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29. März 2017: Von Mark Juhrig an 

Die "Verpflichtung" einer sofortigen Meldung des Schülers ist vermutlich von den Luftämtern und LBA einfach so beibehalten worden, denn "das haben wir schon immer so gemacht". So ist zum Beispiel die Meldung ein Segelflugschülers bei verschiedenen Luftämtern erst zur Theorieprüfung erforderlich. Auch hierzu findet sich nichts in EU-FCL oder den AMCs. Vor der Meldung beim Luftamt dürfte der Segelflugschüler (mit Flugauftrag) sogar solo fliegen. Möglicherweise gibt es in anderen EU-FCL-Staaten überhauptkeine Schülermeldung und die Lizenzführende Behörde wird erst vor der jeweiligen Prüfung (z.B. Theorie) involviert.

Beste Grüße

Mark

PS: UK ist ein gutes Beispiel. Dort wird die CAA erst zur Ausstellung des Scheins involviert (die Theorieprüfung wird dort von der ATO abgenommen).

Siehe Formular https://publicapps.caa.co.uk/docs/33/SRG1105AIssue02enabled.pdf


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