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15. März 2017: Von Olaf Musch an Christian Schuett Bewertung: +1.00 [1]

Soweit, so gut. Eine Frage blieb aber komplett unbeantwortet, man ging garnicht darauf ein: Was ist eigentlich mit den flaechendeckend angebotenen Events "Pilot fuer einen Tag", "Fliegen Sie einen echten Hubschrauber" etc pp. Hier werden Fussgaenger ohne jede Schuelermeldung an das Steuer von Flugzeugen und Helikoptern gelassen.

Das dürften aber in den meisten Fällen VFR/VMC-Flüge sein, die als "Schnupperflüge" doch auch für nicht-PPLer legal und ohne Schülermeldung durchführbar sind (wenn ein entsprechend Klasse/Muster zugelassener FI am Doppelsteuer dabei ist).

Ich als Lowtime-PPL würde NIE auf die Idee kommen, einen Pax ans Steuer zu lassen. Ich bin doch nicht in der Lage, eine (jede mögliche) fremdverursachte unusual attitude rechtzeitig auszuleiten (wenn ich fliege, versuche ich genau diese attitudes zu vermeiden).
Allerdings gibt es in den Helis ein recht einfaches Mittel, solche Versuchungen auch zu verhindern: Doppelsteuer ausbauen. Das ist mit wenigen Handgriffen gemacht, weil die Dinger auch so gebaut werden.

Was anderes ist das, wenn ich mit einem anderen PPL (gleiche Musterberechtigung) unterwegs bin. Dann gerne mit Doppelsteuer, dann kann man auch mal von der "anderen Seite" steuern. Ganz witzig (und anfangs auch ungewohnt).

Olaf

15. März 2017: Von Christian Schuett an Olaf Musch

"Das dürften aber in den meisten Fällen VFR/VMC-Flüge sein, die als "Schnupperflüge" doch auch für nicht-PPLer legal und ohne Schülermeldung durchführbar sind (wenn ein entsprechend Klasse/Muster zugelassener FI am Doppelsteuer dabei ist)."

Eben nicht. Laut LBA geht ohne Schuelermeldung garnix.

Chris

28. März 2017: Von  an Christian Schuett Bewertung: +1.00 [1]

"Eben nicht. Laut LBA geht ohne Schuelermeldung garnix.

Chris"

Das ist aber in FCL nirgends gefordert (in den AMC mWn auch nicht), hat jemand ad hoc dazu was offiziell Veröffentlichtes parat? Auch von den lokalen Luftfahrtämtern? Dann könnte man mal eine kleine, überflüssige Bürokratisierungsschwelle einfach mal endlich beerdigen.

29. März 2017: Von Mark Juhrig an 

Die "Verpflichtung" einer sofortigen Meldung des Schülers ist vermutlich von den Luftämtern und LBA einfach so beibehalten worden, denn "das haben wir schon immer so gemacht". So ist zum Beispiel die Meldung ein Segelflugschülers bei verschiedenen Luftämtern erst zur Theorieprüfung erforderlich. Auch hierzu findet sich nichts in EU-FCL oder den AMCs. Vor der Meldung beim Luftamt dürfte der Segelflugschüler (mit Flugauftrag) sogar solo fliegen. Möglicherweise gibt es in anderen EU-FCL-Staaten überhauptkeine Schülermeldung und die Lizenzführende Behörde wird erst vor der jeweiligen Prüfung (z.B. Theorie) involviert.

Beste Grüße

Mark

PS: UK ist ein gutes Beispiel. Dort wird die CAA erst zur Ausstellung des Scheins involviert (die Theorieprüfung wird dort von der ATO abgenommen).

Siehe Formular https://publicapps.caa.co.uk/docs/33/SRG1105AIssue02enabled.pdf


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