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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. September 2016: Von Karel A.J. ADAMS an Carsten G.

Was gibt es dort für Besonderes? Im DULV-Flugplatzverzeichnis finde ich 128 Plätze mit "Start-/Landeverbot bei gelber Warnblinkleuchte". Und auch im Ausland gibt es das, also keine Deutsche exklusivität.

18. September 2016: Von T. Magin an Karel A.J. ADAMS

Bei Segelflugbetrieb hab ich aber wenigstens die Chance durch Mithören im Funk und Nachfragen mir ein Bild der Lage zu machen. Wir könnten jetzt natürlich noch den Betriebsfunk der Bahn mithören. Oder noch besser: der Fahrplan wird in der AIP mit abgedruckt ;-)

18. September 2016: Von Daniel Gebhardt an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Fahrplan bei der Bahn würde ich jetzt nicht für PLanungszwecke benutzen.

18. September 2016: Von Karel A.J. ADAMS an T. Magin

Na und?

Die sachkundige Person/Flugleiter hat sicherzustellen, dass
betroffene Luftfahrzeugführer/Luftsportgeräteführer rechtzeitig von
der jeweiligen erforderlichen temporären Sperrung des Flugplatzes
und deren Konsequenzen Kenntnis erlangen. Dies hat grundsätzlich
über eine Mitteilung durch die sachkundige Person Mittels einer
Mitteilung auf der INFO-Frequenz (122,875 MHz) zu erfolgen.

18. September 2016: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Karel A.J. ADAMS

> Was gibt es dort für Besonderes?

Dass einem Segelflugzeug zwar kurz vorher der A380 auszuweichen hat, aber 500 ft über Grund die Deutsche Bahn dem Segelflieger das Landen verbietet.

18. September 2016: Von Achim H. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +1.00 [1]

Deswegen fahren bei uns die Züge zukünftig -30ft AGL.

18. September 2016: Von Malte Höltken an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Nö das knan sie nicht, als Segelflieger bist Du committed und hast ne allgemeingültige Außenlandegenehmigung. Ob ein Flugplatz zu ist oder nicht interessiert nicht die Bohne. Abgesehen davon steht es auch in der Betriebsanweisung.

18. September 2016: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Malte Höltken

Revoco!

Ich habe die Erweiterung zu flüchtig gelesen, es wird ja eindeutig nur Schleppflugzeugen untersagt (sowie dem normalen Motorverkehr)


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