf Musch

Beim ersten Mal erhältst du eine Referenznummer. Ab dem zweiten mal steht die ID der Lizenz drin.

25. April 2018: Von Olaf Musch an Johannes König

Mpf, dann stimmt in Niedersachsen was nicht. Gerade noch mal nachgeschaut:

Mein Class 2 Medical hat die A267272, meine PPL-H die DE.FCL.28422. Beides auf EASA Formblatt (einmal 147, Ausgabe 1, und einmal 141, Ausgabe 2).

Ich geh trotzdem Fliegen ;-)

Olaf

25. April 2018: Von Johannes König an Olaf Musch

Dann handhabt das wohl jeder Fliegerdoc ein bisschen anders. Wichtig ist, dass man ein Medical hat, auch wenn das LBA die Existenz dessen abstreitet ;-)

25. April 2018: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Olaf Musch

Da ist wohl fälschlich die fortlaufende Nummer des Formulars (steht auf der Rückseite, meist A mit 6 Zahlen) vom Fliegerarzt in die Spalte geschrieben worden, wo das LBA die personenbezogene LBA-Ref.Nr. drin haben will und die auch vom neuen Onlineprogramm eingesetzt wird, europaweit eher die Lizenznummer. Bei dem PPL H wird wohl die Lizenznummer eingetragen sein, wie es das LBA 2016 für ca. 1 Jahr im Rahmen der Pseudonomisierung haben wollte.

25. April 2018: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Olaf Musch

Vor Einführung des Online-Programms EMPIC wurde die LBA Referenznummer den Piloten und dem Fliegerarzt erst nach der Lizenzausstellung auf der Rechnung mitgeteit. Jetzt, seit ca. 4 Monaten, wird online auch bei Erstuntersuchungen die LBA Nummer automatisch generiert und eingetragen.

10. Dezember 2021: Von Horst Metzig an Thomas Grahammer

So stimmt das nicht. Ich kenne eine Fall, tschechische Pilotenlizenz und deutsches Medical.


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